Erledigungen nach der Geburt eines Kindes

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Nach der Geburt eines Kindes müssen viele behördliche Erledigungen gemacht werden.

Der wichtigste und erste Weg führ zum Standesamt. Hier muss die Geburt eines neugeborenen Kindes angezeigt werden. Das hat innerhalb von einer Woche nach der Geburt zu erfolgen! Entbindet man in einem Krankenhaus wird die Anzeige der Geburt normalerweise von dieser vorgenommen. Wird eine Hausgeburt durchgeführt so muss der Arzt oder die Hebamme ein Formular für die Anzeige eines Kindes ausfüllen die dem Standesamt vorgelegt wird.

Vom Standesamt erhält man auch die Geburtsurkunde, eines der wichtigsten Dokumente für einen jeden. In dieser werden Name, Geschlecht, Geburtsdatum sowie der Geburtsort eingetragen. Damit die Geburtsurkunde ausgestellt werden kann muss schon der Name des Kindes feststehen (Näheres darüber hier). Weiters erhält man auch noch eine Geburtsbestätigung die benötigt wird um bei der Krankenkasse das Wochengeld beantragen zu können.

Nachdem in Österreich Meldepflicht herrscht muss auch das neugeborene Kind unmittelbar nach der Geburt an einem ordentlichen Wohnsitz angemeldet werden. Das kann gleichzeitig mit der Anzeigeder Geburt erfolgen.

Natürlich muss ein Kind auch krankenversichert werden. Ein Kind benötigt aber keine eigene Krankenversicherung, sondern kann mit Vater oder Mutter mitversichert sein. Der jeweilige Krankenkassenträger muss dafür nur von der Mutter oder dem Vater verständigt werden. Auch das Standesamt ist zur Meldung an den Krankenkassenträger verpflichtet. Daher sollte man sich darüber beim Standesamt informieren. Das Kind bekommt bei der Mitversicherung automatisch eine e-card ausgestellt

Ein Staatsbürgerschaftsnachweis ist meist noch nicht sofort notwendig, kann jedoch auch gleich nach der Geburt des Kindes ausgestellt werden. Beantragt werden kann dieser wenn die Anzeige der Geburt bereits erfolgt ist. Zuständig ist die jeweilige Behörde der Hauptwohnsitzgemeinde. Achtung: Liegt der Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich, so ist die dortige Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) dafür zuständig!
Mit diesen Dokumenten bekommt man in weiterer Folge einen Reisepass oder einen Personalausweis für das Kind:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel

Achtung: Bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes ist die Ausstellung von Dokumenten und Urkunden für das Kind kostenlos! Deshalb sollte man sich gleich alles was benötigt wird (oder das Kind später benötigen wird) ausstellen lassen!

Eingehende Suchanfragen
  • staatsbürgerschaftsnachweis für ausländer
  • geburtsurkunde ausländer

Tags: , , , , , , ,

Category: Geburt & Schwangerschaft, Leben

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.