Strafen, Strafverfügung & Einspruch: Verwaltungsstrafen in Österreich
Organmandat, Anonymverfügung, Strafverfügung oder Straferkenntnis: Was ist was, welche Fristen gelten und wie legst du Einspruch oder Beschwerde ein?
- Organmandat bis 90 €, Anonymverfügung bis 365 €, Strafverfügung bis 600 € – gegen die ersten beiden gibt es kein Rechtsmittel.
- Einspruch gegen eine Strafverfügung: binnen 2 Wochen ab Zustellung bei der Behörde.
- Beschwerde gegen ein Straferkenntnis: binnen 4 Wochen, entschieden wird vom Verwaltungsgericht.
- Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.
- Häufige oder schwere Verwaltungsübertretungen können die Einbürgerung verhindern.
Inhalt dieser Seite (8 Abschnitte)
Gerichtsstrafe oder Verwaltungsstrafe?Die vier Arten von Strafen auf einen BlickEinspruch gegen eine Strafverfügung – Schritt für SchrittBeschwerde gegen ein StraferkenntnisWenn du nicht zahlen kannst: ErsatzfreiheitsstrafeAchtung: Verwaltungsstrafen und EinbürgerungHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?Falsch geparkt, zu schnell gefahren, den Meldezettel vergessen: Für viele kleinere Verstöße gibt es in Österreich keine Gerichtsstrafe, sondern eine Verwaltungsstrafe. Sie wird von einer Behörde verhängt, meist der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder der Landespolizeidirektion. Je nachdem, welches Schreiben du bekommst, gelten unterschiedliche Regeln und Fristen. Wer sie kennt, zahlt nicht zu viel und verpasst keine Frist.
Gerichtsstrafe oder Verwaltungsstrafe?
- Gerichtliches Strafrecht (Justiz): Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, z. B. Diebstahl oder Körperverletzung. Darüber entscheidet ein Gericht, eine Verurteilung kommt ins Strafregister.
- Verwaltungsstrafrecht: Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, z. B. Straßenverkehrsordnung, Kraftfahrgesetz, Meldegesetz oder Fremdenpolizeigesetz. Darüber entscheidet eine Verwaltungsbehörde. Verwaltungsstrafen stehen nicht im Strafregister, die Behörde speichert sie aber.
Die vier Arten von Strafen auf einen Blick
| Art | Höchstbetrag | Wer bekommt sie? | Rechtsmittel | Frist |
|---|---|---|---|---|
| Organstrafverfügung („Organmandat“, Strafzettel) | 90 € | Täter direkt vor Ort oder Zettel am Auto | keines | Zahlung binnen 2 Wochen |
| Anonymverfügung | 365 € | meist Zulassungsbesitzer des Autos | keines | Zahlung binnen 4 Wochen |
| Strafverfügung | 600 € | immer eine bestimmte Person, per RSb-Brief | Einspruch | 2 Wochen ab Zustellung |
| Straferkenntnis (nach ordentlichem Verfahren) | laut jeweiligem Gesetz | bestimmte Person | Beschwerde an das Verwaltungsgericht | 4 Wochen ab Zustellung |
Organstrafverfügung (Organmandat)
Polizei oder Straßenaufsicht können bei kleineren Übertretungen sofort eine Strafe von bis zu 90 € einheben oder einen Zahlschein hinterlassen.
- Gegen ein Organmandat gibt es kein Rechtsmittel.
- Du musst nicht zahlen. Zahlst du aber nicht binnen 2 Wochen, wird das Organmandat gegenstandslos. Dann folgt eine Anzeige an die Behörde, und die Strafe kann höher ausfallen.
Anonymverfügung
Eine Anonymverfügung bekommt typischerweise der Zulassungsbesitzer eines Autos, etwa nach einer Radarmessung. Die Behörde weiß noch nicht, wer gefahren ist.
- Betrag: bis zu 365 €, nur für bestimmte, per Verordnung festgelegte Delikte.
