Arbeiten neben dem Studium: Regeln für internationale Studierende
Wie viele Stunden dürfen Studierende aus Drittstaaten in Österreich arbeiten? Beschäftigungsbewilligung, Praktikum, Jobsuche nach dem Abschluss und EU-Studierende.
- Studierende aus Drittstaaten brauchen für jeden Job eine Beschäftigungsbewilligung, auch für geringfügige Beschäftigung.
- Bis 20 Wochenstunden gibt es keine Arbeitsmarktprüfung; darüber ist Arbeit nur möglich, wenn keine arbeitslose Person im Inland die Stelle übernehmen kann.
- Pflichtpraktika brauchen keine Bewilligung, müssen aber vorher beim AMS angezeigt werden.
- Nach dem Abschluss kann die Aufenthaltsbewilligung „Student“ einmal um zwölf Monate zur Jobsuche verlängert werden.
- Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen ohne Bewilligung arbeiten.
Inhalt dieser Seite (8 Abschnitte)
Studierende aus der EU, dem EWR und der SchweizStudierende aus Drittstaaten: die GrundregelnSo bekommst du die BeschäftigungsbewilligungPflichtpraktikumNach dem StudienabschlussTürkische StudierendeHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?Viele internationale Studierende möchten oder müssen neben dem Studium Geld verdienen. Das ist erlaubt, aber für Studierende aus Ländern außerhalb der EU an Bedingungen geknüpft. Wer ohne Bewilligung arbeitet, riskiert nicht nur Strafen für den Arbeitgeber, sondern auch Probleme bei der Verlängerung des eigenen Aufenthaltstitels. Hier erfährst du, was gilt.
Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz
Wenn du Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz bist, darfst du in Österreich ohne Bewilligung arbeiten, genauso wie Österreicherinnen und Österreicher. Es gibt keine Stundenbegrenzung durch das Ausländerbeschäftigungsrecht. Welche Formalitäten du für deinen Aufenthalt erledigen musst, liest du unter EU- und EWR-Bürger in Österreich.
Studierende aus Drittstaaten: die Grundregeln
Wenn du mit einer Aufenthaltsbewilligung „Student“ in Österreich bist, gilt das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG):
| Situation | Was gilt? |
|---|---|
| Job bis 20 Stunden pro Woche | Beschäftigungsbewilligung nötig, aber ohne Arbeitsmarktprüfung |
| Job über 20 Stunden pro Woche | Beschäftigungsbewilligung nur, wenn das AMS keine arbeitslos vorgemerkte inländische oder integrierte ausländische Arbeitskraft für die Stelle findet |
| Geringfügige Beschäftigung (2026: bis 551,10 € im Monat) | trotzdem Beschäftigungsbewilligung nötig |
| Pflichtpraktikum laut Studienplan | keine Bewilligung, aber Anzeige beim AMS |
Arbeitsmarktprüfung heißt: Das AMS prüft, ob eine arbeitslos gemeldete Person die Stelle übernehmen könnte. Ist das so, bekommst du die Bewilligung nicht.
Wichtig: Das Studium muss der Hauptzweck deines Aufenthalts bleiben. Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung musst du einen Studienerfolgsnachweis vorlegen. Plane deine Arbeitszeit so, dass du deine Prüfungen schaffst.
Hast du dagegen einen anderen Aufenthaltstitel mit freiem Arbeitsmarktzugang, etwa eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus als Familienangehörige, gelten diese Einschränkungen nicht. Mehr dazu unter Arbeiten in Österreich: Wer darf arbeiten?.
So bekommst du die Beschäftigungsbewilligung
- Job finden: Der Arbeitgeber muss bereit sein, die Bewilligung zu beantragen.
- Antrag durch den Arbeitgeber: Den Antrag stellt immer der Arbeitgeber beim regionalen AMS, nicht du selbst.
- Unterlagen: unter anderem Reisepass, Meldezettel und deine Aufenthaltsbewilligung „Student“.
- Entscheidung: Das AMS entscheidet innerhalb von sechs Wochen. Die Antragsgebühr beträgt 41 €.
- Arbeitsbeginn: erst, wenn die Bewilligung erteilt ist.
