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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 11 Quellen

Feiertage in Österreich 2026 und 2027: alle gesetzlichen Feiertage

Die 13 gesetzlichen Feiertage in Österreich mit Datum 2026 und 2027, was sie bedeuten, wie der persönliche Feiertag funktioniert und was im Job gilt.

Kurz erklärt
  1. Österreich hat 13 gesetzliche Feiertage, die für alle Beschäftigten gelten, unabhängig von der Religion.
  2. Der Karfreitag ist seit 2019 kein Feiertag mehr. Stattdessen kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einmal pro Urlaubsjahr einen „persönlichen Feiertag“ wählen.
  3. Den persönlichen Feiertag musst du drei Monate im Voraus bekanntgeben. Er wird vom Urlaub abgezogen.
  4. Der 24. und der 31. Dezember sind keine Feiertage, viele Kollektivverträge sehen aber früheren Dienstschluss vor.
  5. Wer an einem Feiertag arbeitet, bekommt zusätzlich zum Feiertagsentgelt die gearbeiteten Stunden bezahlt.
Inhalt dieser Seite (9 Abschnitte) Die 13 gesetzlichen Feiertage 2026 und 2027Was wird gefeiert? Die Feiertage kurz erklärtDer Karfreitag und der „persönliche Feiertag“Feiertage anderer ReligionenFeiertag und Arbeit: deine RechteLandesfeiertage: der Tag des LandespatronsWeitere besondere Tage (keine Feiertage)Häufige FragenWo bekomme ich Hilfe?

In Österreich gibt es 13 gesetzliche Feiertage. An diesen Tagen haben fast alle Geschäfte und Ämter geschlossen, und die meisten Beschäftigten haben frei. Viele Feiertage haben einen christlichen Ursprung, sie gelten aber für alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Religion. Hier findest du alle Termine für 2026 und 2027 und die wichtigsten Regeln für Arbeit und Freizeit.

Die 13 gesetzlichen Feiertage 2026 und 2027

Die Feiertage sind im Arbeitsruhegesetz (ARG) festgelegt. Manche haben ein festes Datum, andere hängen vom Osterdatum ab und „wandern“ deshalb jedes Jahr. Ostersonntag ist 2026 am 5. April und 2027 am 28. März.

Feiertag 2026 2027
Neujahr Do, 1. Jänner Fr, 1. Jänner
Heilige Drei Könige Di, 6. Jänner Mi, 6. Jänner
Ostermontag Mo, 6. April Mo, 29. März
Staatsfeiertag Fr, 1. Mai Sa, 1. Mai
Christi Himmelfahrt Do, 14. Mai Do, 6. Mai
Pfingstmontag Mo, 25. Mai Mo, 17. Mai
Fronleichnam Do, 4. Juni Do, 27. Mai
Mariä Himmelfahrt Sa, 15. August So, 15. August
Nationalfeiertag Mo, 26. Oktober Di, 26. Oktober
Allerheiligen So, 1. November Mo, 1. November
Mariä Empfängnis Di, 8. Dezember Mi, 8. Dezember
Christtag (Weihnachten) Fr, 25. Dezember Sa, 25. Dezember
Stefanitag Sa, 26. Dezember So, 26. Dezember

Gut zu wissen: Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, gibt es in Österreich keinen Ersatz-Feiertag am Montag. Nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam (immer Donnerstag) nehmen viele den Freitag als „Fenstertag“ frei, also als Urlaubstag zwischen Feiertag und Wochenende.

