Abmeldung eines Wohnsitzes

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

An die Anmeldung eines Wohnsitzes denkt man ja noch sehr häufig, wenn man eine neue Wohnung bezieht. Gerne vergessen wird aber auf die Abmeldung der alten Wohnung. Aber auch dazu ist man verpflichtet!

Glücklicherweise muss man durch das Zentrale Melderegister heute nicht mehr zu beiden zuständigen Meldeämtern gehen. Es genügt wenn man bei jener Stelle, wo man die neue Wohnung bezieht, gleich auch bekannt gibt dass der alte Wohnsitz abgemeldet werden soll. Macht man das nicht von sich aus so wird man von den Bearbeitern häufig daran erinnert. Zwei Hauptwohnsitze kann man in Österreich ja ohnehin nicht haben was das alles vereinfacht. Der frühere Hauptwohnsitz kann aber auch zu einem Nebenwohnsitz umgemeldet werden, wenn das auch den Tatsachen entspricht.

Kann man bestraft werden wenn man den Wohnsitz nicht abmeldet?
Ja, man kann! Die Abmeldung eines Wohnsitzes unterliegt der gesetzlichen Meldepflicht! Man kann auch bestraft werden wenn man einen Wohnsitz abmeldet obwohl man dort weiterhin wohnhaft bleibt. Eine solche Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe zwischen 726 und 2.180 Euro bestraft!

Wie lange habe ich für die Abmeldung Zeit?
Lange Zeit lassen sollte man sich nicht mit der Abmeldung des Wohnsitzes. Gesetzlich ist vorgesehen, dass man innerhalb von drei Tagen nach erfolgtem Auszug den alten Wohnsitz abmeldet.

Wie man bei der Abmeldung vorgehen kann und welche Dokumente man benötigt führen wir in diesem Artikel näher aus:

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Category: Leben, Meldewesen

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