KFZ-Versicherung in Österreich: Haftpflicht, Kasko & Steuer
Welche Autoversicherung ist Pflicht, was zahlen Teil- und Vollkasko, wie funktionieren Bonus-Malus und motorbezogene Versicherungssteuer? Überblick, Stand 2026.
- Jedes in Österreich zugelassene Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein – ohne Versicherung keine Zulassung.
- Die Haftpflicht zahlt Schäden, die du anderen verursachst; Schäden am eigenen Auto deckt nur eine Kasko.
- Die Mindestversicherungssumme für Pkw beträgt 7,6 Millionen Euro.
- Mit der Prämie zahlst du auch die motorbezogene Versicherungssteuer – auch für Elektroautos.
- Ein einheitliches gesetzliches Bonus-Malus-System gibt es nicht; jede Versicherung hat ihr eigenes.
Inhalt dieser Seite (8 Abschnitte)
Die Versicherungsarten im ÜberblickHaftpflichtversicherung: die PflichtKaskoversicherung: Schutz für das eigene AutoInsassenunfall- und RechtsschutzversicherungBonus-Malus: Was kostet ein Schaden?Motorbezogene VersicherungssteuerPrämie, Vertrag und KündigungWas tun bei einem Unfall?Wer in Österreich ein Auto anmeldet, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle anderen Autoversicherungen sind freiwillig. Viele glauben, ihre Versicherung zahle automatisch auch den Schaden am eigenen Auto. Das stimmt nicht. Was gedeckt ist, hängt davon ab, welche Versicherung du abschließt.
Die Versicherungsarten im Überblick
| Versicherung | Pflicht? | Was ist gedeckt? |
|---|---|---|
| Haftpflicht | ja | Schäden, die du anderen mit deinem Fahrzeug zufügst (Personen- und Sachschäden) |
| Teilkasko | nein | bestimmte Schäden am eigenen Auto, z. B. durch Sturm, Hagel oder Diebstahl |
| Vollkasko | nein | wie Teilkasko plus selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Auto |
| Insassenunfallversicherung | nein | Unfallfolgen für Lenker und Mitfahrende |
| Kfz-Rechtsschutz | nein | Kosten für Anwälte und Gerichte bei Streit rund ums Auto, z. B. nach einem Unfall |
Haftpflichtversicherung: die Pflicht
Jedes in Österreich zugelassene Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein. Ohne Versicherungsbestätigung bekommst du keine Zulassung. Endet die Versicherung, muss das Auto abgemeldet werden.
Was zahlt die Haftpflicht? Den Schaden deines Unfallgegners, zum Beispiel:
- Schäden am fremden Fahrzeug (Reparatur oder Totalschaden, Abschleppen, Wertminderung) und an anderen Sachen,
- bei Verletzten Schmerzengeld, Heilbehandlungskosten (soweit die Krankenkasse sie nicht trägt) und Verdienstentgang,
- im Todesfall unter anderem Unterhalt für Angehörige und Begräbniskosten.
Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung ab, notfalls vor Gericht. Haben beide Seiten Schuld, zahlt jede Haftpflichtversicherung ihren Anteil.
Was zahlt sie nicht? Schäden am eigenen Auto, eigene Gegenstände im Auto und Verletzungen des Lenkers bzw. der Lenkerin.
Mindestversicherungssumme
Für Pkw gilt seit 1. Jänner 2017 eine Mindestversicherungssumme von:
| Betrag | |
|---|---|
| gesamt | 7,6 Millionen Euro |
| davon Personenschäden | 6,3 Millionen Euro |
| davon Sachschäden | 1,3 Millionen Euro |
Ist ein Schaden höher, muss der schuldige Lenker den Rest selbst zahlen. Eine höhere Versicherungssumme ist gegen Aufpreis möglich, bei manchen Angeboten auch ohne höhere Prämie. Frag danach.
Regress: Wann holt sich die Versicherung Geld zurück?
Die Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners auch dann, wenn du grob falsch gehandelt hast. Sie kann sich das Geld aber von dir zurückholen (Regress), zum Beispiel wenn du alkoholisiert oder ohne gültigen Führerschein gefahren bist. Das kann sehr teuer werden. Ein ausländischer Drittstaat-Führerschein, dessen 6-Monats-Frist abgelaufen ist, gilt nicht mehr, siehe Ausländischen Führerschein umschreiben.
Kaskoversicherung: Schutz für das eigene Auto
- Teilkasko deckt bestimmte Schäden am eigenen Auto wie Sturm, Hagel oder Diebstahl. Selbst verursachte Unfälle sind nicht gedeckt. Die Prämie liegt im mittleren Bereich.
- Vollkasko zahlt zusätzlich Schäden, die du selbst verursacht hast. Sie bietet den umfassendsten Schutz und ist am teuersten.
Ob sich eine Kasko lohnt, hängt vor allem vom Wert des Autos ab. Bei einem alten Auto mit geringem Wert steht die Prämie oft in keinem guten Verhältnis zum möglichen Schaden. Achte auf den Selbstbehalt: Je höher er ist, desto günstiger ist die Prämie, desto mehr zahlst du aber im Schadensfall selbst. Wer sein Auto least, muss oft eine Vollkasko abschließen, siehe Autofinanzierung.