- Zahlst du binnen 4 Wochen (das Geld muss in dieser Frist auf dem Konto der Behörde sein), ist die Sache erledigt. Niemand wird ausgeforscht, und die Anonymverfügung darf bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.
- Es gibt kein Rechtsmittel. Wer meint, unschuldig zu sein, zahlt einfach nicht.
- Wird nicht bezahlt, sucht die Behörde den Fahrer, meist durch eine Lenkererhebung. Der Zulassungsbesitzer muss binnen 2 Wochen bekannt geben, wer gefahren ist. Danach folgt eine Strafverfügung oder ein ordentliches Verfahren, oft mit höherer Strafe.
Seit einer Gesetzesänderung im Oktober 2026 dürfen die Zahlungsdaten direkt auf Anonymverfügung und Organmandat gedruckt werden, statt einen Zahlschein beizulegen. Zahl am besten per Online-Banking und verwende die angegebene Referenz genau.
Strafverfügung
Die Strafverfügung ist ein Bescheid ohne vorheriges Ermittlungsverfahren, etwa nach einer Anzeige der Polizei oder einer Radarmessung. Sie kommt immer an eine bestimmte Person, meist per RSb-Brief („weißer Brief“).
- Höchstbetrag: 600 €.
- Du kannst Einspruch erheben (siehe unten).
- Ohne Einspruch wird die Strafverfügung rechtskräftig und kann vollstreckt werden.
Ordentliches Verfahren und Straferkenntnis
Bei schwereren oder strittigen Fällen führt die Behörde ein Ermittlungsverfahren durch. Du bekommst eine Aufforderung zur Rechtfertigung: Du kannst zum Termin kommen oder dich bis dahin schriftlich äußern und Beweise (z. B. Zeugen, Fotos) vorlegen. Bleibst du unentschuldigt fern, kann ohne dich entschieden werden. Du darfst jederzeit eine Verteidigerin oder einen Verteidiger beiziehen.
Das Verfahren endet mit einem Straferkenntnis (Strafbescheid), einer Ermahnung oder der Einstellung.
Einspruch gegen eine Strafverfügung – Schritt für Schritt
- Frist prüfen: 2 Wochen ab Zustellung. Bei einem hinterlegten Brief zählt in der Regel der erste Tag, an dem er abgeholt werden konnte.
- Bei der richtigen Stelle einbringen: bei der Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat (steht im Briefkopf).
- Form: schriftlich (Post, E-Mail, Fax, Online-Formular der Behörde) oder mündlich bei der Behörde – nicht telefonisch.
- Inhalt: Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen, dass es ein Einspruch ist, und die Geschäftszahl der Strafverfügung muss angegeben sein. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.
- Was du anfechten kannst: nur die Höhe der Strafe bzw. die Kosten – oder auch den Schuldspruch („Ich war es nicht“).
Was passiert danach?
- Bekämpfst du nur die Strafhöhe, bleibt der Schuldspruch bestehen und die Behörde entscheidet nur über den Betrag. Das ist sinnvoll, wenn du den Verstoß zugibst, aber z. B. wenig verdienen.
- Bekämpfst du den Schuldspruch, tritt die ganze Strafverfügung außer Kraft und es beginnt das ordentliche Verfahren.
- Gute Nachricht: Im ordentlichen Verfahren nach deinem Einspruch darf keine höhere Strafe verhängt werden als in der Strafverfügung. Allerdings können Verfahrenskosten dazukommen.
Beschwerde gegen ein Straferkenntnis
- Frist: 4 Wochen ab Zustellung.
- Wo: schriftlich bei der Behörde, die das Straferkenntnis erlassen hat. Sie leitet die Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht weiter – meist das Landesverwaltungsgericht. Die Behörde kann innerhalb von 2 Monaten auch selbst neu entscheiden (Beschwerdevorentscheidung); dagegen ist binnen 2 Wochen ein Vorlageantrag möglich.
- Verfahren: Das Verwaltungsgericht führt in der Regel eine öffentliche mündliche Verhandlung durch.
- Keine Verschlechterung: Auf deine Beschwerde hin darf keine höhere Strafe verhängt werden.
