Bauen – Planung und Durchführung

| 19. Dezember 2011 | 0 Comments

Vom ersten Bauvorhaben bis zur endgültigen Realisierung eines Hauses ist es oftmals ein weiter Weg. Damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht schon in der Entstehungsphase endet, sollte man sich den Überblick bewahren und sorgfältig planen.

Da in Österreich die Bauordnungen und Förderungsvorschriften der Landesgesetzgebung unterliegen, gibt es zahlreiche Vorschriften und Verordnungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt werden. Es ist daher unmöglich die genaue Gesetzgebung hier wiederzugeben. Stattdessen versuchen wir einen Überblick über den allgemeinen Verfahrensablauf, der im Detail jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variiert, zu geben.

Drei Arten von Bauvorhaben lassen sich unterscheiden:

  • Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
  • Anzeigepflichtige Bauvorhaben
  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Der erste Schritt ist es bei der zuständigen Behörde ein Bauansuchen zu stellen. Dazu werden Baupläne, schriftliche Baubeschreibungen, Nachweise des Grundeigentums, statische Berechnungen, Bebauungsbestimmungen etc. benötigt.

Nach Überprüfung des Ansuchens kann es in manchen Bundesländern zu einer Bauverhandlung kommen, bei der sämtliche Nachbarn und Behörden ihre Interessen und Rechte vorbringen können. Wird schließlich eine Baubewilligung erteilt, muss das Gebäude binnen einer bestimmten Frist fertig gestellt werden.

Sobald das Gebäude fertiggestellt wurde könne Sie den vorläufig letzten Schritt einleiten. Sie müssen bei der zuständigen Behörde – je nach Bundesland – entweder eine Benützungsbewilligung oder eine Fertigstellungsanzeige aufgeben. Wurde das Bauvorhaben vorschriftsmäßig durchgefüht, bekommen Sie eine Bewillung zur Benützung des Gebäudes ausgestellt.

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Category: Bauen, Wohnen

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