Wehrpflicht & Zivildienst in Österreich – auch für Eingebürgerte
Wer muss zum Bundesheer? Stellung, Grundwehrdienst (6 Monate), Zivildienst (9 Monate) und Regeln für Doppelstaatsbürger und Eingebürgerte – Stand 2026.
- Wehrpflichtig sind alle männlichen österreichischen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Geburtstag – auch Eingebürgerte.
- Zuerst kommt die Stellung, meist im Jahr des 18. Geburtstags; sie dauert in der Regel eineinhalb Tage.
- Der Grundwehrdienst dauert 6 Monate, der Zivildienst als Alternative 9 Monate.
- Zum Grundwehrdienst einberufen wird man nur zwischen dem 18. und dem 35. Geburtstag.
- Doppelstaatsbürger können durch internationale Abkommen befreit sein – das wird im Einzelfall geprüft.
Inhalt dieser Seite (8 Abschnitte)
Wer ist wehrpflichtig?Die StellungGrundwehrdienst: 6 MonateZivildienst: 9 MonateDoppel- und MehrfachstaatsbürgerLeben im AuslandHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?In Österreich gilt die allgemeine Wehrpflicht für Männer. Das betrifft nicht nur Österreicher von Geburt an, sondern auch Männer, die eingebürgert wurden. Wer jung genug ist, muss zur Stellung und danach entweder den Grundwehrdienst beim Bundesheer oder den Zivildienst leisten. Für Zugewanderte stellen sich dabei oft besondere Fragen: Was gilt nach der Einbürgerung? Und was, wenn man schon im Herkunftsland gedient hat?
Wer ist wehrpflichtig?
- Alle männlichen österreichischen Staatsbürger – egal ob durch Geburt, Abstammung oder Einbürgerung.
- Ab dem 17. bis zum 50. Geburtstag. Für Offiziere, Unteroffiziere und bestimmte Spezialkräfte (z. B. Technik, Sanität, Fremdsprachen) bis zum Ende des Jahres, in dem sie 65 werden.
- Frauen und Männer ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind nicht wehrpflichtig. Frauen können freiwillig einen Ausbildungsdienst beim Bundesheer leisten.
Die Wehrpflicht umfasst die Stellungspflicht, die Pflicht zum Präsenzdienst (z. B. Grundwehrdienst), Pflichten im Milizstand sowie Melde- und Bewilligungspflichten.
Was bedeutet das für Eingebürgerte?
Mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft wirst du als Mann wehrpflichtig. Entscheidend ist dein Alter:
| Alter bei der Einbürgerung | Folge |
|---|---|
| unter 35 Jahre | Du musst zur Stellung und kannst zum Grundwehrdienst (oder Zivildienst) einberufen werden. |
| ab 35 Jahre | Zum Grundwehrdienst wird man nur zwischen dem 18. und dem 35. Geburtstag einberufen. Wer nach dem 35. Geburtstag noch nicht gestellt wurde, muss sich trotzdem noch stellen; zu anderen Präsenzdienstarten kann man im Bedarfsfall auch später herangezogen werden. |
Die Stellung
Bei der Stellung prüft das Bundesheer, ob du körperlich und geistig für den Dienst geeignet sind.
- Wann? Frühestens im Kalenderjahr deines 18. Geburtstags. Freiwillig ist eine vorzeitige Stellung schon ab 17 möglich. Die Stellungspflicht besteht bis zum 35. Geburtstag.
- Aufforderung: Ab Dezember wird das Stellungsjahr allgemein kundgemacht. Spätestens 3 Wochen vor deinem Termin bekommst du eine persönliche Aufforderung mit Bahngutschein und einem medizinischen Fragebogen.
- Dauer: in der Regel eineinhalb Tage mit medizinischen und psychologischen Tests. Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten sind kostenlos.
- Ergebnis: „tauglich“, „vorübergehend untauglich“ oder „untauglich“.
- Zuständig: die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos deines Bundeslandes (Hauptwohnsitz).
Mitnehmen: Lichtbildausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, e-card, ausgefülltes medizinisches Fragenheft, ärztliche Befunde, Impfpass, gegebenenfalls Brille oder Kontaktlinsen, Führerschein und Zeugnisse.
Auch wer Zivildienst machen will, muss zuerst zur Stellung.
Wer krank ist oder aus einem anderen unverschuldeten Grund nicht kommen kann, muss das sofort melden und eine Bestätigung vorlegen. Dann gibt es einen Ersatztermin.
Grundwehrdienst: 6 Monate
Der Grundwehrdienst dauert 6 Monate. Danach gehörst du zur Miliz. Zu weiteren Milizübungen kann man sich freiwillig melden; wenn sich zu wenige Freiwillige für Kaderfunktionen finden, können Wehrpflichtige auch dazu verpflichtet werden.
Einen Aufschub (z. B. für eine laufende Ausbildung) oder eine Befreiung (z. B. aus besonders rücksichtswürdigen familiären oder wirtschaftlichen Gründen) kann man beantragen. Die Regeln dazu findest du auf oesterreich.gv.at. Während des Dienstes bist du sozialversichert und dein Arbeitsplatz ist geschützt.
