Leasing

| 10. Januar 2012 | 0 Comments

Leasing ist eine sehr beliebte Variante der Autofinanzierung. Vor allem da die Leasingraten sehr günstig sind. Aber man muss auf vieles achten, damit die günstige Autofinanzierung nicht nach hinten losgeht.

Leasing:
Leasing ist einmal grundsätzlich die Gebrauchsüberlassung an einer Sache gegen ein Entgelt. So wie ich auch die Miete für eine Wohnung geleistet wird, damit diese genutzt werden darf. Der Eigentumerwerb steht hier nicht im Vordergrund, sondern die Nutzung. Da Leasingverträge nicht gesetzlich geregelt sind, müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders beachtet werden.

Restwert-Leasing:
Ist sehr häufig anzutreffen. Dabei wird ein Preis für das Fahrzeug vereinbart, ein Restwert nach der vereinbarten Laufzeit vereinbart und eben die Laufzeit selbst vereinbart. Die Summe die übrigbleibt wird in monatlichen Leasingraten bezahlt. Umso höher der Restwert vereinbart wurde, umso niedriger ist die Leasingrate. Das lockt natürlich. Aber Vorsicht: der Restwert entspricht nicht unbedingt dem Marktwert, der nach der Laufzeit erzielt werden kann. Die Differenz zwischen Restwert und Marktwert muss dann vom Leasingnehmer bezahlt werden. Deshalb sollte man darauf achten, dass der Restwert unbedingt dem voraussichtlichen Marktwert entspricht.

Depot- oder Kautionszahlung:
Dabei handelt es sich um eine Zahlung die bei Vertragsabschluss geleistet werden muss. Diese Zahlung soll sicherstellen, dass eventuelle Forderungen auch wirklich gezahlt werden. Gründe könnten beispielsweise Zahlungsverzug usw. sein. Durch diese Zahlung reduziert man zwar den Finanzierungsaufwand der Leasinggesellschaft und man stellt der Leasinggesellschaft Geld zur Verfügung, man erhält dafür aber normalerweise keine Verzinsung. Manchmal wird auch eine Mietvorauszahlung bei Vertragsabschluss verlangt. Hat man noch ein Fahrzeug zum eintauschen, so wird das normalerweise auch als Eigenleistung akzeptiert.

Vertragsauflösung:
Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist prinzipiell nicht möglich oder besser gesagt nicht vorgesehen. Möchte man eine solche trotzdem durchführen, so ist prinzipiell mit finanziellen Einbußen zu rechnen. Gerät man in Zahlungsverzug, so kann die Leasingfirma den Vertrag vorzeitig auflösen und man muss das Fahrzeug auf eigene Kosten retournieren. Auch sämtliche Kosten die damit verbunden der Leasingfirma entstehen müssen dann gedeckt werden.

Andienungsrecht:
Das bedeutet, dass die Leasingfirma von ihnen verlangen kann, dass nach Ablauf des Leasingvertrages das Fahrzeug von in Höhe des Restwertes gekauft werden muss. Dadurch muss die Leasingfirma sich nicht mehr um die Gebrauchtwagenverwertung kümmern. Es bleiben prinzipiell drei Varianten übrig, wie man vorgehen kann:

  • Man kauft das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert
  • Man verlängert den Leasingvertrag zu neuen Leasingraten
  • Man gibt das Fahrzeug der Leasinggesellschaft zurück. Wenn der Restwert höher als der Marktwert ist so ist der Differenzbetrag zu bezahlen. Im umgekehrten Fall, also wenn der Marktwert höher als der Restwert ist, bekommt man nicht die volle Differenz erstattet.

Bei der Rücknahme des Fahrzeuges durch die Leasingfirma wird ein Rücknahmeprotokoll erstellt in dem die Mängel aufgelistet werden. Man sollte unbedingt darauf achten ob auch wirklich alle Mängel den Tatsachen entsprechen.

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Category: Auto, Leben

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