Was wird gefeiert? Die Feiertage kurz erklärt

  • Neujahr (1. Jänner): der erste Tag des Jahres.
  • Heilige Drei Könige (6. Jänner): Die Kirche erinnert an die Weisen aus dem Morgenland, die das Jesuskind besuchten. Rund um diesen Tag sind die Sternsinger unterwegs (siehe Bräuche & Traditionen).
  • Ostermontag: der Tag nach Ostersonntag, dem Fest der Auferstehung Jesu und wichtigsten christlichen Fest.
  • Staatsfeiertag (1. Mai): auch „Tag der Arbeit“. Es gibt Kundgebungen, in Wien etwa einen großen Aufmarsch, und auf dem Land vielerorts das Maibaumaufstellen.
  • Christi Himmelfahrt: 40 Tage nach Ostern (Ostersonntag mitgezählt), immer an einem Donnerstag. Erinnert an die Rückkehr Jesu zu Gott.
  • Pfingstmontag: der Tag nach Pfingstsonntag. Pfingsten erinnert an die Sendung des Heiligen Geistes.
  • Fronleichnam: immer an einem Donnerstag, 60 Tage nach Ostersonntag. In vielen Orten gibt es Prozessionen durch die Straßen, im Salzkammergut auch auf dem See.
  • Mariä Himmelfahrt (15. August): katholisches Fest der Aufnahme Marias in den Himmel; mitten in der Sommerurlaubszeit.
  • Nationalfeiertag (26. Oktober): erinnert an den Beschluss über die immerwährende Neutralität Österreichs. In Wien gibt es am Heldenplatz eine Leistungsschau des Bundesheeres, und viele Ministerien und das Parlament öffnen ihre Türen.
  • Allerheiligen (1. November): Viele Familien besuchen an diesem Tag und am nächsten Tag (Allerseelen) die Gräber ihrer Verstorbenen und schmücken sie mit Kerzen und Gestecken.
  • Mariä Empfängnis (8. Dezember): katholisches Marienfest. Für den Handel gibt es eine Sonderregel (siehe unten).
  • Christtag (25. Dezember) und Stefanitag (26. Dezember): Weihnachten. Gefeiert wird in Österreich vor allem am Abend des 24. Dezember (Heiliger Abend), mit Christbaum und Geschenken, die traditionell das „Christkind“ bringt.
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Der Karfreitag und der „persönliche Feiertag“

Bis 2019 war der Karfreitag (der Freitag vor Ostern) nur für Angehörige der evangelischen Kirchen A.B. und H.B., der Altkatholischen und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein Feiertag. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied Anfang 2019, dass diese Regel andere Beschäftigte diskriminiert. Österreich hat den Karfreitag daraufhin als Feiertag ganz gestrichen und stattdessen den persönlichen Feiertag eingeführt (§ 7a Arbeitsruhegesetz).

So funktioniert er:

  1. Einmal pro Urlaubsjahr darfst du selbst bestimmen, an welchem Tag du einen Tag deines Urlaubs nimmst. Der Grund ist egal, er kann religiös sein (zum Beispiel Karfreitag, Ramadanfest, orthodoxe Weihnachten) oder etwas ganz anderes.
  2. Du musst den Tag drei Monate im Voraus bei deinem Arbeitgeber bekanntgeben. Mach das am besten schriftlich; die Arbeiterkammer bietet dafür einen Musterbrief an.
  3. Der Tag wird von deinem Urlaub abgezogen. Du bekommst also keinen zusätzlichen freien Tag. Dein Urlaubsanspruch (30 Werktage, bei längerer Dienstzeit 36) bleibt gleich groß.
  4. Der Arbeitgeber darf dir den Tag nicht verbieten, auch nicht wegen betrieblicher Gründe. Er darf dich nur bitten, trotzdem zu arbeiten.
  5. Arbeitest du auf seine Bitte hin doch, bekommst du für diesen Tag doppeltes Entgelt, und der Tag wird nicht vom Urlaub abgezogen. Einen weiteren persönlichen Feiertag kannst du im selben Urlaubsjahr dann aber nicht mehr wählen.
Für Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes gibt es eigene, ähnliche Regeln im Dienstrecht. Frag im Zweifel deine Personalabteilung.

Feiertage anderer Religionen

Islamische, orthodoxe, jüdische oder andere religiöse Feiertage sind in Österreich keine gesetzlichen Feiertage. Du hast aber folgende Möglichkeiten:

  • Persönlicher Feiertag: Du kannst einen religiösen Feiertag als persönlichen Feiertag wählen (siehe oben).
  • Freizeit für religiöse Pflichten: Laut Arbeiterkammer hast du auf Verlangen Anspruch auf die notwendige Freizeit, um religiöse Pflichten zu erfüllen, wenn das außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Du musst das rechtzeitig verlangen, und es muss mit den betrieblichen Abläufen vereinbar sein.
  • Normaler Urlaub: Sprich Urlaubstage für deine Feiertage möglichst früh mit dem Arbeitgeber ab.
  • Jom Kippur: Für Angehörige der Israelitischen Religionsgesellschaft ist der Versöhnungstag (Jom Kippur) laut Generalkollektivvertrag arbeitsfrei. Diese Regel wurde 2019, anders als der Karfreitag, nicht gestrichen.

Auch in der Schule können Kinder an hohen Feiertagen ihrer Religion vom Unterricht freigestellt werden. Frag dazu direkt bei der Schulleitung nach. Mehr zum Thema findest du im Ratgeber Religion in Österreich.

