Bleibende Ansprüche nach einer Kündigung

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Eine Kündigung bedeutet nicht, dass man plötzlich völlig Rechtlos dasteht. Gewisse Ansprüche bleiben auch bei der Kündigung erhalten. Diese unterscheiden sich leicht, je nachdem ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen hat.

Wird die Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen bestehen folgende Ansprüche weiterhin:

  • Der Anspruch auf eine Abfertigung bleibt erhalten.
  • Wird man während der Kündigungsfrist krank, so besteht trotzdem weiterhin die Entgeltfortzahlung.
  • Der offene Urlaubsanspruch muss abgegolten werden.
  • Das Gehalt muss bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt werden.
  • Sonderzahlungen müssen anteilsmäßig ausgezahlt werden (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
  • Die Arbeitspapiere müssen ausgehändigt werden.
  • Während der Kündigungsfrist muss Freizeit gewährt werden um bspw. einen neuen Job zu suchen.

Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitnehmer bleiben folgende Ansprüche bestehen:

  • Der offene Urlaubsanspruch muss abgegolten werden.
  • Das Gehalt muss bis zum Ende der Kündigungsfrist ausgezahlt werden.
  • Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) müssen anteilsmäßig für das Jahr ausgezahlt werden.
  • Die Arbeitspapiere müssen ausgehändigt werden.

Wie man sieht hat man als Arbeitnehmer wesentlich mehr Vorteile wenn man gekündigt wird. Spricht man von sich aus die Kündigung aus, so gehen einige Ansprüche verloren. Dazu zählt vor allem die Abfertigung.

Tags: , ,

Category: Arbeiten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.