Anerkennung der Vaterschaft

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Jedes Kind hat natürlich auch ein Anrecht darauf zu wissen wer seine Eltern sind. Bei der Mutter ist die Feststellung im Prinzip ja einfach, beim Vater jedoch nicht immer. Die Mutter (und natürlich auch das Kind) hat ein Recht darauf, dass der Vater festgestellt wird. Nur dann hat sie Unterhaltsansprüche für das Kind usw. Natürlich kann sie trotzdem darauf verzichten das der Vater festgestellt wird. In diesem Fall verzichtet sie jedoch auf sämtliche Unterhaltsansprüche und auch Erbschaftsansprüche für das Kind.

Ist die Mutter verheiratet gilt automatisch der Ehemann als Vater und kann in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.

Ist die Mutter verheiratet, aber der Ehemann nicht Vater des Kindes, so müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Mutter muss den Vater bezeichnen.
  • Dieser muss die Vaterschaft anerkennen. (oder die Vaterschaft festgestellt werden)
  • Das Kind muss diesem zustimmen. Ist das Kind noch minderjährig, so ist der jeweilige Jugendwohlfahrtsträger gesetzlicher Vertreter des Kindes.

Ist das alles erfüllt wird der Anerkennende anstelle des Ehemannes in die Geburtsurkunde des Vaters eingetragen.
Ansonsten kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft freiwillig anerkennt (vor Gericht, vor dem Standesamt, vor einem Notar, vor der Jugendwohlfahrt, im Ausland vor der Botschaft oder dem Konsulat).
Anerkennt der potentielle Vater die Vaterschaft nicht, so kann die Vaterschaft auf Verlangen der Mutter festgestellt werden. In diesem Fall wendet man sich am Besten an die Jugendwohlfahrt. Die helfen weiter.

Für die Anerkennung der Vaterschaft sind folgende Dokumente notwendig:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • amtlicher Lichtbildausweis.

Bei Ausländern ist zusätzlich der Reisepass oder ein anderer Nachweis der Staatsbürgerschaft notwendig!
Die Anerkennung wird protokolliert und ist damit rechtsgültig!

Es müssen auch keine Fristen eingehalten werden. Eine Feststellung oder Anerkennung der Vaterschaft ist jederzeit, und auch schon vor der Geburt, durchführbar.

Achtung: Jede Vaterschaft kann in der Geburtsurkunde nur freiwillig eingetragen werden. Das heißt der Vater muss die Vaterschaft anerkennen oder sie muss durch ein gerichtliches Urteil festgestellt worden sein! Wenn der Vater sich nämlich nicht zur Vaterschaft bekennt, so kann die Mutter die Vaterschaft feststellen lassen. Das erfolgt kostenlos.

Achtung: Ist der Vater noch minderjährig, so muss für die Anerkennung der Vaterschaft auch sein gesetzlicher Vormund der Anerkennung zustimmen.

Wird die Anerkennung vor der Geburt des Kindes gemacht so muss auch der Mutter-Kind Pass, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis sowie Meldezettel der Mutter vorgelegt werden.

Achtung: Alle Dokumente die fremdsprachig sind müssen im Original samt einer Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers vorgelegt werden!

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Category: Geburt & Schwangerschaft, Leben

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