Auto kaufen in Österreich: Neuwagen & Gebrauchtwagen
Händler oder privat, Gewährleistung und Garantie, Kaufvertrag, Ankaufstest und Betrug vermeiden: So kaufst du in Österreich sicher ein Auto.
- Beim Kauf vom Händler hast du 2 Jahre Gewährleistung; bei Gebrauchtwagen kann sie auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn das ausdrücklich ausgehandelt wird.
- Beim Kauf von Privatpersonen kann die Gewährleistung ganz ausgeschlossen werden.
- Ein gültiges Pickerl bedeutet nicht, dass das Auto mängelfrei ist – ein Ankaufstest ist gründlicher.
- Halte alle Vereinbarungen schriftlich im Kaufvertrag fest.
- Zahl nie im Voraus an Verkäufer, die du nicht kennst und deren Auto du nicht gesehen hast.
Inhalt dieser Seite (7 Abschnitte)
Neuwagen oder Gebrauchtwagen?Gewährleistung und Garantie: Was ist der Unterschied?Gebrauchtwagen prüfen: ChecklisteDer KaufvertragWelche Unterlagen bekomme ich?Betrug vermeidenWo bekomme ich Hilfe?Ein Auto ist für viele die größte Anschaffung nach der Wohnung. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen. In Österreich macht es einen großen Unterschied, ob du bei einem Händler oder bei einer Privatperson kaufst. Dieser Ratgeber zeigt, worauf du achten solltest, welche Unterlagen du brauchst und wie du dich vor Betrug schützt.
Neuwagen oder Gebrauchtwagen?
Rechtlich gilt ein Auto als neu, wenn es weniger als 6.000 km gefahren ist oder die erste Inbetriebnahme beim Kauf nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Sonst ist es gebraucht. Diese Unterscheidung ist vor allem für die Steuer wichtig, wenn du ein Auto im EU-Ausland kaufst (siehe Auto importieren).
| Neuwagen | Gebrauchtwagen | |
|---|---|---|
| Preis | höher | günstiger |
| Zustand | neu, mit Herstellergarantie | Zustand muss geprüft werden |
| Pickerl | erstmals 3 Jahre nach der Erstzulassung | eventuell bald fällig, siehe Pickerl & Winterreifen |
| Gewährleistung beim Händler | 2 Jahre | 2 Jahre, auf 1 Jahr verkürzbar |
Gewährleistung und Garantie: Was ist der Unterschied?
Gewährleistung ist dein gesetzliches Recht, wenn das Auto schon beim Kauf einen Mangel hatte. Sie richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
- Für bewegliche Sachen wie Autos gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
- Bei gebrauchten Sachen kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, aber nur, wenn Käufer und Verkäufer das ausdrücklich aushandeln.
- Kaufst du als Privatperson von einem Unternehmer (Händler), darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.
- Kaufst du von einer Privatperson, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Achte im Vertrag auf Formulierungen wie „unter Ausschluss jeder Gewährleistung“.
- Zuerst hast du Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Austausch. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Preisminderung verlangen oder den Vertrag auflösen.
Für Verträge seit 1. Jänner 2022 gelten dafür die Regeln des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG). Seit 27. September 2026 müssen Unternehmen dich außerdem vor dem Kauf über deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte und über freiwillige Haltbarkeitsgarantien informieren.
Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers. Sie gilt zusätzlich zur Gewährleistung. Was sie umfasst und wie lange sie gilt, steht in den Garantiebedingungen. Eine Herstellergarantie kann zum Beispiel voraussetzen, dass die Services in einer Markenwerkstatt gemacht wurden.
Gebrauchtwagen prüfen: Checkliste
- Ankaufstest: Lass das Auto vor dem Kauf von einem Autofahrerclub (z. B. ÖAMTC, ARBÖ) oder einem unabhängigen Sachverständigen prüfen. Der Verkäufer muss zustimmen, die Kosten zahlst meist du. Ein Ankaufstest ist viel gründlicher als die Pickerl-Überprüfung.
- Pickerl ist kein Qualitätssiegel: Ein gültiges Pickerl (§ 57a-Begutachtung) zeigt nur den Zustand am Tag der Prüfung. Es bedeutet nicht, dass das Auto mängelfrei ist.
- Serviceheft: Wurden die vorgeschriebenen Services gemacht? Passt der Kilometerstand zu den Einträgen? Lass dich nicht vertrösten, dass das Serviceheft „nachgereicht“ wird.
- Zahnriemen: Prüfe, ob und wann er gewechselt werden muss. Ein bald fälliger Wechsel kann teuer werden.