- Danach: Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist binnen 6 Wochen eine Revision an den VwGH oder eine Beschwerde an den VfGH möglich – nur mit Rechtsanwalt. Eine Revision ist im Strafverfahren nur zulässig, wenn eine Geldstrafe von mehr als 750 € oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist oder mehr als 400 € verhängt wurden.
Mehr zu den Verwaltungsgerichten: Das österreichische Rechtssystem.
Wenn du nicht zahlen kannst: Ersatzfreiheitsstrafe
Zusammen mit jeder Geldstrafe (außer beim Organmandat und bei der Anonymverfügung) wird eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Sie wird vollzogen, wenn die Geldstrafe uneinbringlich ist, also auch durch Exekution nicht hereinkommt.
- Ist im Gesetz keine eigene Freiheitsstrafe vorgesehen, beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe höchstens 2 Wochen.
- Mehr als 6 Wochen sind in keinem Fall zulässig.
Tipp: Wenn du eine Strafe nicht auf einmal zahlen kannst, wende dich sofort an die Behörde und frag nach Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub. Ignoriere Mahnungen nicht.
Daneben gibt es in manchen Gesetzen auch eine primäre Freiheitsstrafe (mindestens 12 Stunden, höchstens 6 Wochen). Sie ist die Ausnahme; bei Organmandat, Anonymverfügung und Strafverfügung ist sie ausgeschlossen. Die Mindestgeldstrafe beträgt – abgesehen vom Organmandat – 7 €.
Achtung: Verwaltungsstrafen und Einbürgerung
Für die Einbürgerung verlangt das Gesetz Unbescholtenheit. Dazu gehört laut oesterreich.gv.at auch: keine häufigen und/oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt. Auch mehrere „kleine“ Strafen, etwa wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen, können also zum Problem werden. Schwere Delikte wie Alkohol am Steuer oder Fahren ohne Führerschein wiegen besonders schwer. Verstöße gegen das Fremden- oder Meldegesetz können zudem bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln eine Rolle spielen.
Eine bezahlte Anonymverfügung darf dagegen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.
Wenn du eine Einbürgerung planst: Nimm Strafverfügungen ernst, prüf einen Einspruch und lass dich im Zweifel beraten, bevor eine Strafe rechtskräftig wird.
Häufige Fehler
- RSb-Brief nicht abholen – die Frist läuft trotzdem.
- Einspruch per Telefon – das gilt nicht.
- Anonymverfügung zu spät oder mit falscher Referenz zahlen – dann wird sie gegenstandslos und es kommt eine teurere Strafverfügung.
- Lenkerauskunft nicht oder zu spät geben – das ist eine eigene Verwaltungsübertretung.
- Organmandat liegen lassen, weil man glaubt, es passiert nichts.
Wo bekomme ich Hilfe?
- Die Behörde selbst (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Landespolizeidirektion) gibt Auskunft über Zahlungsmöglichkeiten, Raten und den Stand des Verfahrens.
- Autofahrerclubs beraten Mitglieder bei Verkehrsstrafen.
- Kostenlose erste anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern und Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren (Stand 01.07.2026)
- oesterreich.gv.at – Ordentliches Verwaltungsstrafverfahren (Stand 01.07.2026)
- oesterreich.gv.at – Rechtsschutz im Verwaltungsstrafverfahren (Stand 01.07.2026)
- oesterreich.gv.at – Verwaltungsstrafen: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe (Stand 01.07.2026)
- oesterreich.gv.at – Allgemeines zum Verwaltungsstrafrecht (Stand 01.07.2026)
- oesterreich.gv.at – Begriffslexikon: Strafverfügung
- oesterreich.gv.at – Begriffslexikon: Anonymverfügung
- oesterreich.gv.at – Begriffslexikon: Organstrafverfügung
- oesterreich.gv.at – Gesetzliche Neuerungen: AVG u. a., BGBl. I Nr. 86/2026 (16.10.2026)
- oesterreich.gv.at – Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen (Stand 29.01.2026)
- Verwaltungsstrafgesetz 1991 (RIS)