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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 11 Quellen

Wahlen & Wahlrecht für Zugewanderte in Österreich

Wer darf in Österreich wählen? Österreicher ab 16, EU-Bürger bei Gemeinderats- und EU-Wahl, Drittstaatsangehörige nicht – plus Wahlkarte und AK-Wahl.

Kurz erklärt
  1. Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen ab 16 Jahren bei allen Wahlen wählen.
  2. EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich dürfen bei Gemeinderatswahlen und bei der Europawahl wählen – in Wien nur bei der Bezirksvertretungswahl.
  3. Drittstaatsangehörige haben bei politischen Wahlen kein Wahlrecht.
  4. Mitbestimmen können aber alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, etwa bei der Arbeiterkammerwahl.
  5. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal kann, beantragt eine Wahlkarte und wählt per Brief.
Inhalt dieser Seite (7 Abschnitte) Wer darf wo wählen? Die ÜbersichtÖsterreichische Staatsbürgerinnen und StaatsbürgerEU-Bürgerinnen und EU-BürgerDrittstaatsangehörigeDie Wahlkarte: Wählen von überallHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?

Wählen ist in Österreich an die Staatsbürgerschaft gebunden. Wer zugewandert ist, darf deshalb je nach Herkunft bei ganz unterschiedlichen Wahlen mitstimmen: Österreicherinnen und Österreicher bei allen, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei einigen, Menschen aus Drittstaaten bei politischen Wahlen gar nicht. Dieser Ratgeber zeigt, wer wo wählen darf, wie die Wahlkarte funktioniert und wo auch ohne österreichischen Pass Mitbestimmung möglich ist.

Wer darf wo wählen? Die Übersicht

Wahl Österreicher/innen EU-Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Österreich Drittstaatsangehörige
Nationalratswahl ja nein nein
Bundespräsidentenwahl ja nein nein
Landtagswahl ja nein nein
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl ja ja nein
Wien: Gemeinderat (= Landtag) ja nein nein
Wien: Bezirksvertretung ja ja nein
Europawahl ja ja nein
Volksabstimmung, Volksbefragung, Volksbegehren ja nein nein

Wahlalter: Wählen darfst du, wenn du spätestens am Wahltag 16 Jahre alt bist. Das gilt für alle Wahlen. Österreich hat das Wahlalter 2007 von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Eine Wahlpflicht gibt es nicht.

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

Wer die österreichische Staatsbürgerschaft hat, egal ob von Geburt an oder durch Einbürgerung, darf bei allen Wahlen und Volksabstimmungen wählen. Voraussetzungen:

  • österreichische Staatsbürgerschaft,
  • mindestens 16 Jahre am Wahltag,
  • kein Wahlausschluss durch ein Strafgericht,
  • Eintrag im Wählerverzeichnis (bei Landtags- und Gemeinderatswahlen meist mit Hauptwohnsitz im Bundesland bzw. in der Gemeinde).

Ein Wahlausschluss ist selten. Er kann nur von einem Strafgericht im Einzelfall ausgesprochen werden, etwa bei einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren wegen einer Vorsatztat oder von mehr als 1 Jahr bei bestimmten Delikten wie Wahlbetrug, Terror oder NS-Wiederbetätigung. Er endet, wenn die Strafe vollzogen ist.

Selbst kandidieren (passives Wahlrecht)

Wahl Mindestalter
Nationalrat, Landtag, Gemeinderat, Europaparlament 18 Jahre
Bundespräsidentin / Bundespräsident 35 Jahre
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EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Wer die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates hat und in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (siehe Meldezettel), darf:

Bei Gemeinderatswahlen wählen und kandidieren

  • Aktives Wahlrecht ab 16, passives ab 18 Jahren, in der Regel mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde.
  • In einigen Bundesländern sind bestimmte Funktionen, etwa das Bürgermeisteramt, österreichischen Staatsbürgern vorbehalten (z. B. Salzburg).
  • Einzelheiten regelt jedes Bundesland selbst. Auskunft gibt deine Gemeinde oder die Landesregierung.

In Wien: nur Bezirksvertretungswahl

Wien ist Gemeinde und Bundesland zugleich. Der Wiener Gemeinderat (100 Mitglieder, gewählt für 5 Jahre) ist gleichzeitig der Landtag. Weil Landtage laut Bundesverfassung nur von Österreichern gewählt werden dürfen, dürfen EU-Bürger in Wien nur bei den Bezirksvertretungswahlen in den 23 Bezirken wählen und kandidieren. In Wien werden sie dafür automatisch in die Wählerevidenz eingetragen. Mehr über die Stadt: Leben in Wien.