- Umbauten: Änderungen am Auto (z. B. andere Felgen, Tieferlegung) müssen genehmigt und eingetragen sein.
- Vorbesitzer: Frag, wie viele es waren. Viele Vorbesitzer können den Wert senken.
- Probefahrt: Fahr selbst, auch auf Autobahn oder Landstraße, und achte auf Geräusche, Bremsen und Warnleuchten.
- Zustandsklasse: Händler verwenden oft Zustandsklassen: 1 = Neufahrzeug, 2 = guter Zustand, 3 = Reparaturen und Service je nach Kilometerstand zu erwarten, 4 = nicht fahrbereit. Manche verwenden eigene Stufen wie A bis D. Die Einstufung wird Teil des Vertrags.
Der Kaufvertrag
Halte alle Vereinbarungen schriftlich fest, auch sichtbare Mängel und zugesagte Ausstattung. Nimm dir Zeit und lies besonders das Kleingedruckte (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Dort stehen oft Regeln zu Zahlung, Stornogebühren, Liefertermin und Zustand des Autos.
In den Vertrag gehören mindestens:
- Name, Adresse und Ausweisdaten von Käufer und Verkäufer
- Marke, Modell, Fahrgestellnummer (FIN), Erstzulassung, Kilometerstand
- Kaufpreis, Zahlungsart, Übergabedatum
- bekannte Mängel, Unfallschäden, Zubehör (z. B. Winterreifen)
- Regelung zur Gewährleistung
- Datum und Unterschriften
Vorlagen für Kaufverträge bieten zum Beispiel die Autofahrerclubs an.
Welche Unterlagen bekomme ich?
Lass dir bei der Übergabe geben:
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Genehmigungsnachweis, z. B. Typenschein oder Übereinstimmungsbescheinigung (COC); fehlt die COC, gibt es beim Generalimporteur der Marke einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank
- Serviceheft, Betriebsanleitung, gegebenenfalls Garantiekarte
- alle Schlüssel
- gegebenenfalls das letzte Pickerl-Gutachten
Mit diesen Unterlagen meldest du das Auto auf dich an, siehe Auto anmelden & Kennzeichen. Der Verkäufer muss sein Auto nach dem Verkauf abmelden. Vor der Anmeldung brauchst du eine eigene KFZ-Versicherung.
Betrug vermeiden
Besonders beim Kauf über Online-Inserate gibt es Betrugsversuche. Vorsicht bei:
- Preisen weit unter dem Marktwert und Verkäufern, die angeblich gerade im Ausland sind.
- Forderungen nach Anzahlung, Kaution oder Transportkosten, bevor du das Auto gesehen hast.
- Zahlungen über Bargeld-Transferdienste oder an fremde Konten.
- Verkäufern, deren Name nicht mit dem Namen in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmt.
- Fahrgestellnummern, die im Auto anders sind als in den Papieren.
Besichtige das Auto immer persönlich, am besten bei Tageslicht und mit einer Begleitperson. Bezahl erst bei der Übergabe von Auto, Schlüsseln und Papieren. Bei einem Privatkauf von größeren Beträgen ist eine Überweisung mit Beleg sicherer als Bargeld.
Wenn du betrogen wurdest, erstatte Anzeige bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft. Bei Betrug im Internet kannst du dich auch an die Meldestelle für Internetkriminalität des Bundeskriminalamts wenden.
Wo bekomme ich Hilfe?
- Arbeiterkammer (AK): Konsumentenberatung bei Problemen mit Händlern. Die AK bietet auch Musterbriefe, etwa für eine Reklamation.
- Schlichtung für Verbrauchergeschäfte: außergerichtliche Hilfe bei Streit mit einem Unternehmen.
- Autofahrerclubs (ÖAMTC, ARBÖ): Ankaufstests vor dem Kauf.
Du willst das Auto auf Raten oder mit Leasing finanzieren? Dann lies Autofinanzierung.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Kauf des Kfz in Österreich (Stand 12.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Neu- und Gebrauchtwagen (Stand 12.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Begriffslexikon: Gewährleistung (Stand 13.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Begriffslexikon: Garantie (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Begutachtung (Pickerl) (Stand 12.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Kfz-Zulassung (Stand 09.03.2026)
- oesterreich.gv.at – Kfz-Abmeldung (Stand 12.01.2026)
- Arbeiterkammer – Autokauf
- Arbeiterkammer – Gebrauchtwagenkauf
- Arbeiterkammer – Gewährleistung bei Produkten (Verträge ab 1.1.2022)
- oesterreich.gv.at – Schlichtung für Verbrauchergeschäfte