Rot-Weiß-Rot-Karte für besonders Hochqualifizierte

| 17. Januar 2012 | 0 Comments

Voraussetzungen

  • Für besonders hochqualifizierte Arbeitskräfte, die noch keinen Arbeitgeber in Österreich haben, ist die Möglichkeit vorgesehen ein Aufenthaltsvisum zur Arbeitssuche zu beantragen. Dies muss bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) ihres Heimat- oder Aufenthaltsstaates geschehen. Das Arbeitsmarktservice in Wien muss dazu eine Bestätigung erteilen, dass die erforderlichen Mindestkriterien für die RWR-Karte erfüllt sind. Selbstverständlich müssen dafür auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln erfüllt werden. Dazu zählen beispielsweise ein gesicherter Lebensunterhalt, ein Krankenversicherung, eine Unterkunft, etc.
  • Personen, die kein Visum für Österreich benötigen, können während ihres Aufenthalts in Österreich nach einem Arbeitsplatz suchen und die RWR-Karte anschließend beantragen. Hierzu müssen ebenso die Mindestkriterien erfüllt sein.

Antragstellung:
Findet ein hochqualifizierter Arbeitnehmer/eine  hochqualifizierte Arbeitnehmerin einen Arbeitgeber, der ihn/sie zu den der Qualifikation entsprechenden Bedingungen beschäftigen will, kann ein Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte gestellt werden. Hat er/sie einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche, so findet bei der Antragsbearbeitung keine weitere Arbeitsmarktprüfung statt. Der Antrag kann ausschließlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde in Österreich (Landeshauptmann bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:
Allgemein erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
  • Geburtsurkunde oder eine entsprechende Urkunde
  • Passbild nach EU-Norm, nicht älter als ein halbes Jahr (Größe: 45 x 35 mm)
  • Eine scannbare Unterschrift der Schlüsselkraft
  • Eventuell: Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftstempel, Urkunde über die Adoption, Nachweis oder Urkunde über das Verwandtschaftsverhältnis
  • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine Unterkunft wie beispielsweise Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Nachweis über eine Krankenversicherung (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze)
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts

Von hochqualifizierten Arbeitskräften zusätzlich:

  •  Arbeitgebererklärung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Aus dieser müssen die Art und genaue Beschreibung der Tätigkeit, sowie die Entlohnung klar hervorgehen.

Und je nach zutreffen:

  • Nachweis eines Studienabschlusses an einer tertiären Bildungseinrichtung mit vierjähriger Mindestdauer
  • Nachweis einer Habilitation
  • Nachweis des letztjährigen Bruttojahresgehaltes in einer Führungsposition eines börsennotierten Unternehmens oder eines Unternehmens, für dessen Aktivitäten bzw. Geschäftsfeld eine positive Stellungnahme der zuständigen Außenhandelsstelle vorliegt
  • Nachweis einer Forschungs- oder Innovationstätigkeit
  • Nachweis anerkannter Auszeichnungen und Preise
  • Nachweis von Berufserfahrung
  • Nachweis von Kenntnissen der deutschen oder englischen Sprache
  • Nachweis eines Studiums in Österreich (zweiter Studienabschnitt oder Hälfte der ECTS-Anrechnungspunkte)
  • Nachweis eines Diplomstudiums oder Bachelor- und Masterstudiums in Österreich

Wichtig: Eine RWR-karte für besonders Hochqualifizierte ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden! Inhaber einer solchen RWR-Karte, die innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens zehn Monate lang ihrer Qualifikation entsprechend beschäftigt waren, erhalten eine RWR-Karte plus.

Ausführlichere Informationen finden sie unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120308.html

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