Auflösung des Dienstvertrages während der Probezeit

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Eine neue Stelle zu finden ist natürlich eine große Freude. Denn man musste davor meist mehrere Etappen im Bewerbungsprozess nehmen. Trotzdem weiß man nicht sofort, ob einem die neue Stelle liegt. Genauso wenig kann der Arbeitgeber, ob man nun den richtigen Bewerber für die neue Stelle ausgesucht hat. Deshalb wird normalerweise eine Probezeit für das neue Arbeitsverhältnis vereinbart.

Prinzipiell gesehen ist eine Probezeit für beide Seiten eine tolle Sache. Denn nur durch ein Vorstellungsgespräch und eine Unternehmensbesichtigung bekommt man wenig Eindruck von dem Unternehmen. Während einem Probemonat bekommt man einen sehr guten Eindruck von dem Unternehmen: wie
sind die Mitarbeiter? Wie gefällt mit die Arbeit? Und vieles mehr. Auch der Arbeitgeber bekommt einen guten Eindruck von meinen Fähigkeiten.

Eine Probezeit kann zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Die gesetzliche Probezeit die vereinbart werden darf beträgt einen Monat. Während dieser Zeit darf sowohl der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von jeglichen Gründen lösen.

Oftmals wird von Seiten des Arbeitgebers auch eine längere Probezeit als ein Monat vereinbart. Aber auch in dem Fall darf nur innerhalb der vorgeschriebenen gesetzlichen Probezeit das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden!

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Category: Arbeiten

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