Feiertag und Arbeit: deine Rechte

Situation Was gilt
Feiertag fällt auf einen Arbeitstag Du hast frei und bekommst dein normales Entgelt weiter (Feiertagsentgelt).
Du arbeitest am Feiertag Du bekommst das Feiertagsentgelt und zusätzlich die gearbeiteten Stunden bezahlt.
Ruhezeit Am Feiertag steht dir eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden zu, die zwischen 0 und 6 Uhr beginnt.
Variabler Lohn (Akkord, Überstunden, Zulagen) Für das Feiertagsentgelt zählt der Durchschnitt der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen.
24. und 31. Dezember Keine Feiertage, aber viele Kollektivverträge sehen früheren Dienstschluss oder freie Tage vor, bei vollem Entgelt.

In manchen Branchen, etwa in Spitälern, Gastronomie oder Verkehr, ist Arbeit an Feiertagen erlaubt und normal. Was genau für dich gilt, steht in deinem Kollektivvertrag. Mehr zu Arbeitsverträgen findest du im Ratgeber Beschäftigungsformen.

Sonderfall 8. Dezember: Seit 1995 dürfen viele Geschäfte am 8. Dezember öffnen, damit vor Weihnachten eingekauft werden kann. Für Beschäftigte im Handel ist die Arbeit an diesem Tag freiwillig; Details regelt der Kollektivvertrag.

Landesfeiertage: der Tag des Landespatrons

Jedes Bundesland ehrt einen eigenen Schutzheiligen (Landespatron). Diese Tage sind keine gesetzlichen Feiertage: Die meisten Beschäftigten müssen arbeiten. Oft haben aber Schulen frei, und manche Ämter sind geschlossen.

Bundesland Landespatron Datum
Wien, Niederösterreich Hl. Leopold 15. November
Oberösterreich Hl. Florian (gemeinsam mit Hl. Leopold) 4. Mai
Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg Hl. Josef (Josefstag) 19. März
Salzburg Hl. Rupert 24. September
Burgenland Hl. Martin 11. November

Ob dein Kind an diesem Tag schulfrei hat, steht im Ferienkalender deines Bundeslandes oder du fragst in der Schule nach.

Weitere besondere Tage (keine Feiertage)

Diese Tage sind normale Arbeitstage, spielen im Alltag aber eine Rolle:

  • Heiliger Abend (24. Dezember): wichtigster Familienabend des Jahres; Geschäfte schließen meist zu Mittag.
  • Silvester (31. Dezember): Abschied vom alten Jahr mit Feuerwerk, Glücksbringern (Schweinchen, Kleeblatt, Rauchfangkehrer) und dem Donauwalzer um Mitternacht. Private Feuerwerke sind in vielen Orts- und Stadtgebieten verboten oder eingeschränkt; informiere dich bei deiner Gemeinde.
  • Faschingsdienstag: letzter Tag des Faschings (2027: 9. Februar). Am Tag danach, dem Aschermittwoch, beginnt die 40-tägige Fastenzeit vor Ostern.
  • Karfreitag: kein Feiertag mehr (siehe oben); 2027 am 26. März.
  • Muttertag: zweiter Sonntag im Mai (2027: 9. Mai).
  • Vatertag: zweiter Sonntag im Juni (2027: 13. Juni).
  • Allerseelen (2. November): Gedenktag für alle Verstorbenen; viele besuchen Friedhöfe.
  • Martinstag (11. November): In vielen Gasthäusern gibt es „Martinigansl“ (Gänsebraten), in Kindergärten Laternenumzüge.

Häufige Fragen

Haben am Feiertag alle Geschäfte zu? Fast alle. Offen haben meist Tankstellen-Shops, Geschäfte an großen Bahnhöfen und Flughäfen, Apotheken im Notdienst sowie Lokale. Erledige deinen Einkauf am besten vorher.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, welche Religion ich habe, wenn ich einen persönlichen Feiertag will? Nein. Der Grund für den persönlichen Feiertag spielt keine Rolle.

Was ist ein Fenstertag? Ein einzelner Arbeitstag zwischen einem Feiertag und dem Wochenende. Viele Betriebe und Schulen geben frei oder ihre Beschäftigten nehmen Urlaub; einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.

Wo bekomme ich Hilfe?

Bei Fragen zu Feiertagsarbeit, Entgelt oder persönlichem Feiertag beraten die Arbeiterkammer (kostenlos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) und deine Gewerkschaft. Arbeitgeber erhalten Auskunft bei der Wirtschaftskammer.

Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt die Arbeiterkammer deines Bundeslandes.
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