Seit 2002 online 11.422 Beratungsthemen im Forum
Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 9 Quellen

Strafregisterbescheinigung: Beantragen, Kosten, Tilgung

So bekommst du die Strafregisterbescheinigung in Österreich – bei der Polizei, der Gemeinde oder online mit ID Austria. Mit Kosten, Tilgungsfristen und Tipps für Auslandsdokumente.

Kurz erklärt
  1. Die Strafregisterbescheinigung (früher Leumundszeugnis) zeigt, ob du in Österreich gerichtlich verurteilt wurdest.
  2. Beantragen kannst du sie bei Polizeikommissariat, Landespolizeidirektion, Gemeinde oder online mit ID Austria.
  3. Kosten: 26 € am Schalter, 18 € online; besondere Bescheinigungen 29 €.
  4. Verurteilungen werden nach 3 bis 15 Jahren getilgt und scheinen dann nicht mehr auf.
  5. Behörden verlangen oft auch Bescheinigungen aus dem Ausland – diese brauchen meist Apostille oder Beglaubigung und eine Übersetzung.
Inhalt dieser Seite (10 Abschnitte) Was ist das Strafregister?Welche Arten gibt es?Wo beantrage ich sie?UnterlagenWas kostet die Strafregisterbescheinigung?Wie schnell und wie lange gültig?Tilgung: Wann wird eine Verurteilung gelöscht?Strafregisterbescheinigungen aus dem AuslandHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?

Viele Arbeitgeber, Behörden und Vereine wollen wissen, ob jemand vorbestraft ist. Den Nachweis dafür liefert die Strafregisterbescheinigung – früher hieß sie Leumundszeugnis, Führungszeugnis oder Sittenzeugnis. Du brauchst sie zum Beispiel für bestimmte Jobs, für eine Gewerbeberechtigung oder bei der Einbürgerung. Die Bescheinigung ist schnell und günstig zu bekommen, auch online.

Was ist das Strafregister?

Das Strafregister ist eine zentrale Datenbank. Geführt wird es vom Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien. Eingetragen werden:

  • alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte,
  • Verurteilungen ausländischer Gerichte, wenn die Person österreichische Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger ist oder in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  • spätere Entscheidungen, die sich auf diese Verurteilungen beziehen.

Verwaltungsstrafen (etwa Strafzettel oder Organmandate) stehen nicht im Strafregister – sie werden aber zum Beispiel bei der Einbürgerung eigens geprüft. Mehr dazu unter Verwaltungsstrafen.

Die Bescheinigung bekommt nur die betroffene Person selbst (oder wer von ihr bevollmächtigt ist). Sie zeigt entweder die eingetragenen Verurteilungen oder bestätigt, dass keine Verurteilungen eingetragen sind.

Welche Arten gibt es?

Art Wofür?
Standard-Strafregisterbescheinigung die meisten Zwecke (Job, Behörde, Visum)
Kinder- und Jugendfürsorge Arbeit mit Minderjährigen (Betreuung, Erziehung, Ausbildung); zeigt auch Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Tätigkeitsverbote
Pflege und Betreuung Arbeit mit wehrlosen Personen; gleiche Auskunft wie Kinder- und Jugendfürsorge
Terroristische und staatsfeindliche Strafsachen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen bestimmte Tätigkeiten, etwa in kritischer Infrastruktur, mit Sprengstoffen oder im Sicherheits- und Waffengewerbe

Für die besonderen Bescheinigungen brauchst du eine Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der Organisation, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Blanko- oder aus dem Internet heruntergeladene Bestätigungen werden nicht akzeptiert.

Ist nichts eingetragen, wird die Bescheinigung zweisprachig (Deutsch/Englisch) ausgestellt – praktisch für die Verwendung im Ausland.

Anzeige

Wo beantrage ich sie?

Du kannst die Bescheinigung bei jeder zuständigen Behörde beantragen, in deren Bereich du dich gerade aufhältst. Der Hauptwohnsitz spielt keine Rolle.

