Wohnbeihilfe & Mietzinsbeihilfe: Zuschuss zur Miete
Wohnbeihilfe ist Landessache: Wer einen Zuschuss zur Miete bekommen kann, welche Voraussetzungen gelten und wo du in jedem Bundesland den Antrag stellst.
- Die Wohnbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit niedrigem Einkommen.
- Jedes Bundesland regelt sie selbst: Name, Voraussetzungen und Höhe sind verschieden.
- Zuständig sind die Ämter der Landesregierungen, in Wien der Magistrat.
- Für Menschen ohne EU-/EWR-Staatsbürgerschaft gelten oft zusätzliche Voraussetzungen, etwa zum Aufenthaltstitel. Frag vor dem Antrag nach.
- Bei Mietschulden hilft zusätzlich der Wohnschirm des Sozialministeriums.
Inhalt dieser Seite (8 Abschnitte)
Wohnbeihilfe, Wohnunterstützung, Mietzinsbeihilfe: Was ist was?Wo stelle ich den Antrag?Allgemeine VoraussetzungenSchritt für Schritt zur WohnbeihilfeWelche Unterlagen brauche ich?Weitere Hilfen rund ums WohnenHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?Wenn die Miete einen großen Teil deines Einkommens auffrisst, kannst du unter Umständen einen Zuschuss bekommen: die Wohnbeihilfe. Sie wird monatlich ausgezahlt und soll das Wohnen für Menschen mit niedrigem Einkommen leistbar machen. Wichtig zu wissen: Die Wohnbeihilfe ist Sache der Bundesländer. Jedes Bundesland hat eigene Regeln, eigene Einkommensgrenzen und manchmal auch einen eigenen Namen für die Leistung.
Zur Orientierung: oesterreich.gv.at empfiehlt, dass Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen sollten. Liegst du deutlich darüber, lohnt sich eine Prüfung.
Wohnbeihilfe, Wohnunterstützung, Mietzinsbeihilfe: Was ist was?
- Wohnbeihilfe ist der häufigste Begriff. In manchen Bundesländern gibt es sie nur für geförderte Wohnungen (zum Beispiel laut oesterreich.gv.at in Salzburg, Tirol und Kärnten), in anderen auch für private Mietwohnungen.
- In der Steiermark heißt die Leistung Wohnunterstützung.
- Mietzinsbeihilfe ist ein älterer bzw. regional verwendeter Begriff für Zuschüsse zur Miete. Welche Leistung dir zusteht, hängt immer vom Bundesland und von der Art deiner Wohnung ab.
Wo stelle ich den Antrag?
| Bundesland | Bezeichnung | Zuständig |
|---|---|---|
| Burgenland | Wohnbeihilfe | Amt der Burgenländischen Landesregierung |
| Kärnten | Wohnbeihilfe (für geförderte Wohnungen) | Amt der Kärntner Landesregierung |
| Niederösterreich | Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe (Details auf der Landesseite) | Amt der NÖ Landesregierung |
| Oberösterreich | Wohnbeihilfe | Amt der OÖ Landesregierung (Beratungsstelle Wohnbauförderung, Online-Termin möglich) |
| Salzburg | Wohnbeihilfe (für geförderte Objekte) | Amt der Salzburger Landesregierung |
| Steiermark | Wohnunterstützung | Amt der Steiermärkischen Landesregierung (mit Online-Rechner und Online-Antrag) |
| Tirol | Wohnbeihilfe (für geförderte Wohnungen) | Amt der Tiroler Landesregierung |
| Vorarlberg | Wohnbeihilfe | Amt der Vorarlberger Landesregierung (mit Wohnbeihilfe-Rechner) |
| Wien | Wohnbeihilfe | Magistrat der Stadt Wien |
Die Übersichtsseiten auf oesterreich.gv.at (siehe Quellen) führen für jedes Bundesland direkt zu den aktuellen Voraussetzungen, Formularen und Rechnern. Frag zusätzlich am Gemeindeamt nach, ob deine Gemeinde eigene Zuschüsse anbietet.
Allgemeine Voraussetzungen
Die genauen Regeln unterscheiden sich, aber diese Punkte sind in fast allen Bundesländern wichtig:
- Hauptwohnsitz in der Wohnung, für die du Beihilfe beantragst, und zwar im jeweiligen Bundesland.
- Niedriges Haushaltseinkommen: Gezählt wird das Einkommen aller Personen, die in der Wohnung leben. Es gibt Höchst- und oft auch Mindestgrenzen.
- Wohnungsgröße und Wohnkosten: Oft wird nur ein angemessener Teil der Fläche bzw. der Miete berücksichtigt.
- Ein gültiger Mietvertrag (bei manchen Ländern nur für geförderte Wohnungen, siehe oben).