Zivildienst: 9 Monate
Wer den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt, kann stattdessen Zivildienst leisten, etwa bei Rettung, in Pflegeheimen oder in der Behindertenbetreuung. Der ordentliche Zivildienst dauert 9 Monate.
So geht's:
- Zivildiensterklärung abgeben: schriftlich mit dem Formular „Zivildiensterklärung“, am besten direkt bei der Stellungskommission, sonst beim Militärkommando deines Hauptwohnsitzes. Du kannst darin Wünsche zur Einrichtung angeben.
- Frist: ab der ersten Feststellung der Tauglichkeit. Du hast dafür mindestens 6 Monate Zeit. Die Frist endet spätestens 3 Tage vor Zustellung eines Einberufungsbefehls. Ab dem 2. Tag vor einer Einberufung ist keine Erklärung mehr möglich.
- Die Zivildienstserviceagentur stellt fest, dass du zivildienstpflichtig bist, und weist dich einer Einrichtung zu. Den Dienst trittst du zu dem Datum an, das im Zuweisungsbescheid steht.
Nicht möglich ist eine Zivildiensterklärung zum Beispiel innerhalb von 3 Jahren nach vollständig geleistetem Grundwehrdienst oder nach bestimmten Verurteilungen wegen Gewalttaten mit Waffen.
Zivildiener bekommen eine monatliche Grundvergütung sowie kostenlose Kranken- und Unfallversicherung. Die Grundvergütung wurde zuletzt im Mai 2026 per Verordnung neu festgesetzt; die aktuellen Beträge nennt die Zivildienstserviceagentur.
Doppel- und Mehrfachstaatsbürger
Österreich erlaubt Doppelstaatsbürgerschaften nur in Ausnahmefällen, etwa bei Kindern mit Eltern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit (siehe Staatsbürgerschaft durch Abstammung). Für sie gilt:
- Österreichische Doppelstaatsbürger müssen in Österreich dienen, wenn der andere Staat keines der einschlägigen Abkommen ratifiziert hat oder wenn ein Abkommen vorsieht, dass der Dienst in Österreich zu leisten ist.
- Österreich ist an insgesamt 10 Abkommen beteiligt, darunter das Straßburger Übereinkommen über die Verminderung der Mehrstaatigkeit und die Militärdienstpflicht, das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit, das Haager Protokoll sowie bilaterale Verträge mit Argentinien und der Schweiz. Dazu kommen Abkommen mit internationalen Organisationen in Wien (z. B. UNO, IAEO).
- Es zählen nur Abkommen, die beide Staaten ratifiziert haben.
- Wer bereits im anderen Staat Militärdienst geleistet hat, kann von der österreichischen Pflicht befreit werden. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht – das Bundesheer entscheidet im Einzelfall.
Wende dich mit Nachweisen über deinen Dienst im Ausland an das Militärkommando deines Bundeslandes.
Leben im Ausland
Wer vor oder nach der Stellung länger als 6 Monate ins Ausland zieht, muss das dem Militärkommando unverzüglich melden und die Auslandsadresse der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat bekannt geben. Bei der Rückkehr nach Österreich ist binnen 3 Wochen eine Meldung beim Militärkommando nötig. Ausgenommen sind dauerhaft Untaugliche und Männer, die den Grundwehrdienst schon abgeschlossen haben.
Häufige Fehler
- Stellungsaufforderung ignorieren – die Stellungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Zivildiensterklärung zu spät abgeben – nach der Zustellung eines Einberufungsbefehls ist es meist zu spät.
- Auslandsaufenthalt nicht melden.
- Annehmen, Militärdienst im Herkunftsland zählt automatisch – eine Befreiung muss beantragt werden.
Wo bekomme ich Hilfe?
- Militärkommando deines Bundeslandes (Ergänzungsabteilung) – für Stellung, Aufschub, Befreiung, Doppelstaatsbürgerschaft.
- Zivildienstserviceagentur – für alle Fragen zum Zivildienst.
- Informationen und Formulare: oesterreich.gv.at, Thema „Wehrpflicht und Zivildienst“.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Wehrpflicht und Zivildienst (Stand 25.06.2026)
- oesterreich.gv.at – Begriffslexikon: Wehrpflicht
- oesterreich.gv.at – Allgemeines zum Wehrdienst (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Dauer des Grundwehrdienstes (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaft (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Allgemeines zur Stellung (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Einreichung der Zivildiensterklärung (Stand 01.07.2026)
- oesterreich.gv.at – Zivildienst: Geldleistungen und Soziales (Stand 01.07.2026)
- oesterreich.gv.at – Wehrpflicht und Grundwehrdienst für Auslandsösterreicher (Stand 09.02.2026)
- oesterreich.gv.at – Gesetzliche Neuerungen (abgerufen 28.10.2026)
- Wehrgesetz 2001 (RIS)