Erforderliche Unterlagen und Vorgehensweise bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung

| 3. Januar 2012 | 3 Comments

Um die Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen auch einige Nachweise geliefert werden. Diese unterscheiden sich dahingehend, ob eine Privatperson oder eine Firma/ein Verein diese Verpflichtungserklärung leistet.

Privatpersonen müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Identitätsnachweis (z.B. mit einem Reisepass oder einem Personalausweis)
  • Meldebestätigung
  • Nachweis des Einkommens (z.B. durch einen Lohnzettel oder einem Einkommenssteuerbescheid)
  • Nachweis über eventuelle finanzielle Verpflichtungen wie z.B. Kreditrückzahlungen oder Unterhaltszahlungen
  • Nachweis eines Mietvertrages oder Eigentumsurkunde
  • Nachweis der Beziehung zu der eingeladenen Person

Firmen und Vereine müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Nachweis der Identität des Vertreters der Firma/des Vereins und eventuell den Nachweis über die Vertretungsbefugnis
  • Auszug aus dem Firmenbuch oder aus der Vereinssatzung
  • Bonitätsnachweis der Firma/des Vereins
  • Nachweis über die Beziehung zu der eingeladenen Person (wenn vorhanden, z.B. Geschäftsbeziehungen u.ä.)

Wie erfolgt die Abgabe der Verpflichtungserklärung?
Bei der jeweiligen zuständigen Fremdenrechtsbehörde werden die Unterlagen geprüft. Ist alles in Ordnung und vorhanden, so muss man die Reisepassnummer der eingeladenen Person angeben. Danach erhält man eine ID-Nummer, die man dann der eingeladenen Person weitergeben muss. Mit dieser Nummer muss dann die eingeladene Person zu der jeweiligen zuständigen Vertretungsbehörde im Herkunftsland gehen. Unter Vorlage des Reisepasses und der Bekanntgabe der ID-Nummer erhält sie dann das Visum.

Hinweis: Normalerweise erfolgt die Abgabe der Verpflichtungserklärung elektronisch. Besitzt Österreich in einem Staat keine Vertretungsbehörde, so ist die Elektronische Abgabe der Verpflichtungserklärung prinzipiell nicht möglich und muss schriftlich erfolgen (samt Bestätigung durch ein Gericht oder einem Notar). Man sollte sich aber trotzdem über die Möglichkeit der elektronischen Abgabe informieren, da man sich so viel Aufwand erspart.

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Category: Aufenthalt, Visa

Comments (3)

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  1. bigi2408 sagt:

    diese frage beschäftigt mich leider auch.
    mein mann und ich haben im jänner diesen jahrs im kosovo geheiratet – er ist ausgewiesen worden.
    im februar hat er alle dokumente un der botschaft abgegeben.
    wir haben nach der möglichen dauer – also übliches zeitfenster- bis zu einer entscheidung gefragt.
    leider konnte uns keiner etwas sagen.
    nicht in kosovo oder wien.
    bin dankbar für jede antwort

  2. Angarag Uchralt sagt:

    Ich arbeite als AuPair in wien. ich habe meine Aufenhaltstitel verloren. Morgen muss ich meine gastfamilie wechseln. ich muss morgen nach Salzburg fahren.
    ich muss auch da meine Aufenthaltstitel wechseln. (Familie name ändern)
    Was soll ich zu tun?

  3. Katharina sagt:

    Hallo!
    Ich bin Österreicherin, mein Mann aber nicht. Wir haben sehr viele Ersparnisse( arbeiten zurzeit in Deutschland).
    Muss ich in Österreich arbeiten, damit er sein Visa bekommen kann? Oder genügt es wenn wir unsere Ersparnisse zeigen?
    Er hat auch einen Aufenthaltstitel natürlich hier in Deutschland.

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