Das österreichische Rechtssystem: Gerichte, Instanzen & Verfahrenshilfe
Bezirksgericht, Landesgericht, Verwaltungsgericht, VfGH und VwGH: So ist die Justiz in Österreich aufgebaut – mit Fristen, Kosten und Verfahrenshilfe.
- Ordentliche Gerichte: 113 Bezirksgerichte, 20 Landesgerichte, 4 Oberlandesgerichte und der Oberste Gerichtshof in Wien.
- Gegen Bescheide von Behörden entscheiden seit 1. Jänner 2014 unabhängige Verwaltungsgerichte – die früheren UVS gibt es nicht mehr.
- Beschwerde gegen einen Bescheid: in der Regel 4 Wochen; Berufung gegen ein Zivilurteil: ebenfalls 4 Wochen.
- Am Bezirksgericht brauchst du bis 5.000 € Streitwert keinen Anwalt.
- Wer sich ein Verfahren nicht leisten kann, kann Verfahrenshilfe beantragen.
Inhalt dieser Seite (9 Abschnitte)
Zwei Säulen: Justiz und VerwaltungDie ordentlichen GerichteDie Verwaltungsgerichte (seit 2014)VfGH und VwGH – die Höchstgerichte des öffentlichen RechtsDas Zivilverfahren in KürzeVerfahrenshilfe: Recht auch ohne GeldGesetze selbst nachlesen: das RISHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?Ob Mietstreit, Strafzettel oder abgelehnter Antrag bei einer Behörde: Früher oder später hat fast jeder in Österreich mit dem Rechtssystem zu tun. Wer weiß, welches Gericht zuständig ist und welche Fristen gelten, kann sich besser wehren. Dieser Ratgeber erklärt den Aufbau der Gerichte, die wichtigsten Rechtsmittel und wo du kostenlose Hilfe bekommst.
Zwei Säulen: Justiz und Verwaltung
In Österreich gibt es zwei große Bereiche der Gerichtsbarkeit:
- Die ordentlichen Gerichte (Justiz) entscheiden über Streitigkeiten zwischen Privatpersonen (Zivilrecht, z. B. Miete, Kaufvertrag, Scheidung, Schadenersatz) und über Straftaten (Strafrecht, z. B. Diebstahl, Betrug).
- Die Verwaltungsgerichte kontrollieren die Behörden. Zu ihnen gehst du, wenn du mit einem Bescheid nicht einverstanden bist, etwa bei einem abgelehnten Aufenthaltstitel, einem Asylbescheid oder einer Verwaltungsstrafe.
Dazu kommen zwei Höchstgerichte des öffentlichen Rechts: der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
Die Justiz ist ausschließlich Sache des Bundes. Auch Landes- und Oberlandesgerichte sind Bundesgerichte, obwohl sie „Landes-“ im Namen tragen.
Die ordentlichen Gerichte
| Gericht | Anzahl | Wofür zuständig (Beispiele) |
|---|---|---|
| Bezirksgericht (BG) | 113 | Zivilsachen bis 15.000 € Streitwert; unabhängig vom Betrag Familien- und Mietsachen sowie Exekutionen; kleinere Strafsachen (Geldstrafe oder bis 1 Jahr Freiheitsstrafe) |
| Landesgericht (LG) | 20 | Zivilsachen über 15.000 €, Arbeits- und Sozialrechtssachen; schwerere Strafsachen; Rechtsmittel gegen Urteile der Bezirksgerichte |
| Oberlandesgericht (OLG) | 4 | Rechtsmittel gegen Urteile der Landesgerichte |
| Oberster Gerichtshof (OGH) | 1 (Wien) | letzte Instanz in Zivil- und Strafsachen, nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung |
Die vier Oberlandesgerichte sitzen in Wien (für Wien, Niederösterreich, Burgenland), Graz (Steiermark, Kärnten), Linz (Oberösterreich, Salzburg) und Innsbruck (Tirol, Vorarlberg). In Wien gibt es zusätzlich eigene Gerichte wie das Arbeits- und Sozialgericht Wien und das Handelsgericht Wien.
Der Instanzenzug
„Instanz“ heißt die Stufe, auf der ein Gericht entscheidet. Gegen eine Entscheidung der ersten Instanz kann man meist ein Rechtsmittel ergreifen.
- Zivilsache beim Bezirksgericht: Bezirksgericht → Berufung an das Landesgericht → in besonderen Fällen OGH.