  • In Städten mit Landespolizeidirektion oder Polizeikommissariat: dort. In Wien bei jedem Polizeikommissariat.
  • In anderen Städten und Gemeinden: beim Bürgermeister (Gemeindeamt). Ausnahmen: In Krems und Waidhofen an der Ybbs der Magistrat, für Rust die Landespolizeidirektion Burgenland.
  • Im Ausland: bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat.
  • Online über oesterreich.gv.at mit ID Austria oder EU-Login (siehe unten).

Vereinbare wenn möglich online einen Termin – die Öffnungszeiten für Parteien sind oft kürzer als die Amtsstunden.

Online mit ID Austria

  • Anmeldung im Online-Service auf oesterreich.gv.at mit ID Austria oder einem EU-Login (elektronische Identität eines anderen EU-Staates).
  • Du musst nicht persönlich erscheinen.
  • Die Bescheinigung kommt per Post, grundsätzlich als RSa-Brief, auf Wunsch als normaler Brief.
  • Nur die Standard-Bescheinigung kann online beantragt werden, die besonderen Bescheinigungen nicht.

Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
  • Nachweise über frühere Namen (Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Adoptionsurkunde) – frühere Namen müssen im Antrag stehen
  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder Bescheid über die Namensänderung
  • Bei besonderen Bescheinigungen: Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der Organisation
  • Wenn jemand anderer für dich beantragt oder abholt: Vollmacht

Was kostet die Strafregisterbescheinigung?

Antrag Kosten
am Schalter (Antrag oder Niederschrift) 26 €
online mit ID Austria oder EU-Login 18 €
besondere Bescheinigung (Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege, Terror/Staatsschutz) 29 €
für freiwilliges Engagement bei Freiwilligenorganisationen, spendenbegünstigten Einrichtungen oder anerkannten Religionsgemeinschaften gebührenfrei (mit Bestätigung, z. B. Freiwilligenpass)

Wie schnell und wie lange gültig?

  • In vielen Behörden bekommst du die Bescheinigung innerhalb weniger Minuten. In Wiener Polizeikommissariaten wird sie in der Regel sofort ausgehändigt, wenn alle Unterlagen passen.
  • Hat die Gemeinde keinen direkten Zugriff auf das Register, kann es etwa 10 Tage dauern; im Ausland auch länger.
  • In den meisten Fällen darf die Bescheinigung höchstens 3 Monate alt sein, etwa bei Bewerbungen im Sicherheits- oder Bewachungsgewerbe. Für die Staatsbürgerschaft nach § 58c etwa darf der Strafregisterauszug beim Einreichen höchstens 8 Monate alt sein. Frag im Zweifel nach.

Tilgung: Wann wird eine Verurteilung gelöscht?

Eine Verurteilung bleibt nicht für immer sichtbar. Nach einer bestimmten Zeit wird sie getilgt – das passiert automatisch, ohne Antrag. Danach darf sie in keiner Bescheinigung und keiner Auskunft mehr aufscheinen, nicht einmal andeutungsweise.

Verurteilung (einzige Verurteilung) Tilgungsfrist
Schuldspruch ohne Strafe oder unter Vorbehalt der Strafe; Jugendstraftat mit höchstens 1 Jahr Freiheitsstrafe oder nur Geldstrafe 3 Jahre
Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder nur Geldstrafe; Jugendstraftat mit 1 bis 3 Jahren Freiheitsstrafe 5 Jahre
Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren 10 Jahre
Freiheitsstrafe über 3 Jahre oder Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum 15 Jahre

Wichtig:

  • Beginn der Frist: Die Frist läuft meist erst, wenn die Strafe vollzogen ist (also abgesessen oder bezahlt) bzw. nachgesehen wurde. Bei einer bedingten Strafe läuft sie ab der Rechtskraft des Urteils.
  • Mehrere Verurteilungen: Wer vor der Tilgung erneut verurteilt wird, bei dem werden alle Verurteilungen nur gemeinsam getilgt.
  • Sexualstraftaten: Die Fristen verlängern sich um die Hälfte, bei bestimmten Delikten verdoppeln sie sich.
  • Nie getilgt werden lebenslange Freiheitsstrafen und Sexualstraftaten mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe.
  • Vorzeitig getilgt werden kann eine Verurteilung nur im Gnadenweg über das Justizministerium. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Beschränkte Auskunft: schon vor der Tilgung unsichtbar

