Personalausweis für Kinder

| 10. Januar 2012 | 0 Comments

Ein Personalausweis ist nichts, was nur Erwachsene haben können. Auch für Kinder kann ab der Geburt ein Personalausweis ausgestellt werden. Hier gibt es aber Unterschiede was die Gültigkeit angeht. Es gilt folgende Gültigkeitsdauer:

  • Bei Kindern bis zwei Jahren ist der Personalausweis zwei Jahre gültig.
  • Bei Kindern zwischen zwei und zwölf Jahren ist der Personalausweis fünf Jahre gültig.
  • Ab dem zwölften Lebensjahr ist er auch bei Kindern zehn Jahre gültig.

Der Vorteil eines Personalausweises bei Kindern ist, dass diese dann auch in viele europäische Staaten einreisen können, ohne das die Person mit ist, in dessen Reisepass das Kind eingetragen ist.

Auch ein Kind muss mehrere Kriterien erfüllen, damit es einen Personalausweis ausgestellt bekommt:

  • Natürlich auch hier die österreichische Staatsbürgerschaft.
  • Ist das Kind noch unmündig (bis zum 14. Lebensjahr in Österreich) muss den Antrag ein gesetzlicher Vertreter des Kindes stellen.
  • Ist das Kind mündig, so kann es selbst einen Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises stellen, sofern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorhanden ist.

Zuständig sind auch hier die Passämter des jeweiligen Wohnortes, wobei natürlich ein Antrag bei jedem Passamt gestellt werden kann, nicht nur an der des Wohnortes.

Zuständig bei unmündigen Kindern ist, wie schon erwähnt, jene Person, die für die Obsorge verantwortlich ist. Bei einer aufrechten Ehe sind das beispielsweise beide Elternteile, wurde die Ehe geschieden so kommt es darauf an, wie die Obsorge vereinbart wurde.

Bei der Antragsstellung am Passamt muss das Kind mit sein, damit auch hier die Identität nachgewiesen werden kann.

Bei der Unterschrift gilt folgende Regelung:

  • Bis zum sechsten Jahr kann das Kind selbst unterschreiben, wenn es dazu in der Lage ist, es unterschreibt ein Elternteil oder der Passbeamte. Der Name kann auch vom Passbeamten in Blockschrift eingetragen werden, oder das Feld bleibt einfach leer.
  • Zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahr kann das Kind selbst unterschreiben, wenn es das auch selbst will.
  • Am dem zehnten Lebensjahr muss das Kind auch selbst unterschreiben.

Auch dieser Personalausweis wird von der Staatsdruckerei hergestellt und wird innerhalb von (in der Regel) 5 Tagen zugestellt.

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Category: Identitätsausweise, Leben

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