Ablauf eines Privatkonkursverfahrens

| 4. Januar 2012 | 1 Comment

Hat weder die Schuldnerberatung genutzt oder es hat auch kein außergerichtlicher Ausgleich genutzt, so hilft nur noch der Privatkonkurs. In diesem Artikel erklären wir genau wie ein solcher abläuft, welche Schritte zu beachten sind usw.

Um einen Konkurs zu eröffnen muss ein Konkursantrag gestellt werden. Wie ein solcher funktioniert erklären wir hier:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie ein Konkurs aufgehoben werden kann. Auf diese Möglichkeiten gehen wir hier näher ein:

Ist ein Konkurs eröffnet, so schränkt das auch die Rechtsgeschäftsfähigkeit ein. Wie sieht das ganze aber genau aus? Dazu mehr hier:

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Category: Leben, Privatkonkurs

Comments (1)

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  1. Andreas sagt:

    Frage: Wenn jemand in Privatkonkurs ist, werden seine Einkünfte auf das Existenzminimum gepfändet. Wie schaut das aber aus, wenn der Schuldner nun ins Ausland, z.B. die Schweiz geht, und dort arbeitet. Muss er das melden? Was ist wenn er das nicht meldet? Werden hier auch seine Einkünfte gepfändet??

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