Manche leichtere Verurteilungen erscheinen schon vor Ablauf der Tilgungsfrist nicht mehr in der Strafregisterbescheinigung. Nur bestimmte Behörden (z. B. Gerichte, Staatsanwaltschaft, Waffen- oder Passbehörde) sehen sie noch. Das gilt unter anderem für:

  • Freiheitsstrafen bis 3 Monate,
  • Freiheitsstrafen bis 6 Monate, wenn die Tat vor dem 21. Geburtstag begangen wurde,
  • Freiheitsstrafen bis 6 Monate, wenn seit Beginn der Tilgungsfrist 3 Jahre vergangen sind,
  • Freiheitsstrafen bis 1 Jahr bei Taten vor dem 21. Geburtstag, wenn seit Beginn der Tilgungsfrist 3 Jahre vergangen sind.

Solche Verurteilungen musst du zum Beispiel bei einer Bewerbung nicht angeben. Eine Beschränkung der Auskunft für andere Verurteilungen kann man beim Justizministerium im Gnadenweg beantragen; meist wird das erst erwogen, wenn die Hälfte der Tilgungsfrist vorbei ist.

Strafregisterbescheinigungen aus dem Ausland

Bei manchen Verfahren – vor allem bei der Einbürgerung – verlangen österreichische Behörden zusätzlich Strafregisterbescheinigungen aus deinem Herkunftsland und aus Ländern, in denen du länger gelebt hast. Darauf solltest du achten:

  1. Früh anfordern: Die Bescheinigung stellen die Behörden des jeweiligen Landes aus. Wie du sie von Österreich aus bekommst, erfährst du bei der Botschaft oder dem Konsulat dieses Landes. Plane genug Zeit ein, das dauert oft länger als erwartet.
  2. Beglaubigung prüfen: Ausländische öffentliche Urkunden brauchen meist eine Apostille (Staaten des Haager Beglaubigungsübereinkommens) oder eine diplomatische Beglaubigung (Legalisation). Mit manchen Staaten hat Österreich Abkommen, die beides überflüssig machen.
  3. Übersetzen lassen: Ist die Bescheinigung nicht auf Deutsch, brauchst du eine Übersetzung durch eine allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher. Alles dazu: Dokumente übersetzen & beglaubigen.
  4. Alter beachten: Behörden akzeptieren meist nur aktuelle Bescheinigungen. Frag nach, wie alt das Dokument höchstens sein darf, bevor du es bestellst.

EU-Bürgerinnen und -Bürger können bei der Antragstellung in Österreich verlangen, dass zusätzlich Informationen aus dem Strafregister ihres Heimatstaates eingeholt werden. Zuständig dafür ist das Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien. Bring dafür einen Nachweis deiner Staatsangehörigkeit (Reisepass oder Personalausweis) mit.

Häufige Fehler

  • Frühere Namen vergessen – etwa den Geburtsnamen vor der Heirat. Dann ist die Bescheinigung unvollständig.
  • Falsche Art beantragt – für Jobs mit Kindern oder in der Pflege ist meist die besondere Bescheinigung nötig, und die geht nicht online.
  • Zu früh beantragt – wenn die Bescheinigung höchstens 3 Monate alt sein darf, nicht zu lange vorher holen.
  • Auslandsbescheinigung ohne Apostille oder Übersetzung eingereicht – das verzögert Verfahren oft um Monate.

Wo bekomme ich Hilfe?

  • Polizeikommissariat oder Gemeindeamt in deiner Nähe
  • oesterreich.gv.at – Online-Antrag und Informationen
  • Fragen zu Gnadengesuchen: Bundesministerium für Justiz
  • Kostenlose Beratung, etwa bei Vorstrafen im Einbürgerungsverfahren: Beratungsstellen & Vereine
Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft geben die Landespolizeidirektionen, Polizeikommissariate und Gemeindeämter.
Deutsch lernenDeutschkurse und Prüfungen in deiner Nähe
Kurs finden

Quellen

Partner & Empfehlungen