Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Wenn ich mit dem Ergebnis des Unabhängigen Verwaltungssenates noch immer nicht zufrieden bin, so kann ich innerhalb von sechs Wochen eine Beschwerde bei einer dieser beiden Institutionen einlegen. Zum Verwaltungsgerichtshof gehe ich, wenn ich die Rechtswidrigkeit eines Bescheids festgestellt haben möchte; zum Verfassungsgerichtshof gehe ich, wenn ich mich in meinen verfassungsrechtlichen Rechten verletzt sehe.

Eine solche Beschwerde kann natürlich eine Zeitlang laufen, da solche Prüfungen ihre Zeit brauchen. Auch darf ich mich nicht selbst an diese Institutionen wenden, sondern muss einen Rechtsanwalt damit betrauen. Auch Kosten sind zu entrichten.

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Category: Leben, Recht

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