Auto anmelden in Österreich: Zulassung & Kennzeichen
Wo und wie du ein Auto anmeldest, welche Unterlagen du brauchst, was die Zulassung kostet und wie Wunsch-, Wechsel- und Überstellungskennzeichen funktionieren.
- Autos werden bei den Zulassungsstellen der Versicherungen angemeldet, nicht bei einer Behörde.
- Voraussetzung sind eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Hauptwohnsitz in Österreich.
- Eine Zulassung mit neuen Pkw-Kennzeichentafeln kostet rund 270 Euro.
- Ein Wunschkennzeichen kostet 235 Euro und gilt 15 Jahre.
- Mit einem Wechselkennzeichen kannst du bis zu drei Fahrzeuge abwechselnd fahren.
Inhalt dieser Seite (8 Abschnitte)
Wo melde ich mein Auto an?VoraussetzungenWelche Unterlagen brauche ich?Was kostet die Zulassung?Kennzeichen: die wichtigsten ArtenAbmelden und Kennzeichen hinterlegenIch ziehe mit meinem Auto nach ÖsterreichHäufige Fehler und wie du sie vermeidestBevor du mit einem Auto in Österreich fahren darfst, muss es zugelassen sein. Du bekommst dann Kennzeichentafeln und die Zulassungsbescheinigung (früher „Zulassungsschein“). Anders als in vielen Ländern gehst du dafür nicht zu einem Amt, sondern zu einer Zulassungsstelle einer Versicherung. Mit den richtigen Unterlagen dauert das meist nur einen Termin.
Wo melde ich mein Auto an?
Zuständig sind die Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften. Sie arbeiten im Auftrag der Behörde.
- Du gehst zu einer Zulassungsstelle, die für den Bezirk deines Hauptwohnsitzes ermächtigt ist. Bei Firmenautos zählt der Firmensitz; Einzelunternehmer können wählen.
- In der Regel ist das die Zulassungsstelle deiner Kfz-Versicherung. Hat deine Versicherung im Bezirk keine eigene Stelle, meldest du bei der Zulassungsstelle eines anderen Versicherers an.
- Ein Formular musst du nicht ausfüllen. Die Zulassungsstelle erfasst die Daten, du unterschreibst nur den Antrag.
- Kennzeichentafeln und Begutachtungsplakette bekommst du nach dem Bezahlen sofort mit.
Voraussetzungen
| Voraussetzung | Was bedeutet das? |
|---|---|
| Hauptwohnsitz in Österreich | Die Zulassungsstelle prüft ihn im Zentralen Melderegister. Ohne Anmeldung keine Zulassung, siehe Meldezettel. |
| Kfz-Haftpflichtversicherung | bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer, schon vor der Anmeldung abgeschlossen, siehe KFZ-Versicherung |
| Genehmigungsnachweis | z. B. Typenschein, Einzelgenehmigung, Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank |
| Pickerl bei Gebrauchtwagen | gültiges positives Prüfgutachten, wenn die Begutachtung schon fällig war und das Gutachten noch nicht in der Datenbank gespeichert ist |
| NoVA bei Eigenimport | Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt bezahlt, Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank eingetragen, siehe Auto importieren |
Besondere Fristen für die Anmeldung gibt es nicht. Ein Auto ohne Zulassung darfst du aber nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Welche Unterlagen brauche ich?
Immer:
- amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Aufenthaltstitel-Karte)
- Versicherungsbestätigung
- Genehmigungsnachweis (siehe oben)
- bei Vertretung: Vollmacht
Zusätzlich beim Neuwagen: Typenschein mit dir als Eigentümer oder Kaufvertrag, Rechnung bzw. Verkaufsbestätigung mit deinem Namen.
Zusätzlich beim Gebrauchtwagen:
- Nachweis, dass du der neue Besitzer bist: Kaufvertrag, Rechnung oder eine persönliche Erklärung des Vorbesitzers bei der Zulassungsstelle (oder z. B. Schenkungsvertrag, Einantwortungsbeschluss)
- das Fahrzeug-Genehmigungsdokument der letzten Zulassung
- gegebenenfalls das Pickerl-Gutachten
Weitere Fälle: Bei Leasing eine Leasingbestätigung, bei Firmenautos einen Nachweis des Firmenstandorts, bei Eigenimport NoVA-Nachweis und gegebenenfalls Verzollungsbestätigung.
