Der Zivildienst

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Wenn man bei der Stellung den Bescheid: Tauglich, bekommt, so ist man prinzipiell für die Ableistung des Wehrdienstes geeignet. Doch nicht alle wollen den Dienst mit der Waffe ableisten und so gibt es die Möglichkeit aus Gewissensgründen einen Ersatzdienst zu leisten: den Zivildienst. Anfänglich wurde die Glaubhaftigkeit dieser Gewissensgründe noch über eine Kommission geprüft. Heute genügt eine Zivildiensterklärung, die aber gewissen Anforderungen entsprechen muss.

Ab dem Zeitpunkt bei dem die Tauglichkeitsbescheinigung ausgestellt wird kann eine Zivildiensterklärung abgegeben werden. Insgesamt bleiben ab diesem Tag 6 Monate und darüber hinweg bis zwei Tage vor der Einberufung zum Präsensdienst Zeit. Zuständig ist das jeweils zuständige Militärkommando.

Um einen Zivildienst leisten zu können benötigt man zunächst einmal eine so genannte Zivildiensterklärung. Diese bekommt man bei der Stellungskommission, der Zivildienstserviceagentur oder bei diversen Jugendorganisationen. In dieser Erklärung kann auch bereits ein Wunsch nach der Organisation angegeben werden, bei der man gerne den Zivildienst ableisten würde.

Wie oben erwähnt gibt es eine gewisse Frist innerhalb derer der Zivildienst erklärt werden muss. Daneben gibt es noch weitere Gründe wann keine Zivildiensterklärung mehr abgegeben werden kann:

  • Wenn schon Präsenzdienst geleistet wird
  • Wenn man den Einberufungsbefehl schon erhalten hat
  • Wenn man schon mal wegen Waffengewalt verurteilt wurde (hier gibts besondere Bestimmungen)
  • Wenn man einem Wachkörper angehört
  • Wenn man gegen die Zivildiensterklärung widerrufen hat für die Dauer eines Jahres.

Wie oben erwähnt kann gegen die Zivildiensterklärung auch wieder widerufen werden. Das erfolgt in der Weise, dass man erklärt, dass es keine Gewissensgründe mehr gegen die Ableistung des Wehrdienstes gibt. Im Gegensatz zur Einberufung zum Präsenzdienst kann gegen den Zivildienst bis maximal 2 Wochen nach dem Erhalt des Zuweisungsbescheides berufen werden. Wie oben erwähnt kann dann jedoch für ein Jahr keine neue Zivildiensterklärung mehr abgegeben werden.

Wie schon erwähnt wird heute die Zivildiensterklärung rein nach formalen Gründen geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird mittels Bescheides mitgeteilt. Ist man Zivildienstpflichtig muss man bedenken das der Erwerb und das Führen von Waffen sowie eine Tätigkeit als Jäger der Polizist für die Dauer von 15 Jahre nicht möglich ist.

Geleistet werden kann der Zivildienst in behördlich anerkannten Einrichtungen. Es ist empfehlenswert das ein Zuweisungswunsch abgegeben wird.

Ähnlich wie beim Präsendienst erhaltet man auch beim Zivildienst einen Zuweisungsbescheid in dem der Beginn des Antrittes sowie die Einrichtung angegeben ist.

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Category: Leben, Wehrpflicht

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