Ehefähigkeit

| 3. Januar 2012 | 6 Comments

Was bedeutet jetzt überhaupt „Ehefähigkeit“? Unter „Allgmeines zur Heirat in Österreich“ sind ein paar allgmeine Voraussetzungen beschrieben, die einmal grundsätzlich erfüllt sein müssen, um überhaupt heiraten zu dürfen. Eine allgmeine Ehefähigkeit liegt jedoch nur vor, wenn auch folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Geschäftsfähigkeit muss gegeben sein. Diese liegt in Österreich prinzipiell mit der Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Jedoch ist auch schon eine Heirat ab dem 16. Lebensjahr möglich. Das ist dann möglich, wenn einer der beiden zukünftigen Ehepartner bereits das 18. Lebensjahr überschritten hat. In dem Fall ist das Gericht berechtigt, die noch nicht volljährige Person für volljährig zu erklären. Jedoch muss auch der oder die Obsorgeberechtigte die Einwilligung geben.

Weiters besteht nur eine Ehefähigkeit, wenn kein „Eheverbot“ vorliegt. Eheverbote liegen vor, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

Blutsverwandtschaft:
Wenn eine Blutsverwandtschaft in gerader Linie vorliegt (so etwa bei Vater/Tochter) oder wenn es sich um Geschwister oder auch Halbgeschwister handelt, so ist eine Ehe in Österreich ausgeschlossen. Allen anderen „Blutsverwandten“ steht eine Heirat gesetzlich frei.

Heirat bei aufrechtem Adoptionsverhältnis:
Adoptionskinder sind „echten“ Kindern in Österreich gleichgestellt. Daher ist es auch nicht möglich das z.B. Adoptionsvater und Adoptionstochter heiraten. Auch wenn keine Blutsverwandtschaft vorliegt. In diesem Fall müsste das Adoptionsverhältnis aufgelöst werden.

Heirat bei aufrechter Ehe:
Wenn einer der beiden zukünftigen Ehepartner bereits eine aufrechte Ehe führt (egal ob man in einem gemeinsamen Haushalt zusammenwohnt, oder ob man getrennt lebt) ist eine Heirat ausgeschlossen. Zuerst muss die aufrechte Ehe rechtlich beendet werden. Beendet kann eine Ehe werden durch: Scheidung, Nichtigkeitserklärung oder auch durch den Tod eines Ehepartners.

Liegt keiner dieser Eheverbotsgründe vor, so steht prinzipiell einer Heirat nichts im Wege.

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Category: Heirat, Leben

Comments (6)

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  1. Gerhard Müllbacher sagt:

    Wo bekomme ich einen Ledigkeitsnachweis für meine Verlobte (Haitianische Staatsbürgerin)her? Ich will sie Im August am Standesamt in Salzburg heiraten. Das Standesamt hilft nicht weiter und die Haitianische Botschaft in Wien stellt keine Dokumente aus? Bitte um Hilfe! danke VG

  2. Gerhard sagt:

    Wo bekomme ich einen Ledigkeitsnachweis für meine Verlobte (Haitianische Staatsbürgerin)her? Ich will sie Im August am Standesamt in Salzburg heiraten. Das Standesamt hilft nicht weiter und die Haitianische Botschaft in Wien stellt keine Dokumente aus? Bitte um Hilfe! danke VG

  3. Gerhard sagt:

    Wo bekomme ich einen Ledigkeitsnachweis für meine Verlobte (Haitianische Staatsbürgerin)her? Ich will sie Im August am Standesamt in Salzburg heiraten. Das Standesamt hilft nicht weiter und die Haitianische Botschaft in Wien stellt keine Dokumente aus? Meine Verlobte ist im Moment in Deutschland wohnhaft und es läuft gerade die Scheidung von Ihrem deutschen Exmann. Die Scheidung sollte bis spätestens Mai durch sein aber dann wirds von der Zeit her schon knapp die Dokumente zu beschaffen. Gibt es eine Weg von Österreich aus die Dokumente zu beschaffen? Wohin kann ich mich wenden? Bitte um Hilfe! danke VG

  4. Filip Krnjic sagt:

    Hallo, ich bräuchte Eure Hilfe.
    Ich möchte heuer in Niderösterreich heiraten. ich bin österreichischer Staatsbürger und meine Verlobte hat eine kroatische Staatsbürgerschaft, ist aber in Wien geboren und in Niederösterreich aufgewachsen. Kann Sie das Ehefähigkeitszeugnis hier beantragen oder muss sie dieses in Kroatien besorgen. Vielen Dank, für Eure Hilfe,
    Filip

  5. Abou beh sagt:

    Hallo ich bräuchte eure Hilfe!!Ich bin Österreicher Staatsbürger und meine Verlobte Ägypterin!Habe alle Dokumente die verlangt wurden von ihr und in der österreichischen Botsachaft in Kairo beglaubigt nachher habe ich im Standesamt Ottakring einen Termin für die Heirat bekommen!Haben dann ein Visum beantragt für die Heirat und wurde abgewiesen was können wir jetzt tun!Bitte um Hilfe

  6. Dzeni sagt:

    Hallo, mein Freund und ich möchten heiraten, jedoch ist er kein österreicherischer Staatsbürger. Daher meine Frage: darf er nach der Trauung bei mir leben? Bekommt er ein Visum?

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