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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 10 Quellen

Religion in Österreich: anerkannte Religionsgemeinschaften, Austritt & Religionsunterricht

16 anerkannte Religionsgemeinschaften, 12 Bekenntnisgemeinschaften: Was Anerkennung bedeutet, wie der Austritt geht, was beim Religionsunterricht gilt.

Kurz erklärt
  1. In Österreich herrscht Religionsfreiheit – ab 14 Jahren entscheidet jeder selbst über sein Bekenntnis.
  2. Es gibt 16 gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, darunter die katholische Kirche, die Islamische Glaubensgemeinschaft und die Israelitische Religionsgesellschaft.
  3. Dazu kommen 12 staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften mit weniger Rechten.
  4. Der Austritt erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat, persönlich oder schriftlich.
  5. Religionsunterricht ist für Mitglieder anerkannter Gemeinschaften Pflicht – Abmeldung in den ersten 5 Kalendertagen des Schuljahres.
Inhalt dieser Seite (9 Abschnitte) Religionsfreiheit: Was ist erlaubt?Gesetzlich anerkannte Kirchen und ReligionsgesellschaftenStaatlich eingetragene religiöse BekenntnisgemeinschaftenWie viele Menschen gehören welcher Religion an?Eintritt und ÜbertrittAustritt aus einer ReligionsgemeinschaftReligionsunterricht an der SchuleHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?

Österreich ist traditionell katholisch geprägt, heute aber religiös vielfältig. Der Staat ist neutral: Er bevorzugt keine Religion, arbeitet aber mit den Religionsgemeinschaften zusammen. Für den Alltag wichtig ist der Unterschied zwischen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften und eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften, denn davon hängen etwa Religionsunterricht und Rechte der Gemeinschaft ab.

Religionsfreiheit: Was ist erlaubt?

Die Religionsfreiheit ist in Österreich ein Grundrecht. Sie umfasst

  • die Glaubens- und Gewissensfreiheit – du darfst glauben, was du willst, oder an nichts glauben,
  • die Religionsausübung allein oder gemeinsam, öffentlich oder privat (Gottesdienst, Gebet, Unterricht, Bräuche),
  • das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten, sie zu wechseln oder auszutreten.

Alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben unabhängig von ihrem Bekenntnis dieselben bürgerlichen und politischen Rechte. Wer religiöse Lehren herabwürdigt oder eine Religionsausübung stört, macht sich strafbar. Gotteshäuser stehen unter besonderem strafrechtlichem Schutz.

Ab wann entscheidet ein Kind selbst? (Religionsmündigkeit)

Alter Wer entscheidet?
bis 10 Jahre die Eltern
10 bis 12 Jahre die Eltern; das Kind muss angehört werden
12 bis 14 Jahre Ein Religionswechsel gegen den Willen des Kindes ist nicht mehr möglich.
ab 14 Jahren Der oder die Jugendliche entscheidet allein, auch über einen Austritt.

Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften

Derzeit sind in Österreich 16 Kirchen und Religionsgesellschaften gesetzlich anerkannt (Stand Mai 2026):

  1. Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)
  2. Altkatholische Kirche Österreichs
  3. Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
  4. Evangelische Kirche A.B. und H.B.
  5. Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich
  6. Freikirchen in Österreich
  7. Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)
  8. Israelitische Religionsgesellschaft
  9. Jehovas Zeugen in Österreich
  10. Katholische Kirche
  11. Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen)
  12. Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
  13. Neuapostolische Kirche in Österreich
  14. Orthodoxe (griechisch-orientalische) Kirche in Österreich
  15. Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
  16. Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich

Was bedeutet die Anerkennung?

  • Die Gemeinschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
  • Sie darf an öffentlichen Schulen Religionsunterricht abhalten.
  • Sie regelt ihre inneren Angelegenheiten selbst und hat das alleinige Recht auf ihren Namen und ihre Lehre.
  • Sie genießt Begünstigungen bei Steuern und Abgaben.

Voraussetzungen für eine Anerkennung sind unter anderem ein Bestand in Österreich von mindestens 20 Jahren (davon 10 Jahre organisiert und mindestens 5 Jahre als eingetragene Bekenntnisgemeinschaft) und eine Mitgliederzahl von mindestens 2 Promille der Bevölkerung.

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Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften

Eine Stufe darunter stehen die eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften. Derzeit sind es 12 (Stand Februar 2026):

  • Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Assyrische Kirche des Ostens in Österreich
  • Bahá'í-Religionsgemeinschaft Österreich
  • Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung
  • Frei-Aleviten Österreich
  • Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich
  • Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich
  • Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich
  • Sikh Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Vereinigungskirche in Österreich
  • Vereinigte Pfingstkirche Österreichs

Für die Eintragung braucht eine Gemeinschaft unter anderem mindestens 300 Mitglieder mit Wohnsitz in Österreich und gesetzeskonforme Statuten. Sie wird beim Kultusamt im Bundeskanzleramt registriert und hat Rechtspersönlichkeit, ist aber keine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat kein Recht auf Religionsunterricht an öffentlichen Schulen.

