Allgemeines zum Personalausweis

| 10. Januar 2012 | 0 Comments

Der Personalausweis wird in Österreich seit 2002 im praktischen Scheckkartenformat produziert. So lässt er sich jederzeit und sehr einfach in der Brieftasche mitführen, was ja beispielsweise beim Reisepass nicht der Fall ist. Prinzipielle Funktion des Personalausweises ist der „Nachweis der Staatsangehörigkeit sowie der Identität“.

In viele Staaten besteht eine Personalausweispflicht. In Österreich ist das nicht der Fall. Deswegen wird von vielen Personen die Nützlichkeit eines solchen Ausweises in Frage gestellt. Prinzipiell kann man damit folgendes machen:

Er dient zur Identitätsfeststellung gegenüber einem amtlichen Organs.
Er kann zur Identitätsfeststellung beim Abschluss eines Kaufvertrages oder ähnliches verwendet werden.
Allgemeine Identitätsfeststellung beispielsweise bei der Post, wenn man ein Schriftstück abholt und noch vieles mehr.

Natürlich kann ich das alles auch mit einem jeden anderen amtlichen Lichtbildausweis machen. Aber der Vorteil bei einem Personalausweis ist, dass ich ihn auch bei Reisen im Schengen Raum verwenden kann.

Folgendes ist auf dem Personalausweis eingetragen:

  • Akademische Grade und Titel
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Unterschrift

Meldedaten sind auf dem Personalausweis keine eingetragen, was gegenüber anderen amtlichen Ausweisen ein erheblicher Nachteil ist.

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Category: Identitätsausweise, Leben

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