Arbeitserlaubnis

| 22. Dezember 2011 | 6 Comments

Nach 52 Wochen legaler Beschäftigung (mit Beschäftigungsbewilligung) kann ein Ausländer oder eine Ausländerin eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Sie ist eine persönliche Berechtigung des Arbeitnehmers und wird für jenes Bundesland ausgestellt, in dem er oder sie zuletzt gearbeitet hat und berechtigt zur Aufnahme einer Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung. Der Dienstgeber ist lediglich verpflichtet, den Beginn und das Ende der Beschäftigung zu melden.
Die Laufzeit der Arbeitserlaubnis beträgt höchstens zwei Jahre und kann im Anschluss daran bei Vorliegen entsprechender Beschäftigungszeiten verlängert werden.

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Comments (6)

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  1. Merinela sagt:

    Ist es moeglich eine Arbeitsgenehmigung in Oesterreich oder Deutschland zu bekommen?Ich komme aus Bosnien und Herzegowina.

  2. Novalic sagt:

    Ich arbeite schon seit fast 60 wochen ( mehr als ein Jahr) mit Geringfügig Beschäftigungsbewilligung. Kann ich jetzt ein Antrag auf Arbeitserlaubnis beantragen?
    Nämlich im text oben steht es nicht ganz genau. („Nach 52 Wochen legaler Beschäftigung (mit Beschäftigungsbewilligung) kann ein Ausländer oder eine Ausländerin eine Arbeitserlaubnis beantragen.“) — Wie angemeldet? Wieviel Stunden? welche Beschäftigungsbewilligung kommt in frage…–

    Ich warte auf Ihre Antwort,
    Danke.

  3. iris hölzl sagt:

    hallo! mein freund ist tunesischer staatsbürger und arbeitet dort auch als sportlehrer.er ist an einer staatlichen schule für behinderte kinder seit 3jahren tätig.er spricht deutsch,französisch und arabisch(wort u. schrift). wir haben bereits in wien angefragt ob sein studium in österreich anerkannt wird. das auch bestätigt wurde.mein frage wäre ob er in österreich eine möglichkeit hätte zu arbeiten oder zu studieren? wie,wo kann ich das am besten hinterfragen? wie ist das mit aufenthaltsbewilligung bzw.arbeitsbewilligung?
    ich warte auf ihre antwort
    danke!

  4. mia sagt:

    mein Freund kommt aus Kroatien, das wahrscheinlich ab 01.07.2013 in EU kommen wird.
    wie kann er eine Arbeitsgenehmigung bekommen, fall Cro in EU oder etwas nicht in EU kommt?
    Bitte um eine Antwort!

  5. Natasa sagt:

    Hallo!

    Mein Freund ist Serbe und möchte nach Österreich zu mir ziehen und hier arbeiten. Was muss er genau tun, um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?

    Und an wen soll er sich wegen einer Arbeit wenden? Welche Jobs sind erlaubt/welche nicht? Wie könnte er eine RWR-Karte bekommen?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort. 🙂

  6. Mohammed Aarab sagt:

    Ich finde arbeite mit McDonald’s aber ich habe nicht arbeitserlaubnis wo kann helfe mir ?

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