Sicherungsbescheinigung

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Die Sicherungsbescheinigung dient der Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften, die befristet in Österreich beschäftigt werden sollen und nicht zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigt sind. Den Antrag bringt der Arbeitgeber in der für den Arbeitsort zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS ein. Für den Antrag sind gesetzlich vorgeschriebene Formulare zu verwenden (siehe „Formularcenter“ auf unserer Homepage),
die alle wichtigen Angaben über das angestrebte Dienstverhältnis enthalten sollen. Dabei ist zu beachten, dass das AMS von Gesetzes wegen den Arbeitsplatz mit einer inländischen oder einer im Inland bereits niedergelassenen ausländischen Arbeitskraft zu besetzen versuchen muss. Die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung kommt also nur in Betracht, wenn eine ähnlich qualifizierte und zur Vermittlung vorgemerkte Arbeitskraft im Inland nicht zur Verfügung steht.

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Category: Arbeiten

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