Ausweisung

| 3. Januar 2012 | 0 Comments

Unter einer Ausweisung wird generell eine Aufforderung gegenüber einer Person ohne österreichischer Staatsbürgerschaft verstanden, das Land zu verlassen. Gründe dafür kann es unterschiedliche geben.
Eine Ausweisung muss auch nicht immer aufgrund eines nicht vorhandenen Aufenthaltstitels geschehen. Diese kann auch gegen Personen ausgesprochen werden die sich mit einem rechtsmäßigen Aufenthaltstitel in Österreich aufhalten. Ist aber ein Aufenthaltstitel vorhanden kann eine Ausweisung nicht so ohne weiteres erfolgen. Ist schon eine Aufenthaltsverfestigung vorhanden (darunter versteht man einen längeren durchgehenden Aufenthalt in Österreich über 5, 8 oder 10 Jahre sowie Inhaber eines Daueraufenthaltes und auch den Ausweisungsschutz für die Zweite Generation) sein.

Bevor eine Ausweisung ausgesprochen wird, ist die Berhörde grundsätzlich auch dazu angehalten das Familienleben der zu ausweisenden Person zu berücksichtigen.

Für die Ausweisung kann es die verschiedensten Gründe geben:

  • wenn die Integrationsvereinbarung nicht erfüllt wird
  • Verlust der Arbeit
  • Aufenthalt in Österreich ist unrechtsmäßig
  • Angehörigeneigenschaft fällt weg
Eingehende Suchanfragen
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  • ausweisung Österreich
  • abschiebung österreich gründe

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Category: Aufenthalt

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