Bei der Europawahl

  • EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich können wählen, ob sie die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament wählen oder jene ihres Herkunftslandes. Gewählt wird nur einmal.
  • Wer in Österreich wählen will, muss einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz bei der Gemeinde stellen. Österreicher werden automatisch eingetragen, andere EU-Bürger nicht.
  • Kandidieren können EU-Bürger nur für die österreichischen Sitze.
  • Bei Nationalrats-, Landtags- und Bundespräsidentenwahlen dürfen EU-Bürger nicht wählen.

Mehr zu deinen Rechten: Leben in Österreich als EU-/EWR-Bürger.

Drittstaatsangehörige

Wer weder Österreicher noch EU-Bürger ist, hat bei politischen Wahlen (Nationalrat, Landtag, Gemeinderat, Bundespräsident, EU) kein Wahlrecht – auch nicht mit Daueraufenthalt. Das gilt auch für Volksabstimmungen und Volksbegehren. Der Weg zum vollen Wahlrecht führt nur über die Einbürgerung.

Mitbestimmung ohne österreichischen Pass

Es gibt aber Bereiche, in denen die Staatsbürgerschaft keine Rolle spielt:

  • Arbeiterkammerwahl: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (AK). Alle 5 Jahre wählen sie in den Bundesländern die AK-Vollversammlung. Wahlberechtigt sind die AK-Mitglieder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
  • Betriebsratswahl: Der Betriebsrat vertritt die Beschäftigten im Betrieb. Auch hier dürfen Beschäftigte unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft wählen und gewählt werden.
  • ÖH-Wahl: An Hochschulen wählen die Studierenden ihre Vertretung, die Österreichische Hochschüler_innenschaft – ebenfalls unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
  • Vereine, Elternvereine, Beiräte: Viele Städte und Gemeinden haben Integrations- oder Migrationsbeiräte. Frag bei deiner Gemeinde nach.

Die Wahlkarte: Wählen von überall

Wer am Wahltag nicht in sein Wahllokal kommen kann, zum Beispiel wegen Urlaub, Arbeit oder Krankheit, beantragt eine Wahlkarte. Damit kannst du

  • per Briefwahl wählen, sobald du die Wahlkarte erhalten hast, oder
  • am Wahltag in einem anderen Wahllokal, das Wahlkarten annimmt, wählen, oder
  • bei Krankheit oder Bettlägerigkeit die „fliegende Wahlkommission“ zu dir nach Hause bestellen.

So beantragst du die Wahlkarte:

  1. Online über oesterreich.gv.at („Wahlkarte beantragen“) mit ID Austria oder EU-Login – nur innerhalb der Antragsfrist.
  2. Schriftlich oder persönlich bei deiner Gemeinde bzw. in Wien beim Magistrat, auch ohne ID Austria.
  3. Vorher kannst du online prüfen, ob du im Wählerverzeichnis stehst.

Die genauen Fristen für Antrag und Rücksendung stehen in der amtlichen Wahlinformation, die vor jeder Wahl verschickt wird. Beantrage die Wahlkarte rechtzeitig und schick die Briefwahlkarte früh genug zurück – zu spät eingelangte Stimmen zählen nicht.

Wichtig: Du musst persönlich und geheim wählen. Niemand darf für dich ausfüllen. Menschen mit Behinderung dürfen eine selbst gewählte Begleitperson mitnehmen. Ins Wahllokal nimmst du einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Häufige Fehler

  • Nicht im Wählerverzeichnis stehen – etwa nach einem Umzug ohne Ummeldung. Prüf das während der Einsichtsfrist.
  • Als EU-Bürger keinen Antrag für die Europawahl stellen – ohne Eintrag in die Europa-Wählerevidenz kannst du in Österreich nicht wählen.
  • Wahlkarte zu spät beantragen oder zurückschicken.
  • Wahlkarte verlieren – eine verlorene Wahlkarte wird in der Regel nicht ersetzt.

Wo bekomme ich Hilfe?

  • Deine Gemeinde bzw. in Wien das Magistrat (Wahlreferat): Wählerverzeichnis, Wahlkarte, Europa-Wählerevidenz.
  • oesterreich.gv.at – Informationen zu allen Wahlarten und Online-Antrag für die Wahlkarte.
  • Für Fragen zur AK-Wahl: die Arbeiterkammer deines Bundeslandes.
Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt die Wahlbehörde deiner Gemeinde bzw. in Wien das Magistrat.
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Quellen

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