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Niederlassungsbewilligung zur Gewerbeausübung

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Drittstaatsangehörige müssen, um überhaupt ein Gewerbe ausüben zu dürfen, eine Niederlassungsbewilligung nachweisen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit zulässt (z.B. Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt). Aufzupassen ist hier, dass die erste Niederlassungsbewilligung immer aus dem Ausland, also vor der Einreise nach Österreich, erfolgen muss. Das geschieht bei der jeweiligen Vertretungsbehörde Österreichs im dortigen Land (Botschaft, Konsulat). Eine Niederlassungsbewilligung wird […]

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