- Zivilsache beim Landesgericht: Landesgericht → Berufung an das Oberlandesgericht → in wichtigen Fällen OGH.
- Strafsache beim Bezirksgericht: Berufung an das Landesgericht (zwei Stufen).
- Strafsache beim Landesgericht (Einzelrichter): zuständig für Delikte mit bis zu 5 Jahren Höchststrafe; Berufung an das Oberlandesgericht. Bei Schöffen- und Geschworenengerichten geht eine Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH.
Die Verwaltungsgerichte (seit 2014)
Seit 1. Jänner 2014 entscheiden unabhängige Verwaltungsgerichte über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, auch in Verwaltungsstrafsachen. Sie haben den früheren Instanzenzug innerhalb der Verwaltung abgelöst. Die früheren Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in den Ländern gibt es seither nicht mehr, ebenso den Asylgerichtshof.
Es gibt 11 Verwaltungsgerichte:
| Gericht | Zuständig für |
|---|---|
| 9 Landesverwaltungsgerichte (eines pro Bundesland) | Bescheide von Landes- und Gemeindebehörden, Bezirkshauptmannschaften, Magistraten, z. B. Verwaltungsstrafen, Aufenthaltstitel nach dem NAG, Staatsbürgerschaft |
| Bundesverwaltungsgericht (BVwG) | Bescheide von Bundesbehörden, z. B. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), AMS, Sozialversicherung |
| Bundesfinanzgericht (BFG) | Steuern, Zoll, Finanzstrafsachen |
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2014 die Aufgaben des Asylgerichtshofs übernommen.
Beschwerde gegen einen Bescheid
- Frist: in der Regel 4 Wochen ab Zustellung des Bescheids (in Steuersachen nach der BAO 1 Monat).
- Wo einbringen: grundsätzlich bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat – nicht direkt beim Gericht. Die Behörde kann innerhalb von 2 Monaten selbst neu entscheiden (Beschwerdevorentscheidung) oder die Beschwerde an das Gericht weiterleiten. Gegen eine Beschwerdevorentscheidung kannst du binnen 2 Wochen einen Vorlageantrag stellen.
- Inhalt: Welcher Bescheid, welche Behörde, warum er falsch ist, was du verlangst, und Angaben, dass die Beschwerde rechtzeitig ist.
- Wirkung: Eine rechtzeitige und zulässige Beschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung – der Bescheid wird vorerst nicht vollstreckt.
- Entscheidet eine Behörde gar nicht, ist nach in der Regel 6 Monaten eine Säumnisbeschwerde möglich.
Die Rechtsmittelbelehrung am Ende jedes Bescheids nennt Frist und Stelle. Lies sie genau.
VfGH und VwGH – die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts
- Verfassungsgerichtshof (VfGH): wacht über die Verfassung und die Grundrechte. Er prüft, ob Gesetze verfassungsgemäß und Verordnungen gesetzmäßig sind, und kann sie aufheben. Er entscheidet auch über Wahlanfechtungen. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kann man Beschwerde an den VfGH erheben, wenn man sich in Grundrechten verletzt sieht.
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH): Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist eine Revision möglich, aber nur bei einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung.
Für beide gilt: Frist 6 Wochen nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, und die Eingabe muss von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt eingebracht werden. Dafür kann man Verfahrenshilfe beantragen.
Das Zivilverfahren in Kürze
- Vorher beraten lassen: Ein Prozess kann teuer werden. Kläre deine Chancen vorab (siehe „Wo bekomme ich Hilfe?“).
- Klage einbringen beim zuständigen Gericht – meist am Wohnsitz der beklagten Person.
- Mahnverfahren bei Geldforderungen: Bei Forderungen bis 75.000 € stellt das Gericht zuerst einen bedingten Zahlungsbefehl aus. Die beklagte Partei muss dann binnen 14 Tagen zahlen oder binnen 4 Wochen Einspruch erheben. Achtung: Ohne Einspruch wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig – auch wenn die Forderung falsch ist.
- Verhandlung: Das Gericht hört die Parteien und Zeugen und versucht oft einen Vergleich (Einigung).
- Urteil. Dagegen ist Berufung binnen 4 Wochen ab Zustellung möglich (mit Anwalt). Gegen Beschlüsse gibt es den Rekurs, meist binnen 14 Tagen.