Die Bewilligung gilt höchstens ein Jahr und nur für diesen Arbeitgeber. Bei einem neuen Job muss der neue Arbeitgeber wieder einen Antrag stellen. Mehr zum Verfahren: Beschäftigungsbewilligung & Entsendung.
Pflichtpraktikum
Ist ein Praktikum im Studienplan vorgeschrieben, braucht der Betrieb keine Beschäftigungsbewilligung. Er muss das Praktikum aber vorher beim AMS anzeigen, und das AMS stellt eine Anzeigebestätigung aus. Zur Frist sind die offiziellen Seiten nicht einheitlich: Das Unternehmensserviceportal nennt spätestens zwei Wochen vor Beginn, oesterreich.gv.at mindestens drei Wochen. Plane also lieber drei Wochen ein.
Nach dem Studienabschluss
Hast du dein Studium in Österreich abgeschlossen (Bachelor, Master, Doktorat oder Diplomstudium ab dem zweiten Abschnitt an einer Universität, Fachhochschule oder Privathochschule), hast du zwei Möglichkeiten:
- Verlängerung zur Jobsuche: Die Aufenthaltsbewilligung „Student“ kann einmal um zwölf Monate verlängert werden, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. In dieser Zeit darfst du bis 20 Wochenstunden ohne Arbeitsmarktprüfung arbeiten, auch in Jobs, die nicht zu deinem Studium passen. Auch dafür beantragt der Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung.
- Rot-Weiß-Rot-Karte für Studienabsolventen: Hast du einen Job, der zu deinem Abschluss passt und ortsüblich bezahlt ist, kannst du diese Karte beantragen. Es gibt kein Punktesystem und keine Arbeitsmarktprüfung. Details im Ratgeber Die Rot-Weiß-Rot-Karte.
Den Verlängerungsantrag stellst du persönlich, frühestens drei Monate vor Ablauf deiner Aufenthaltsbewilligung und jedenfalls vor dem Ablauf.
Türkische Studierende
Für türkische Staatsangehörige können wegen des Assoziationsabkommens EU–Türkei (Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80) besondere Rechte gelten, etwa wenn sie schon längere Zeit ordnungsgemäß bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Ob das in deinem Fall mehr Arbeitsstunden erlaubt, solltest du beim AMS oder bei einer Beratungsstelle prüfen lassen.
Häufige Fehler
- „Nur geringfügig, also keine Bewilligung“ – falsch. Auch Minijobs brauchen eine Beschäftigungsbewilligung.
- Arbeiten vor der Bewilligung – auch Probetage sind ohne Bewilligung nicht erlaubt.
- Zweitjob ohne eigene Bewilligung – die Bewilligung gilt nur für einen Arbeitgeber, jede weitere Stelle braucht einen eigenen Antrag. Frag beim AMS nach, wie mehrere Jobs auf die 20-Stunden-Grenze angerechnet werden.
- Studienerfolg vernachlässigt – ohne Studienerfolgsnachweis wird die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert.
- Verlängerung zu spät beantragt – ein verspäteter Antrag kann das Aufenthaltsrecht kosten.
Wo bekomme ich Hilfe?
- Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) – Beratung zu Arbeit, Aufenthalt und Studium.
- OeAD – Informationen für internationale Studierende zu Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung.
- AMS – zur Beschäftigungsbewilligung.
- Arbeiterkammer – bei Problemen mit Lohn oder Arbeitsvertrag.
- Mehr zum Studium in Österreich: Studieren in Österreich.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Studieren und Arbeiten für Drittstaatsangehörige (Stand 01.01.2026)
- USP – Beschäftigungsbewilligung: Schüler und Studierende (Stand 01.01.2025)
- USP – Beschäftigungsbewilligung: Allgemeines (Stand 24.02.2026)
- migration.gv.at – Studieren
- migration.gv.at – Fragen & Antworten (Arbeiten als Studierende/r, Jobsuche nach dem Abschluss)
- migration.gv.at – Arbeiten in Österreich (Geringfügigkeitsgrenze 2026)
- migration.gv.at – StudienabsolventInnen
- oesterreich.gv.at – Aufenthaltsbewilligung „Student“ (Stand 03.08.2026)
- gesetzefinden.at – AuslBG § 4 (Arbeitsmarktprüfung entfällt für Studierende bis 20 Wochenstunden)