Das Volontariat

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Ein Volontariat ist keine wirkliche Beschäftigungsform, weil keine Arbeitspflicht und auch kein Anspruch auf ein Entgelt besteht.

Was ist ein Volontär?
Dabei handelt es sich um Personen, die sich in einem Unternehmen/einem Betrieb aufhalten du diesen näher kennen zu lernen. Zum Beispiel wird ein Volontariat absolviert um Kenntnisse für eine andere Tätigkeit zu erwerben. Auch im Zuge eines Universitätsstudiums sind Volontariate sehr beliebt um für das spätere Arbeitsleben Kenntnisse zu erwerben. Im Lebenslauf sind solche Volontariate heutzutage nahezu unverzichtbar.

Rechte und Pflichte
Prinzipiell hat ein Volontär keine Arbeitspflicht. Alle von ihm verrichteten Tätigkeiten sind freiwillig. Aber er hat auch keinen Anspruch auf einen Verdienst. Unter Verdienst können die neu erworbenen Fähigkeiten gesehen werden.

Versicherung
Volontäre unterliegen keiner Versicherungspflicht, ausgenommen der Unfallversicherung. Mit dem Beginn des Volontariats muss eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Dazu muss nur ein formloses Schreiben mit Beginn und Ende des Volontariats samt der Versicherungsnummer des Volontärs an die AUVA gerichtet werden.

Fazit
Auch wenn keine Arbeitspflicht besteht, wird von den Unternehmen häufig Arbeitstätigkeit vorausgesetzt um das Volontariat absolvieren zu dürfen. Denn auch die Unternehmen wissen heute das Volontariate unverzichtbar im Lebenslauf sind. Wer es sich leisten kann, solche Entgeltlosen Tätigkeiten zu verrichten sollte dies auf alle Fälle tun, weil sie unverzichtbar für die spätere Karriere sind.

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Category: Arbeiten

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