Brauche ich einen Anwalt?
| Situation | Anwalt nötig? |
|---|---|
| Bezirksgericht, Streitwert bis 5.000 € | nein |
| Bezirksgericht, über 5.000 € (außer bei Sachen, für die das BG immer zuständig ist) | ja |
| Landesgericht, Oberlandesgericht, OGH | ja (Ausnahme: Arbeits- und Sozialrechtssachen beim Landesgericht) |
Wenn du nicht gut Deutsch sprichst, kann das Gericht eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher beiziehen. Im Zivilverfahren trägst du diese Kosten aber grundsätzlich selbst.
Wer zahlt die Kosten?
Jede Partei zahlt zuerst ihre eigenen Kosten (Gerichtsgebühren, Anwalt, Sachverständige). Am Ende gilt: Wer verliert, zahlt – die unterlegene Partei muss dem Gegner die notwendigen Prozesskosten ersetzen. Gewinnt man nur teilweise, werden die Kosten aufgeteilt.
Verfahrenshilfe: Recht auch ohne Geld
Wer ein Gerichtsverfahren nicht bezahlen kann, ohne den eigenen notwendigen Unterhalt zu gefährden, kann Verfahrenshilfe beantragen. Voraussetzung ist außerdem, dass das Verfahren nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.
- Umfang: je nach Einkommen und Vermögen, z. B. vorläufige Befreiung von Gerichtsgebühren, Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetschgebühren, und eine kostenlose Anwältin bzw. ein kostenloser Anwalt, wo Anwaltspflicht besteht.
- Antrag: mit dem Formular „Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe“ beim Gericht erster Instanz oder beim Bezirksgericht deines Wohnorts.
- Achtung: Verliert man den Prozess, muss man die Anwaltskosten der Gegenseite trotzdem zahlen. Verbessert sich deine finanzielle Lage innerhalb von 3 Jahren nach Ende des Verfahrens, kann eine Rückzahlung verlangt werden.
Verfahrenshilfe gibt es auch im Strafverfahren (Verfahrenshilfeverteidigung) und für Beschwerden an VfGH und VwGH.
Gesetze selbst nachlesen: das RIS
Alle Bundes- und Landesgesetze, Verordnungen und viele Gerichtsentscheidungen findest du kostenlos im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter ris.bka.gv.at. Es wird vom Bundeskanzleramt betrieben. Verständliche Erklärungen zu Amtswegen bietet oesterreich.gv.at.
Häufige Fehler
- Fristen versäumen – Fristen laufen ab der Zustellung, auch wenn du den Brief erst später von der Post abholst.
- Einen Zahlungsbefehl ignorieren – ohne Einspruch wird er rechtskräftig.
- Beschwerde direkt beim Gericht statt bei der Behörde einbringen.
- Ohne Beratung klagen – im schlimmsten Fall zahlst du zusätzlich die Anwaltskosten der Gegenseite.
Wo bekomme ich Hilfe?
- Amtstag am Bezirksgericht: mindestens einmal pro Woche, grundsätzlich am Dienstag. Dort erhältst du Auskünfte und kannst Anträge zu Protokoll geben. Meist ist eine telefonische Voranmeldung nötig.
- Erste anwaltliche Auskunft: Die Rechtsanwaltskammern der Bundesländer bieten ein kostenloses Orientierungsgespräch an.
- Arbeiterkammer, Mietervereinigungen, Konsumentenschutz und Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten beraten oft kostenlos.
- Mehr zu Strafzetteln und Strafverfügungen: Strafen, Strafverfügung & Einspruch.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Allgemeines zur Gerichtsorganisation (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Ordentliche Gerichte (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Instanzenzug in Zivilsachen (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Instanzenzug in Strafsachen (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Verwaltungsgerichte und Verfassungsgerichtshof (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Allgemeines zur Verwaltungsgerichtsbarkeit (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Beschwerde bei den Verwaltungsgerichten (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Rechtsschutz im Verwaltungsstrafverfahren (Stand 01.07.2026)
- oesterreich.gv.at – Allgemeines zum Zivilverfahren (Stand 19.05.2026)
- oesterreich.gv.at – Beteiligte im streitigen Zivilverfahren (Stand 22.05.2026)
- oesterreich.gv.at – Mahnverfahren (Stand 19.05.2026)
- oesterreich.gv.at – Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen (Stand 19.05.2026)
- oesterreich.gv.at – Kosten und Verfahrenshilfe (Stand 19.05.2026)
- oesterreich.gv.at – Rechtsberatung (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Amtstage (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Begriffslexikon: Rechtsinformationssystem
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)