Die Verpflichtungserklärung

| 3. Januar 2012 | 3 Comments

Wenn jemand nach Österreich kommen möchte und der Visumpflicht unterliegt, aber nicht über genügend Eigenmittel verfügt um sich den Aufenthalt in Österreich leisten zu können hat noch die Möglichkeit, dass jemand eine Verpflichtungserklärung abgibt.

Für was ist eine Verpflichtungserklärung notwendig?
Damit soll gewährleistet werden, dass Kosten die ein „Fremder“ in Österreich verursacht auch gedeckt werden.

Das können z.B.:

  • dringende medizinische Maßnahmen sein die behandelt werden müssen. Verfügt der Fremde eine Krankenversicherung die in Österreich gültig ist, so entfällt das natürlich aus der Verpflichtungserklärung und die einladende Person hat ein geringeres finanzielles Risiko zu tragen.
  • Kosten die der Fremdenpolizei entstehen, wenn die eingeladene Person nicht wieder ausreist.

Nicht gedeckt müssen Kosten werden die z.B. durch:

  • strafrechtliche Delikte entstehen, oder
  • privatrechtliche Verpflichtungen.

Wer darf einladen und eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Das dürfen Privatpersonen, Firmen und Vereine. Es müssen dafür auch eine Reihe von Nachweisen geliefert werden, damit die Verpflichtungserklärung gültig ist.

Wo kann die Verpflichtungserklärung geleistet werden?
Diese muss bei der jeweils zuständigen (Hauptwohnsitz des Einladers) Fremdenrechtsbehörde geleistet werden. Die Fremdenrechtsbehörde ist jeweils bei den Bezirkshauptmannschaften zu finden. Ausgenommen ist hier Wien. In Wien muss man sich an das jeweils zuständige Polizeikommissariat des Hauptwohnsitzbezirkes wenden.

  • Erforderliche Unterlagen
Eingehende Suchanfragen
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Category: Aufenthalt, Visa

Comments (3)

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  1. angi sagt:

    wie hoch muss am konto sein um ein erwachsener + 2 klein kinder einladen zu können ohne die gefahr zu laufen dass das Visum abgelehnt wird??

  2. EmmaE sagt:

    Ist eine Veränderung des Einladungszeitraums möglich nach versenden der elektr. Verpflichtungserklärung?
    Oder ist eine Verlängerung von ein paar Tagen möglich?

  3. Alexandra sagt:

    Hello!lange story!mein noch freund ist aus nigeria..er kam 2015 nach italien.. Bekam sehr schnell visa und kam nach österreich!zuerst hat er eine slowakin kennengelernt,hier bei uns..das kind wurde im akh geboren!sie hatte schon ein kind,auch in wien akh geboren,die 2 haben sich noch vor der geburt getrennt!gleich nach der geburt hat sie beide babys bei einem typen gelassen um nach amsterdam zu fliegen!beim rückflug wurde sie mit einigen kilos kokain verhaftet,kam ins gefängnis!er erfährt es und bringt die kinder zuerst zu mir!sie hatte schon sehr große probleme mit dem jugendamt!gut,wir versuchten ihre mam.zu erreichen,damit sie sich weiter um die kinder kümmert,aber da sie nie auftauchte,mußten wir schweren herzens die beiden babys abgeben!die slowakin hat die papiere von meinem freund zerstört,daher kamen die 2 in eine krisenplege!mein freund hat asyl in italien 1st land,als er zu uns kam hat er hier asyl angesucht!er wurde depordiert,aber er hat jetzt wieder seine permesso di sogiorno(visa),hat einige probleme seinen nigerianischen pass zu bekommen,aber ich hoffe und glaube das er den in einigen wochen bekommt und möchte wieder zu mir nach austria nach hause kommen ohne asyl zu beantragen!er hat resident für 10jahre in italien,er hat versicherung!also ich muß jetzt eine verpflichtserklährung einreichen??..es ist und war alles so schwierig..oohhh gott!wir wollen heiraten ,ist das besser in italien?bitte helft mir ein bißchen ich kann nicht mehr..dankeschön und gutes 2019..a.j.

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