Gestzlicher Kündigungsschutz bei einem Untermietvertrag

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Hier sind wir auf den gesetzlichen Kündigungsschutz von Hauptmietern eingegangen, wenn das Mietobjekt im vollen oder teilweisen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist. Aber wie sieht es den mit Untermietern aus?

Prinzipiell haben Untermieter die gleichen Kündigungsbeschränkungen wie auch Hauptmieter. Zusätzlich sind im Mietrechtsgesetz auch noch wichtige Interessen des Untervermieters (also des Hauptmieters der Wohnung) als Kündigungsgrund angeführt.

Was passiert, wenn der Hauptmieter das Mietverhältnis auflöst oder das Mietverhältnis automatisch endet?
Nachdem der Hauptmieter die Wohnung komplett leer übergeben muss endet in einem solchen Fall auch der Mietvertrag des Untermieters. Der Untervermieter darf den Untermieter davon aber nicht z.B. einen Tag vorher in Kenntnis setzen, sondern muss jegliche Änderung im Mietverhältnis unverzüglich dem Untermieter mitteilen.

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Category: Mieten, Wohnen

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