Wer hat in Österreich uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt?

| 22. Dezember 2011 | 1 Comment

Für alle Staatsangehörigen der so genannten alten EU-Mitgliedsstaaten (EU 15), des EWR sowie der Schweiz, von Zypern und von Malta haben in Österreich einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich, aber auch in allen anderen EU sowie EWR-Staaten.

Alle ausländischen Arbeitskräfte (Drittstaatsangehörige) die eine Niederlassungsbewilligung-unbeschränkt, den Aufenthaltstitel: Daueraufenthalt-EG oder einen Niederlassungsnachweis haben, besitzen ebenfalls
einen uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Achtung: Drittstaatsangehörige die den Aufenthaltstitel: Daueraufenthalt-EG, in einem anderen EU-Land haben, dürfen sich nur 3 Monate zur Arbeitssuche in Österreich aufhalten. Wollen solche Arbeitskräfte eine unselbstständige Erwerbstätigkeit in Österreich nachgehen, so benötigen sie zusätzlich eine Beschäftigungsbewilligung sowie eine Niederlassungsbewilligung-beschränkt. Achtung: diese ist quotenpflichtig!

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Category: Arbeiten

Comments (1)

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  1. jovanovic kristian sagt:

    visum daueraufenthalt eg wurde gestohlen was soll ich machen brauche bestätigung

    mfg kristian j

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