Heiraten in Österreich: Standesamt, Urkunden & Ehefähigkeit
Heiraten in Österreich als Ausländerin oder Ausländer: Ermittlung der Ehefähigkeit, nötige Urkunden, Kosten, Mindestalter 18, Namensrecht und Heirat im Ausland.
- Vor der Hochzeit prüft das Standesamt in einem Termin deine Ehefähigkeit – melde dich am besten 6 Monate vor dem Wunschtermin an.
- Seit 1. August 2025 darf in Österreich nur heiraten, wer 18 Jahre alt ist; Ehen zwischen Cousin und Cousine sind verboten.
- Ausländische Staatsangehörige brauchen meist ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatstaat sowie übersetzte und beglaubigte Urkunden.
- Seit 1. Jänner 2019 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.
- Nur die standesamtliche Trauung ist rechtlich gültig; eine Ehe nur für den Aufenthaltstitel ist strafbar.
Inhalt dieser Seite (10 Abschnitte)
Wer darf in Österreich heiraten?Schritt für Schritt zur HochzeitWelche Urkunden brauche ich?Was kostet die Hochzeit am Standesamt?Die TrauungWelchen Namen tragen wir nach der Hochzeit?Heiraten im AuslandEhe und AufenthaltstitelHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?Wer in Österreich heiraten will, muss zuerst zum Standesamt. Dort wird geprüft, ob du heiraten darfst. Das nennt man Ermittlung der Ehefähigkeit. Für ausländische Staatsangehörige ist dieser Schritt oft der aufwendigste, weil Urkunden aus dem Heimatland besorgt, übersetzt und beglaubigt werden müssen. Plane deshalb genug Zeit ein.
Wer darf in Österreich heiraten?
Ehefähig ist, wer volljährig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat, und wer entscheidungsfähig ist.
Weitere Eheverbote bestehen bei:
- naher Blutsverwandtschaft (auch halbbürtig),
- einem bestehenden Adoptivverhältnis,
- einer noch bestehenden Ehe oder eingetragenen Partnerschaft (Verbot der Doppelehe).
Ehe für alle: Seit 1. Jänner 2019 können in Österreich auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Achtung: Kennt dein Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht, wird die Ehe dort meist nicht anerkannt.
Schritt für Schritt zur Hochzeit
- Termin beim Standesamt vereinbaren. Zuständig ist das Standesamt bzw. der Standesamtsverband deiner Gemeinde, in Statutarstädten das Standesamt des Magistrats, in Wien die Standesämter der Stadt Wien (MA 63). Frag schon beim ersten Kontakt, welche Urkunden du in deinem Fall brauchst.
- Urkunden besorgen (siehe unten). Nicht alles muss schon beim ersten Termin vorliegen.
- Ermittlung der Ehefähigkeit: In einer mündlichen Verhandlung prüft das Standesamt deine Unterlagen und nimmt eine Niederschrift auf. Grundsätzlich müssen beide Verlobte anwesend sein. Wer nicht kommen kann, füllt das Formular „Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit“ aus.
- Namen klären: Eure Erklärung zur Namensführung könnt ihr schon bei diesem Termin abgeben.
- Trauung: Ihr erklärt vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten persönlich und gleichzeitig, dass ihr die Ehe eingehen wollt. Danach seid ihr verheiratet.
Die Trauung muss nicht beim selben Standesamt stattfinden, bei dem ihr die Ehefähigkeit ermitteln lasst. Ein öffentliches Aufgebot (Aushang an der Amtstafel) gibt es nicht mehr.
Fristen
| Was | Frist |
|---|---|
| Anmeldung beim Standesamt | empfohlen 6 Monate vor dem Wunschtermin |
| Gültigkeit der festgestellten Ehefähigkeit | höchstens 6 Monate ab Feststellung |
| Mindestwartezeit zwischen Verfahren und Trauung | keine |
| Beschwerde gegen einen Bescheid des Standesamts | 4 Wochen (an das Landesverwaltungsgericht, eingebracht beim Standesamt) |
Welche Urkunden brauche ich?