Was kostet die Zulassung?
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Behördenanteil | 178,00 Euro |
| Bearbeitungsleistung der Zulassungsstelle | 65,60 Euro |
| Abfrage im Zentralen Melderegister | 1,10 Euro |
| Begutachtungsplakette | 2,30 Euro |
| Kennzeichentafeln Pkw (entfallen, wenn du dein Kennzeichen behältst) | 23,00 Euro |
| Summe Pkw mit neuen Tafeln (eigene Berechnung) | 270,00 Euro |
| optional: Zulassungsschein im Scheckkartenformat | 31,10 Euro |
Kennzeichentafeln für Motorräder kosten 13 Euro, für Mopeds 8,50 Euro und für Anhänger 11,50 Euro.
Den Zulassungsschein als Scheckkarte bekommst du innerhalb von zwei Wochen per Post. Bis dahin gilt ein befristetes Papierdokument, das spätestens nach acht Wochen ungültig wird.
Laufende Kosten: Mit der Haftpflichtprämie zahlst du auch die motorbezogene Versicherungssteuer. Die Versicherung führt sie an das Finanzamt ab. Mehr dazu im Ratgeber KFZ-Versicherung.
Kennzeichen: die wichtigsten Arten
Wunschkennzeichen
Statt einer zufälligen Kombination kannst du dein Kennzeichen selbst wählen. Am Anfang stehen immer das Kürzel der Behörde (z. B. „W“ für Wien) und das Landeswappen.
- Die Kombination muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden. Buchstaben und Ziffern stehen jeweils zusammen in einem Block.
- Antrag bei der Zulassungsbehörde deines Hauptwohnsitzes (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Landespolizeidirektion bzw. in Wien das Verkehrsamt). Bestellung und Abholung der Tafeln bei einer Zulassungsstelle; das dauert etwa vier Werktage.
- Das Wunschkennzeichen gilt 15 Jahre. Es ist nicht übertragbar auf andere Personen.
- Eine Reservierung, die du nicht nutzt, erlischt nach fünf Jahren.
| Wunschkennzeichen | Kosten |
|---|---|
| Bewilligung (davon 200 Euro für den Verkehrssicherheitsfonds) | 235 Euro |
| Kennzeichentafeln | 23 Euro |
| Verlängerung um weitere 15 Jahre (frühestens 6 Monate vor Ablauf) | 214 Euro |
Wechselkennzeichen
Mit einem Wechselkennzeichen nutzt du ein Kennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge, zum Beispiel für ein Auto im Sommer und eines im Winter.
- Die Fahrzeuge müssen zur selben Gruppe gehören (z. B. alle Pkw oder alle Motorräder) und gleich große Kennzeichentafeln haben.
- Das Kennzeichen darf immer nur auf einem Fahrzeug montiert sein. Ein Auto ohne Kennzeichentafeln darfst du nicht auf öffentlichen Straßen abstellen; du brauchst also einen privaten Stellplatz.
- Jedes Fahrzeug wird einzeln zugelassen, die Zulassungsgebühren fallen pro Fahrzeug an. Die Tafeln bezahlst du nur einmal.
- Die Versicherungsbestätigung muss alle Fahrzeuge enthalten.
- Vignette: Die Klebevignette gehört zum Fahrzeug, jedes genutzte Auto braucht seine eigene. Die digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden und reicht für alle Fahrzeuge.
Überstellungskennzeichen (grün)
Du brauchst ein Auto nur für kurze Zeit auf der Straße, etwa um es nach dem Kauf zur Werkstatt oder zur Zulassung zu bringen? Dafür gibt es das Überstellungskennzeichen.
- Gültig für mindestens 3 und höchstens 21 Tage.
- Erhältlich bei jeder Zulassungsstelle, in deren Bereich du dich gerade aufhältst.
- Du brauchst dafür eine Kfz-Versicherung für diesen Zeitraum; meist wird sie gleich mit dem Antrag abgeschlossen.
