Reisepass für Kinder

| 5. Januar 2012 | 0 Comments

Früher konnten Kinder im Reisepass der Eltern mit eingetragen werden. Das ist seit kurzem nicht mehr möglich. Seit dem 15.6.2009 werden auch für Kinder ausschließlich Reisepässe mit Chips ausgestellt. Bei Kindern unter zwölf Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke genommen, sondern ausschließlich die personenbezogenen Daten sowie das Lichtbild werden darauf gespeichert. Wenn ein Reisepass für ein Kind beantragt wird, dass noch in einem Reisepass mit eingetragen ist, so wird diese Eintragung bei der Ausstellung eines Reisepasses für das Kind amtlich gestrichen.

Gültigkeitsdauer der Reisepässe für Kinder:

  • 0-zwei Jahre: Gültigkeit zwei Jahre.
  • Zwei-zwölf Jahre: Gültigkeit fünf Jahre.
  • Ab zwölf Jahre: Gültigkeit zehn Jahre.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr muss der Antrag von den gesetzlichen Vertretern eingebracht werden.
  • Ab 14. kann das Kind den Antrag selbst stellen, die gesetzlichen Vertreter müssen damit jedoch einverstanden sein.

Zuständige Behörden sind auch hier die:

  • Bezirkshauptmannschaft,
  • in Statutarstädten der Magistrat,
  • in Wien die Magistratischen Bezirksämter,
  • in Leoben und Schwechat die Gemeinde.

Das Kind muss bei der Antragstellung immer persönlich zur Passbehörde kommen, damit die Identität eindeutig feststellbar ist.

Erforderliche Unterlagen sind:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • Passbild vom Kind das nicht älter als sechs Monate ist und bestimmten Passbildkriterien entspricht
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Antragsstellers (vom gesetzlichen Vertreter wie Vater oder Mutter)
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis durch Heiratsurkunde u.ä.
Eingehende Suchanfragen
  • reisepass für ausländer in österreich

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Category: Identitätsausweise, Leben

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