Grundsätzlich für alle:
- amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder Personalausweis)
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Nachweis des Hauptwohnsitzes, wenn er im Ausland liegt
- gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade
Wenn du schon einmal verheiratet warst oder in eingetragener Partnerschaft gelebt hast:
- Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde der letzten Ehe/Partnerschaft
- Scheidungsurkunde bzw. Nachweis der Auflösung mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde
- bei einer Scheidung im Ausland (außerhalb des Anwendungsbereichs der EU-Verordnung Brüssel IIb): die rechtskräftige gerichtliche Anerkennung dieser Entscheidung in Österreich
Wenn ihr schon gemeinsame Kinder habt: Geburtsurkunden der Kinder, gegebenenfalls das Vaterschaftsanerkenntnis, Staatsangehörigkeits- und Wohnsitznachweis der Kinder.
Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige
- Ehefähigkeitszeugnis: Diese Bescheinigung des Heimatstaates bestätigt, dass nach dem dortigen Recht kein Ehehindernis besteht. Mit Deutschland, Italien und der Schweiz gibt es Abkommen: Hier kann das österreichische Standesamt das Zeugnis direkt beim Standesamt im Heimatstaat anfordern. In allen anderen Fällen erkundige dich bei der Botschaft oder dem Konsulat deines Heimatstaates. Siehe auch Botschaften & Konsulate.
- Übersetzung: Fremdsprachige Urkunden brauchen eine Übersetzung.
- Beglaubigung bzw. Apostille: Ausländische Urkunden müssen in der Regel zusätzlich apostilliert und/oder beglaubigt werden. Auskunft gibt das Büro für Konsularbeglaubigungen im Außenministerium (BMEIA). Mehr dazu: Dokumente übersetzen & beglaubigen.
Welche Dokumente genau verlangt werden, hängt vom Heimatstaat ab. Das sagt dir dein Standesamt im persönlichen Gespräch.
Was kostet die Hochzeit am Standesamt?
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit | 74 € |
| Zuschlag bei Vorlage ausländischer Urkunden | 193 € |
| Trauung im Amtsraum während der Dienststunden | 5,45 € |
| Trauung im Amtsraum außerhalb der Dienststunden | 10,90 € |
| Trauung außerhalb des Amtsraums | 54,50 € |
| Trauung außerhalb des Amtsraums bei lebensgefährlicher Erkrankung | 5,45 € |
Dazu können Kommissionsgebühren der Gemeinde und Kosten für Extras (z. B. Musik, besonderer Trauungssaal) kommen. Diese legt jede Gemeinde selbst fest. Rechne außerdem mit Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Urkunden aus dem Heimatland.
Die Trauung
- Trauzeugen sind nicht vorgeschrieben. Ihr könnt einen oder zwei Trauzeugen mitbringen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und die Sprache der Trauung verstehen.
- Dolmetsch: Versteht jemand die Sprache der Trauung nicht, kann eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher beigezogen werden. Kläre das vorher mit dem Standesamt.
- Ort: Ausnahmsweise ist eine Trauung außerhalb des Standesamts möglich, wenn der Ort angemessen ist. Darüber entscheidet das Standesamt.
- Religiöse Trauung: Eine Hochzeit in Kirche, Moschee oder Tempel ist in Österreich rechtlich nicht gültig. Ihr könnt religiös heiraten, aber nur zusätzlich zur standesamtlichen Trauung.
- Zwangsheirat ist strafbar. Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden. Hilfe findest du im Ratgeber Frauen & Gewaltschutz.
Welchen Namen tragen wir nach der Hochzeit?
Nach österreichischem Recht habt ihr drei Möglichkeiten:
- Gemeinsamer Familienname: Der Name einer oder eines der beiden wird zum gemeinsamen Namen.
- Doppelname: Aus beiden Namen wird ein Doppelname mit Bindestrich gebildet (höchstens zwei Teile). Alternativ kann nur der Partner, dessen Name nicht gemeinsamer Name wird, einen Doppelnamen führen.
