Kostenlose Rechtsauskünfte

| 3. Januar 2012 | 9 Comments

Die Rechtsanwaltskammern, die Notariatskammer und die Amtstage sind die drei wesentlichen Einrichtungen, welche einem für Auskünfte in rechtlichen Angelegenheiten konstenlos zur Verfügung stehen.

Rechtsanwaltskammer
Die Rechtsanwaltskammern (Berufsvertretung aller österreichischen Rechtsanwälte) bieten im jeweiligen Bundesland eine so genannte „Erste Anwaltliche Auskunft“ an. In einem kostenlosen Orientierungsgespräch erhält man Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in konkreten Rechtsfragen.

Notariatskammer
Auch die Notariatskamer (Standesvertretung der Notare und Notarinnen) bietet als Serviceleistung ein erstes, kostenloses Gespräch an. Grundsätzliche Fragen zur Rechtslage und die Aufgabenverteilung
der Notare und Notarinnen können dabei geklärt werden.
Zusätzlich bietet die Notariatskammer auf ihrer Homepage weiterführende Informationen und Tipps an.

Amtstage
Befindet man sich bereits in einem laufenden gerichtlichen Verfahren oder sollte man in Erwägung ziehen rechtliche Schritte zu ergreifen, gibt es die Möglichkeit bei den Amtstagen Rechtsauskünfte einzuholen. Die Amtstage finden bei den den Bezirksgerichten und bei den Landesgerichten zu bestimmten Tagen und zu vorgegebenen Zeiten statt. Allgemeine Rechtsauskünfte werden dort aber nicht erteilt.

Darüber hinaus werden kostenlose Erstauskünfte in eigener Sache auch von anderen Institutionen wie Wirtschaftkammer, Mietervereinigungen , etc. angeboten.

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Category: Aufenthalt

Comments (9)

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  1. Guten Tag
    meine Frage: Ab wann gilt ein gewöhnlicher Aufenthalt ? Wie lange muss der ununterbroche Aufenthalt dauern oder ist dies nicht relevant ?

    Meine Frau hat einen Daueraufenthalt in Österreich
    (aus Grundverkehrsgründen) und ich einen Nebenaufenthalt / Meldung von Sept 2012 bis Febr 2013.
    Da wir im 2012 keine Wohngelegenheit hatten und jeweils bei einem gemeindamen Besuch im Tirol im Hotel übernachteten, jedoch uns wegen dem Wohnbesitz nicht abmeldeten, (da diese derzeit vermietet ist) gab es beim letzten Besuch Komplikationen mit der fliegenden BMF für mich wegen dem Auto, welches an meinem Hauptwohnsitz in Liechtenstein gemeldet ist.

    In Liechtenstein ist mein Lebensmittelpunkt, Einkünfte, Steuern, Beschäftigungen in Pension ohne Anstellung mit eigenen Vermietungen, wir wohnen in einem grösseres Penthaus.

    Ich habe die Arlbergtunneldurchfahrten Liste gecheckt
    wir waren ca 70 Tage im 2012 in Österreich mit ca 17 Fahrten (Unterbrüchen).

    Gilt die Klausel eines gewöhnlichen Wohnsitzes für mich als Nebenwohnsitznehmer unter diesen Voraussetzungen im 2012 ?

    Sollte ich verurteilt werden, können Sie mir bitte in dieser speziellen Angelegenheit einen guten Anwalt in Innsbruck und Umgebung empfehlen.

    Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüsse

    Ronald Walser

  2. Tekla Zoidze sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich brauche ihre Hilfe und zwar. Meine Schwester hat einen Antrag für die Verlängerung gestellt, für Schüler. Sie hat ein Semester in einer Hak-Schule besucht, hat sie die Besuchsbestätigung bekommen, nur konnte die Prüfungen nicht bestehen. Zwischenzeit hat sie Deutschkurse gemacht. Sommersemester hat sie in einer anderen Hak-Schule besucht, quasi hat sie die Schule gewechselt und dort hat sie 7 Prüfungen bestanden. Der Antrag für die Verlängerung haben wir im Dezember gestellt, altes Visum war bis 2 Februar gültig. Jetzt wurde uns im Magistrat gesagt, dass sie keine Schulerfolg nachweisen konnte und dass wir eine Stellungsnahme bekommen werden, die auch problematisch sein konnte. Sie ist auch eine Außerordentliche Studentin an der Uni Wien.

    Was können Sie mir raten? ist es wirklich problematisch und muss sie das Land verlassen?

    Vielen dank für die Auskunft.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tekla Zoidze

  3. Zangi sagt:

    Ich habe Österreicher Stadtburgerschaft und ich möchte meine Kinder bekommen Visum und hier leben und sie sind volljährig

  4. Amela sagt:

    Hallo,bitte um Info,ob man mit einer FACHMITTELSCHULE FUER FORSTWIRTSCHAFT,keinen A1 Nachweis fuer denAufenthaltstitel FAMILIENANGEHOERIGER erbringen muss?

  5. Ibric Sanja sagt:

    Hallo können Sie mir helfen ich bin Österreichische Staatsbürger mein Mann hat sein Visum dur mich bekommen wir haben uns getrennt was passiert jetzt kann er es verlieren

  6. Eugen sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe Dauernaufenthalt EU und meine Frau hat Dauernaufenthalt EU auch.
    Unsere Tochter war geboren in Österreich in 2015. Sie hat schon zwei Mal Rot-Weiß-Rot Karte Plus bekommen.
    In November diese Karte abläuft.
    Die Frage ist was für Aufenthaltstitel bekommt meine Tochter?
    Danke!

  7. Lidija Vujicic sagt:

    Meine Nichte und Neffe sind 12und13jahre alt wir haben eine Ablehnung fur visum bekommen grund ist falscher Antrag angeblich sie gehen aber in wien zu schule wir müssen ein neuen Antrag einreichen wurde uns gesagt würde was nützen ein anwalt zu nehmen

  8. Angelika Haslwanter sagt:

    Ich möchte einen nigerianischen Mann heiraten.
    Und zwar in Italien jetzt habe ich alle Papiere und trotzdem wird mir vom Standesamt mein ehefähigkeitszeugnis verweigert. Können die das? Was kann ich tun?

  9. Avizheh sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit schon 4 Jahren studiere ich in Österreich und verfüge über ein Studentenvisum. Da ich in der Lage bin mein eigenes Unternehmen zu gründen, hätte ich ein Paar Fragen über Niederlassung und Aufenthalt. Ich wäre dankbar, wenn ich einen Termin bei Ihnen ausmachen könnte. Ich würde mich über Ihre Rückmeldung sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

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