Beschäftigungsbewilligung

| 22. Dezember 2011 | 3 Comments

Der Arbeitgeber braucht eine Beschäftigungsbewilligung, wenn die ausländische Arbeitskraft zwar einen Aufenthaltstitel, aber weder einen Niederlassungsnachweis, noch einen Befreiungsschein oder eine Arbeitserlaubnis besitzt.

Ab 1.1.2003 werden Beschäftigungsbewilligungen nur mehr für integrierte Ausländer und Ausländerinnen mit Aufenthaltstitel oder für befristet zugelassene Arbeitskräfte
ausgestellt; wir bezeichnen die Beschäftigungsbewilligung im zweiten Fall als „Kontingentbewilligung“, um sie von der regulären Beschäftigungsbewilligung, die im allgemeinen für die Dauer eines Jahres erteilt wird, zu unterscheiden. Voraussetzung für beide Berechtigungen ist unter anderem die Einhaltung der in Österreich geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Beschäftigungsbewilligung im Rahmen einer Verordnung zu § 5 AuslBG („Kontingentbewilligung“)
Zur Deckung eines vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs kann der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ausländische Arbeitskräfte in einem bestimmten Wirtschaftszweig, in einer bestimmten Berufsgruppe oder Region mit Verordnung zulassen.

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Category: Arbeiten

Comments (3)

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  1. So sagt:

    Ich führe seit einigen Jahren eine Fernbeziehung (wenn ich nicht in Sri Lanka bin) mit einem Mann aus Sri Lanka und wir wollen im kommenden Jahr heiraten. Meine Frage – Wo erfahre ich die gesetzlichen Bestimmungen, oder wer könnte mich in Bezug auf Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltserlaubnis in Österreich usw. beraten.
    Mit Besten Grüssen S.

  2. Max sagt:

    Hallo
    Ich bin PhD student in Wien. Meine Frau hat Familiegemeinschaftsvisum.wir haben 2 Kinder.
    Wir arbeiten beide in und bekommen 1900€ monatlich.
    Fragen:
    1,ob meine Frau mehr als 20 Stunden arbeiten darf?
    2,ob mit diesem Gehalt könnten wir für eine Rot weiß Rot Karte beantragen?
    Dankeschön
    Mit freundlichen Grüßen

  3. Stanislav sagt:

    Gruss Gott,
    Ich heisse Stanislav.
    Dieser Jahr habe Ich FhTechnikum Wien absolviert. Ich interresiere mich uber dieser moglichkeit http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen/arbeitslosengeld.

    Das ist arbeitlosiggeld fur personnen welche arbeiteten in Osterreich fur 52 wochen. Ich arbeitete als pflicht student in banken inzusammen 1 jahr. Ich habe ein Antrag auf Beschaftigungsbewilligung in AMS bekommen.Ist das uber dieser Thema? Ich lass schon viel das gibt viel anderes Dingen was richtet mich in Falsch weg.

    Ich komme aus Ukraine.
    Ich bin arbeitslos derzeit.
    Ich suche arbeit.

    Lieber Grussen
    Stanislav

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