Der allgemeine Kündigungsschutz

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Neben den speziellen Kündigungsschutz, den wir hier näher ausgeführt haben, gibt es den allgemeinen Kündigungsschutz, den wir in diesem Artikel näher ausführen.

Bei einem Dienstverhältnis handelt es sich ganz allgemein gesprochen um ein Rechtsgeschäft. Deshalb kann die Kündigung vom Arbeitnehmer auch beim Arbeits- und Sozialgericht wegen Sittenwidrigkeit angefochten werden. Der Arbeitnehmer muss in dem Fall aber auch beweisen, warum die Kündigung Sittenwidrig ist.

Betriebsrat
Ab einer bestimmten Größe muss ein Unternehmen einen Betriebsrat haben. Dieser ist für die Rechte der Arbeitnehmer zuständig. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor einer Kündigung über die bevorstehende Kündigung fünf Arbeitstage vor der Aussprache der Kündigung informieren. Wurde der Betriebsrat nicht informiert ist die Kündigung unwirksam.

Was kann der Betriebsrat machen?

  • Er kann der Kündigung zustimmen. Dann kann die Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht mehr angefochten werden.
  • Er kann die Kündigung ablehnen. Dann kann der Betriebsrat die Kündigung anfechten. Möchte dieser das nicht machen kann der Arbeitsnehmer selbst die Kündigung anfechten.
  • Er kann sich seiner Meinung enthalten. Dann kann der Arbeitnehmer auch selbst entscheiden ob er die Kündigung anfechten möchte oder nicht.

Warum kann eine Kündigung angefochten werden?

  • Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt. In dem Fall muss der Arbeitnehmer bereits sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein.
  • Die Kündigung wird ausgesprochen, weil eine Mitgliedschaft oder eine Tätigkeit bei einer Gewerkschaft aufgenommen wurde.
  • Die Kündigung erfolgt, weil die Einberufung zum Präsenz- oder Zivildienst bevorsteht.

Was ist eine sozial ungerechtfertigte Kündigung?
Diese liegt vor, wenn die wesentlichen Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden.

Wann ist dennoch eine Kündigung zulässig?

  • Der Arbeitnehmer hat die betrieblichen Interessen negativ berührt.
  • Es liegen betriebliche Interessen vor, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich machen.

Die soziale Ungerechtfertigkeit wird besonders bei älteren Arbeitnehmern berücksichtigt und geprüft.

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Category: Arbeiten

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