Ummeldung eines Wohnsitzes

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Ein Wohnsitz kann nicht nur an- oder abgemeldet werden sondern auch umgemeldet.

Wann ist eine Ummeldung notwendig?

  • Die Ummeldung eines Wohnsitzes ist dann notwendig, wenn sich die Wohnsitzqualität ändert. Die Wohnsitzqualität ändert sich wenn z.B. aus einem Hauptwohnsitz ein Nebenwohnsitz wird oder umgekehrt.
  • Wenn es im Ausland zu Änderung beim Namens kommt.
  • Wenn es im Ausland zu einer Änderung des Personenstandes kommt
  • Wenn es im Ausland zu einer Änderung der Staatsbürgerschaft kommt
  • Wenn es im Ausland zu einer Änderung des Geschlechts kommt
  • Wie schnell muss die Ummeldung erfolgen?

Im Gegensatz zu einer An- oder Abmeldung muss die Ummeldung nur innerhalb von einem Monat und nicht innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Zuständige Behörde für die Ummeldung:

  • in Gemeinden: das Gemeindeamt
  • in Statutarstädten: der Magistrat
  • in Wien: das Magistratische Bezirksamt

Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes muss auch ein genauer Verfahrensablauf eingehalten werden. Wie dieser aussieht erklären wir in diesem Artikel:

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