Kaufvertrag

| 10. Januar 2012 | 1 Comment

Bevor man einen Vertrag unterschreibt sollte man sich das gut überlegen, da man ansonsten nicht mehr kostenlos zurücktreten kann. Es wird zwar hin und wieder in Kaufverträgen von Autohändlern die Möglichkeit eingebaut gegen eine Vertragsstrafe aus dem Vertrag auszusteigen, es ist aber nicht verpflichtend. Üblicherweise macht eine solche Vertragsstrafe auch 10% aus, was schon sehr viel ist, für das, dass man dann noch immer kein Auto hat. Deshalb hier die Tipps, auf was man im Kaufvertrag schauen soll:

Zustandsklassen
Üblicherweise werden die vier Zustandsklassen angegeben, wie sie vom Verein für Konsumenteninformation empfohlen werden. Diese sind:

1: Wird angegeben wenn es sich um einen Neuwagen handelt, oder wenn der Zustand einem Neuwagen entspricht.
2: Guter Zustand. Wird angegeben wenn bei dem Fahrzeug keine Reparaturen oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen.
3: Genügend und fahrbereit. Wird angegeben wenn der Zustand denn Kilometern sowie dem Alter entspricht. Das heißt auch, dass man mit den üblichen Reparaturen sowie Wartungsarbeiten zu rechnen hat.
4: Nicht Fahrbereit. Hier ist mit größeren Reparaturen zu rechnen, damit man das Fahrzeug wieder im Straßenverkehr bewegen darf. Das Fahrzeug kann auch diese Klasse haben, wenn das Pickerl noch gültig ist!

Um auf die Zustandsklasse zu kommen muss der mechanische Zustand, der Zustand der Karosserie, der Zustand des Innenraumes sowie der Zustand des Lackes berücksichtigt werden. Wenn man jetzt beispielsweise ein Fahrzeug der Klasse drei erwirbt, dann ist es zwar fahrbereit, aber man muss damit rechnen dass jederzeit Reparaturen durchzuführen sind. Hier empfiehlt es sich eine Ankaufsüberprüfung durchzuführen.

Mündliche Vereinbarungen
Diese klingen zwar gut und werden schnell vom Autohändler gegeben, gelten aber nichts! Alles was mündlich vereinbart wurde muss auch im Kaufvertrag stehen. Unbedingt überprüfen ob alle mündlichen Zusicherungen vermerkt wurden bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.

Händler oder Privatkauf
Nicht immer wenn ich von einem Händler ein Fahrzeug kaufe, gehe ich auch einen Kaufvertrag mit dem Händler ein. Unbedingt darauf achten wer als Verkäufer im Kaufvertrag steht. Manchmal fungiert der Händler nur als Vermittler. Ist das der Fall, so kann die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen sein! Wenn man von einer privaten Person ein Fahrzeug kauft so sollte man auch einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen. Die österreichischen Autofahrerklubs haben dazu gute Vorlagen.

Autoeintausch
Wenn man bei einem Kauf eines Fahrzeuges bei einem Händler sein altes Auto eintauscht, so sollte man unbedingt darauf achten, dass die Gewährleistungspflicht für das Fahrzeug ausgeschlossen wird. Ansonsten kann es sein, dass man für das Fahrzeug gegenüber dem Händler eine Gewährleistungspflicht hat!

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Category: Auto, Leben

Comments (1)

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  1. Naja, manchmal bringen mündliche Vereinbarungen schon etwas. Beispielsweise beim Mietvertrag, als Mieter. Bei einem Kaufvertrag ist es natürlich schwer zu beweisen, wenn es gleichzeitig einen schriftlichen Kaufvertrag gibt. Da müsste man dann schon Zeugen haben, um die mündliche Vereinbarung zu beweisen.

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