- Unterlagen: Lichtbildausweis, Besitznachweis (z. B. Kaufvertrag), Typenschein bzw. bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument, gegebenenfalls Pickerl-Gutachten.
| Überstellungskennzeichen | Kosten |
|---|---|
| Bearbeitungsgebühr | 65,60 Euro |
| Gebühr für die Überstellungsfahrt | 124 Euro |
| Kennzeichentafeln | 23 Euro |
| Kaution für die Tafeln (zurück bei Rückgabe innerhalb eines Jahres) | 36 Euro |
| Gesamt | 248,60 Euro plus Versicherungsprämie |
Holst du ein Auto aus dem Ausland, empfiehlt oesterreich.gv.at ein ausländisches Überstellungs- oder Exportkennzeichen über den Händler, weil österreichische Überstellungskennzeichen im Ausland Probleme machen können.
Weitere Kennzeichen
- Blaue Kennzeichen sind Probefahrtkennzeichen. Sie sind nicht in allen EU-Ländern zulässig.
- Rote Kennzeichen: Ziehst du mit einem österreichischen Auto einen ausländischen Anhänger, braucht der Anhänger ein rotes Kennzeichen mit derselben Nummer wie das Zugfahrzeug.
- E-Nummerntafeln für Elektroautos sowie Kennzeichen für Fahrrad-Heckträger erklärt oesterreich.gv.at auf eigenen Seiten.
Abmelden und Kennzeichen hinterlegen
- Abmelden kannst du bei jeder Zulassungsstelle in Österreich. Das kostet nichts. Du brauchst Lichtbildausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Genehmigungsnachweis und die Kennzeichentafeln.
- Ein Auto muss abgemeldet werden, wenn du es verkauft hast oder wenn die Haftpflichtversicherung endet.
- Dein Kennzeichen kannst du bei der Abmeldung bis zu zwölf Monate freihalten lassen, wenn du das nächste Auto bei derselben Zulassungsstelle anmeldest.
- Du fährst ein Auto längere Zeit nicht? Dann kannst du Zulassungsschein und Kennzeichen hinterlegen. Ab 45 Tagen Hinterlegung entfällt für diese Zeit die motorbezogene Versicherungssteuer.
Ich ziehe mit meinem Auto nach Österreich
Wenn du deinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegst, darfst du ein Auto mit ausländischem Kennzeichen nur einen Monat ab der ersten Einreise nach Österreich verwenden. Wer glaubhaft machen kann, dass eine Zulassung in dieser Zeit nicht möglich war, bekommt einen weiteren Monat. Danach brauchst du eine österreichische Zulassung. Alles zu NoVA, Typisierung und Zoll im Ratgeber Auto importieren.
Für Fahrzeuge, die schon in einem anderen EU-Staat zugelassen sind und in der österreichischen Genehmigungsdatenbank stehen, gibt es die „Voranmeldung Kfz-Zulassung“ online mit ID Austria oder EU Login.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
- Noch nicht gemeldet: Ohne Hauptwohnsitz in Österreich ist keine Zulassung auf deinen Namen möglich.
- Versicherung zu spät: Schließ die Haftpflichtversicherung vor dem Termin ab. Mit einer Vollmacht kann auch jemand anderes für dich anmelden, zum Beispiel ein Versicherungsmakler.
- Kaufvertrag fehlt: Lass dir beim Gebrauchtwagenkauf immer einen schriftlichen Kaufvertrag und beide Teile der Zulassungsbescheinigung geben, siehe Auto kaufen.
- Pickerl abgelaufen: Bei einem Gebrauchtwagen mit fälliger Begutachtung brauchst du zuerst ein neues Gutachten, siehe Pickerl & Winterreifen.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Kfz-Zulassung (Stand 09.03.2026)
- oesterreich.gv.at – Kfz-Abmeldung (Stand 12.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Kennzeichen, Übersicht (Stand 12.03.2026)
- oesterreich.gv.at – Wunschkennzeichen (Stand 09.03.2026)
- oesterreich.gv.at – Wechselkennzeichen (Stand 09.03.2026)
- oesterreich.gv.at – Überstellungskennzeichen (Stand 12.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Fahren mit ausländischen Kennzeichen (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Überstellung des Kfz nach Österreich (Stand 12.01.2026)
- USP – Motorbezogene Versicherungssteuer (Stand 01.01.2026)
- Kraftfahrgesetz 1967 – KFG (RIS)