Was gilt für Drittstaatsangehörige?
Für Menschen, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen, gelten in vielen Bundesländern zusätzliche Voraussetzungen. Diese betreffen zum Beispiel die Art des Aufenthaltstitels oder die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich. Weil sich diese Regeln je nach Bundesland stark unterscheiden und immer wieder geändert werden, kläre vor dem Antrag bei der zuständigen Stelle oder einer Beratungsstelle, ob du mit deinem Aufenthaltstitel anspruchsberechtigt bist. Ein Blick auf die Landesseiten (Links unter „Quellen“) ist der schnellste Weg.
Schritt für Schritt zur Wohnbeihilfe
- Zuständige Stelle finden: über die Tabelle oben bzw. die Landesseiten auf oesterreich.gv.at.
- Online-Rechner nutzen, wenn dein Bundesland einen anbietet (z. B. Steiermark, Vorarlberg). So siehst du, ob sich ein Antrag lohnt.
- Unterlagen sammeln (siehe unten).
- Antrag stellen: je nach Bundesland online, per Post oder persönlich.
- Bescheid abwarten. Die Beihilfe wird meist für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Danach musst du einen neuen Antrag stellen.
- Änderungen melden: Steigt dein Einkommen, zieht jemand ein oder aus oder ändert sich die Miete, musst du das melden. Sonst drohen Rückforderungen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die genaue Liste nennt deine Landesstelle. Üblich sind:
- Ausweis bzw. Reisepass und Nachweis des Aufenthaltstitels,
- Meldebestätigungen aller Personen im Haushalt,
- Mietvertrag und aktuelle Mietzinsvorschreibung (aufgeschlüsselt nach Miete und Betriebskosten),
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Lohnzettel, AMS-Bescheide, Pensions- oder Unterhaltsnachweise, Familienbeihilfe je nach Land),
- Kontoverbindung (IBAN).
Weitere Hilfen rund ums Wohnen
- Wohnschirm: Programm des Sozialministeriums bei Mietschulden und drohendem Wohnungsverlust sowie bei Energieschulden. Nach einer kostenlosen Beratung können Rückstände übernommen werden. Für Wohnungslose übernimmt der Wohnschirm unter Umständen auch Kaution oder Finanzierungsbeitrag einer neuen Wohnung.
- Heizkostenzuschuss: In mehreren Bundesländern, zum Beispiel in der Steiermark und in Tirol, gibt es einen Zuschuss zu den Heizkosten für Menschen mit niedrigem Einkommen.
- Eigenmittelersatzdarlehen (Wien): Wenn du für eine Genossenschafts- oder geförderte Wohnung einen Finanzierungsbeitrag zahlen musst, bietet die Stadt Wien unter Voraussetzungen ein Darlehen an.
- Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung: Sie kann auch einen Anteil für Wohnkosten enthalten. Auskunft gibt das Sozialamt bzw. die Bezirkshauptmannschaft.
Häufige Fehler
- Gar nicht beantragen: Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch hätten. Ein Online-Rechner oder eine Beratung kostet nichts.
- Antrag zu spät verlängern: Die Beihilfe läuft nach dem Bewilligungszeitraum aus.
- Änderungen nicht melden: Das kann zu Rückzahlungen führen.
- Nicht korrekt gemeldet: Ohne Hauptwohnsitz an der Adresse gibt es in der Regel keine Beihilfe. Siehe Meldezettel.
Wo bekomme ich Hilfe?
- Die Wohnbeihilfe- bzw. Wohnbauförderungsstellen der Länder (Links unter „Quellen“).
- Arbeiterkammer, Mietervereinigung, Mieterschutzverband und Sozialberatungsstellen (z. B. Caritas, Volkshilfe).
- Integrations- und Migrationsberatungsstellen, siehe Beratungsstellen.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Wohnbauförderungen und Finanzierungen in den Bundesländern
- oesterreich.gv.at – Wohnbauförderung Burgenland (Stand 09.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Wohnbauförderung Kärnten (Stand 09.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Wohnbauförderung Niederösterreich (Stand 09.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Wohnbauförderung Oberösterreich (Stand 09.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Wohnbauförderung Salzburg (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Wohnbauförderung Steiermark (Stand 09.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Wohnbauförderung Tirol (Stand 09.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Wohnbauförderung Vorarlberg (Stand 09.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Wohnbauförderung Wien (Stand 09.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Wohnschirm des Sozialministeriums (Stand 01.10.2026)
- oesterreich.gv.at – Genossenschaftswohnungen (Stand 26.04.2024)
- oesterreich.gv.at – Grundlegende Informationen zur Wohnungssuche (Stand 01.01.2026)