Tag: Bewilligung
Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für Bürger aus den neuen EU-Staaten
StaatsbürgerInnen aus den neuen EU-Staaten müssen vor einer Arbeitsaufnahme in Österreich folgendes beachten: vor allem gelten diese Erläuterungen für StaatsbürgerInnen aus Bulgarien und Rumänien. Grundsätzlich benötigen Sie weiterhin eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, um in Österreich unselbständig erwerbstätig zu sein. StaatsbürgerInnen der neuen Mitgliedsstaaten haben spätestens 7 Jahre nach EU-Beitritt das Recht auf freien Zugang zum österreichischen […]