Religiöse Vereine

Gemeinschaften, die weder anerkannt noch eingetragen sind, organisieren sich oft als Verein nach dem Vereinsgesetz. Auch das ist durch die Religionsfreiheit geschützt. Ein Verein hat aber keine der besonderen Rechte einer Religionsgesellschaft.

Wie viele Menschen gehören welcher Religion an?

Seit der Volkszählung 2001 erhebt der Staat die Religionszugehörigkeit nicht mehr. Es gibt nur Angaben der Gemeinschaften selbst und Schätzungen:

Gemeinschaft Anzahl Quelle / Jahr
Römisch-katholische Kirche rund 4,73 Millionen Bischofskonferenz, Ende 2022
Evangelische Kirche A.u.H.B. 325.314 eigene Angabe, 2024
Musliminnen und Muslime rund 700.000 Schätzung ÖIF-Studie, 2016

Der Islam ist damit nach der katholischen Kirche die zweitgrößte Glaubensrichtung in Österreich.

Eintritt und Übertritt

Wie du einer Religionsgemeinschaft beitrittst, regelt jede Gemeinschaft selbst, bei christlichen Kirchen etwa durch die Taufe. Wende dich direkt an die Gemeinde, Pfarre oder Moscheegemeinde. Wer übertreten will, also von einer Gemeinschaft in eine andere wechselt, muss zuerst aus der bisherigen austreten (siehe unten). Bis zum Eintritt in die neue Gemeinschaft gilt man als „ohne Bekenntnis“.

Austritt aus einer Religionsgemeinschaft

  1. Zuständig: die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt.
  2. Form: persönlich oder schriftlich (formlos oder mit Formular). Schriftlich unterschrieben per Post oder elektronisch mit qualifizierter Signatur, z. B. ID Austria.
  3. Unterlagen: amtlicher Lichtbildausweis und ein Nachweis der Mitgliedschaft (z. B. Taufschein, Kirchenbeitrags-Vorschreibung). Was genau verlangt wird, unterscheidet sich je nach Bundesland.
  4. Kosten: Der Austritt selbst ist gebührenfrei. Je nach Bundesland können kleine Verwaltungsabgaben, etwa für eine Bestätigung, anfallen.
  5. Wirkung: Die Behörde informiert die Religionsgemeinschaft. Du giltst dann als „ohne Bekenntnis“ (o. B.).

Ausländische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Österreich können den Austritt ebenfalls bei der österreichischen Behörde erklären. Bei Minderjährigen gelten die Regeln der Religionsmündigkeit (siehe oben).

Mit dem Austritt aus der katholischen oder evangelischen Kirche endet auch die Pflicht, den Kirchenbeitrag zu zahlen. Diesen Beitrag heben die Kirchen selbst von ihren Mitgliedern ein; er ist keine staatliche Steuer.

Religionsunterricht an der Schule

  • Für Schülerinnen und Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, ist der Religionsunterricht ihres Bekenntnisses ein Pflichtgegenstand – an öffentlichen Schulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht.
  • Abmeldung: zu Beginn jedes Schuljahres schriftlich, in den ersten 5 Kalendertagen. Unter 14 Jahren melden die Eltern ab, ab 14 Jahren die Schülerin oder der Schüler selbst.
  • Kinder ohne Bekenntnis oder aus eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften müssen nicht teilnehmen. Ob es an der Schule Ersatzangebote wie Ethikunterricht gibt, erfährst du direkt bei der Schule.

Mehr zum Schulsystem: Kindergarten & Schule.

Häufige Fehler

  • Abmeldefrist vom Religionsunterricht verpassen – nach den ersten 5 Kalendertagen ist das erst im nächsten Schuljahr wieder möglich.
  • Falsche Religionsgemeinschaft beim Austritt angeben – dann wird der Austritt nicht wirksam. Leg einen Nachweis bei.
  • Austritt im Ausland vergessen: Wer im Ausland lebt, muss die dortigen Regeln beachten.

Wo bekomme ich Hilfe?

  • Kontaktdaten aller anerkannten und eingetragenen Gemeinschaften findest du auf oesterreich.gv.at (Thema „Religionsausübung“).
  • Für den Austritt: deine Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat.
  • Bei Diskriminierung wegen der Religion helfen Beratungsstellen und die Gleichbehandlungsanwaltschaft.
  • Religiöse Feiertage und Bräuche: Feiertage in Österreich.
Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben das Kultusamt im Bundeskanzleramt, die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat sowie die jeweilige Religionsgemeinschaft.
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