Insassenunfall- und Rechtsschutzversicherung
- Die Insassenunfallversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Lenker und Mitfahrende. Sie ist keine Pflicht. Prüfe, ob du nicht schon eine private Unfallversicherung hast.
- Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, zum Beispiel wenn du nach einem Unfall Schadenersatz einklagen musst. Lies die Bedingungen genau: Wartezeiten, Selbstbehalt und Ausschlüsse sind unterschiedlich.
Bonus-Malus: Was kostet ein Schaden?
Wer ohne Schaden fährt, zahlt mit der Zeit weniger; wer einen Schaden meldet, zahlt mehr. Ein einheitliches, gesetzlich geregeltes System gibt es dafür nicht: Jede Versicherung hat ihr eigenes Stufensystem. Frag beim Vertragsabschluss:
- In welche Stufe werde ich eingestuft?
- Werden schadenfreie Jahre aus dem Ausland oder bei einer früheren Versicherung angerechnet? Bring eine Bestätigung deiner bisherigen Versicherung mit.
- Wie stark steigt die Prämie nach einem Schaden?
Motorbezogene Versicherungssteuer
Zusammen mit der Haftpflichtprämie zahlst du die motorbezogene Versicherungssteuer. Die Versicherung führt sie direkt an das Finanzamt ab.
- Sie gilt für Pkw, Kombis, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Motorräder über 100 cm³.
- Verbrenner: Berechnet nach der Motorleistung (kW); bei Autos mit Erstzulassung nach dem 30. September 2020 zusätzlich nach dem CO₂-Ausstoß (WLTP-Wert).
- Elektroautos: Berechnet nach der Leistung des Elektromotors (kW) und dem Eigengewicht. Befreit sind nur Elektro-Motorräder bis 4 kW.
- Wird das Auto mindestens 45 Tage abgestellt und werden Zulassungsschein und Kennzeichen hinterlegt, fällt für diese Zeit keine Steuer an.
Die genaue Höhe für dein Auto berechnet der Online-Rechner des Finanzministeriums (BMF).
Prämie, Vertrag und Kündigung
- Vergleichen: Die Prämien unterscheiden sich stark. Hol mehrere Angebote ein und vergleiche Leistung, Selbstbehalt und Versicherungssumme, nicht nur den Preis.
- Prämienerhöhungen: Viele Verträge enthalten eine Anpassungsklausel, etwa an den Verbraucherpreisindex. Lies, was in deinem Vertrag steht.
- Kündigung: Wann du kündigen kannst, hängt vom Vertrag ab. Die Arbeiterkammer bietet Musterbriefe für die Kündigung einer Kfz-Versicherung, auch für den Fall einer Prämienerhöhung.
- Wechselkennzeichen: Die Versicherungsbestätigung muss alle Fahrzeuge enthalten, die das Kennzeichen nutzen.
- L17 und Übungsfahrten: Informiere vorher die Versicherung, wenn ein Fahrschüler mit deinem Auto übt.
Was tun bei einem Unfall?
- Sofort anhalten und die Unfallstelle absichern.
- Bei Verletzten Erste Hilfe leisten oder Hilfe holen.
- Polizei: Bei reinem Sachschaden musst du die Polizei nicht rufen, wenn sich alle Beteiligten gegenseitig Name und Anschrift nachweisen. Gibt es Verletzte oder ist kein Identitätsnachweis möglich, verständige die nächste Polizeidienststelle. Rufst du die Polizei ohne Personenschaden, fällt eine Gebühr an (die „Blaulichtsteuer“); hat die Gegenseite Schuld, ersetzt sie deren Haftpflichtversicherung.
- Europäischer Unfallbericht: Füll ihn am besten gleich vor Ort gemeinsam aus und lass ihn von allen unterschreiben. Notiere Namen, Adressen, Zeugen, Versicherungen und Versicherungsnummern; mach Fotos.
- Versicherung melden: unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Informiere deine eigene Haftpflicht auch dann, wenn du dich nicht schuldig fühlst („Vorsichtsmeldung“).
Wer vom Unfallort wegfährt, ohne seine Pflichten zu erfüllen (Fahrerflucht), riskiert Verwaltungsstrafen von 36 bis 2.180 Euro, bei Verletzten auch eine Strafanzeige. Die Versicherung des Unfallgegners findest du über die Kfz-Versichererauskunft des Versicherungsverbands (VVO) anhand des Kennzeichens.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Leistungen im Rahmen der Haftpflichtversicherung (Stand 28.04.2026)
- oesterreich.gv.at – Kfz-Zulassung (Stand 09.03.2026)
- oesterreich.gv.at – Kfz-Abmeldung (Stand 12.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Wechselkennzeichen (Stand 09.03.2026)
- oesterreich.gv.at – L17: Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson (Stand 01.01.2026)
- USP – Motorbezogene Versicherungssteuer (Stand 01.01.2026)
- Arbeiterkammer – Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
- Arbeiterkammer – Steigende Versicherungsprämien: Was Sie tun können
- Arbeiterkammer – Versicherungsvertrag kündigen (Musterbriefe)
- oesterreich.gv.at – Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall (Stand 13.01.2026)