- Getrennte Namen: Beide behalten ihren bisherigen Namen.
Wichtig für ausländische Staatsangehörige: Für deinen Namen gilt grundsätzlich das Recht deines Heimatstaates. Eine Namensänderung in Österreich wird im Heimatstaat nicht automatisch anerkannt. Kläre das vor der Hochzeit mit dem Standesamt und deiner Botschaft. Wenn sich dein Name ändert und du bald nach der Hochzeit verreist, brauchst du unter Umständen einen neuen Reisepass.
Heiraten im Ausland
Ihr könnt auch im Ausland heiraten. Ob diese Ehe in Österreich gültig ist, wird im Einzelfall nach dem österreichischen Gesetz über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz) geprüft.
- Ehefähigkeitszeugnis für Österreicherinnen und Österreicher: Viele Länder verlangen es. Du bekommst es beim österreichischen Standesamt (Kosten wie oben: 74 €, bei ausländischen Urkunden zusätzlich 193 €). Es ist höchstens 6 Monate gültig.
- Formvorschriften: Welche Unterlagen das Heiratsland verlangt, erfährst du bei der dortigen Behörde oder bei dessen Botschaft in Österreich.
- Eintragung in Österreich: Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind verpflichtet, eine Heirat im Ausland in Österreich zu melden. Das geht bei jedem österreichischen Standesamt oder über die österreichische Botschaft. Die ausländische Heiratsurkunde muss übersetzt und meist apostilliert oder beglaubigt sein. Die Ehe wird dann im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) eingetragen.
Ehe und Aufenthaltstitel
Die Heirat allein gibt deiner Partnerin oder deinem Partner noch kein Aufenthaltsrecht. Dafür ist ein eigener Antrag nötig, etwa auf den Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“. Ehepartner müssen dafür bei Antragstellung mindestens 21 Jahre alt sein. Alles Weitere liest du im Ratgeber Familiennachzug.
Häufige Fehler
- Zu spät angefangen: Urkunden aus dem Heimatland zu besorgen, zu übersetzen und zu beglaubigen dauert oft Monate.
- Rechtskraft vergessen: Bei einer früheren Scheidung wird die Rechtskraftbestätigung verlangt. Bei ausländischen Scheidungen kann eine eigene Anerkennung in Österreich nötig sein.
- Ehefähigkeit abgelaufen: Die Feststellung gilt nur 6 Monate. Liegt die Trauung später, beginnt das Verfahren neu.
- Name im Heimatland nicht anerkannt: Unterschiedliche Namen in verschiedenen Dokumenten führen später zu Problemen bei Behörden und Reisen.
Wo bekomme ich Hilfe?
- Dein Standesamt – für alle Fragen zu Urkunden, Ablauf und Terminen.
- Die Botschaft oder das Konsulat deines Heimatstaates – für das Ehefähigkeitszeugnis und Fragen zum Namensrecht im Heimatland.
- Das Büro für Konsularbeglaubigungen im Außenministerium (BMEIA) – für Fragen zu Apostille und Beglaubigung.
- Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten – kostenlos und oft mehrsprachig: siehe Beratungsstellen & Vereine.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Anmeldung zur Eheschließung (Stand 05.10.2026)
- oesterreich.gv.at – Standesamtliche Trauung (Stand 19.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung im Ausland (Stand 19.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Gültigkeit einer außerhalb von Österreich geschlossenen Ehe (Stand 19.01.2026)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 681 vom 10.07.2025 – Eheverbot für Unter-18-Jährige und Verwandte bis zum vierten Grad
- BGBl. I Nr. 46/2025 – Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 (RIS)
- ORF – Eheverbot unter 18 und Aus für Cousinehe mit August (28.05.2025)
- oesterreich.gv.at – Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ (Stand 10.08.2026)
- Fremdenpolizeigesetz 2005, § 117 – Aufenthaltsehen (gesetzefinden.at)