Der Zahlungsplan bei einem Privatkonkurs

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Ein Zahlungsplan kann nach einem gescheiterten Zwangsausgleichsantrag beantragt werden, oder auch ohne einen solchen vorher versucht zu haben. Auch ein Zahlungsplan wird mittels Antrag bei Gericht vom Schuldner beantragt.

Was wird bei einem Zahlungsplan vereinbart?
Das Mindestangebot stellt das voraussichtliche pfändbare Einkommen der nächsten fünf Jahre. Diese Zeitspanne kann auf bis zu sieben Jahre ausgeweitet werden. Auch bei einem Zahlungsplan verzichten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen, aber auch hier muss die Mehrheit der Gläubiger zustimmen, damit es zur Umsetzung des Zahlungsplanes kommt.

Was ist der Unterschied zum Zwangsausgleich?
Auf den ersten Blick ähneln sich diese sehr. Jedoch ist ein Zahlungsplan viel flexibler. Die Quote ist flexibler und auch die Zahlungsfrist länger. Außerdem muss das Vermögen verwertet werden. Verändert sich das Einkommen während der Zahlungsplan läuft unverschuldet, so kann dieser nicht mehr abgeändert werden! Zum Unterschied ist beim Zahlungsplan eine Abänderung möglich.

Wann kann ich keinen Zahlungsplan beantragen?
War ich vor weniger als 10 Jahren bereits einem Abschöpfungsverfahren unterworfen, so ist ein Antrag auf Zahlungsplan nicht zulässig!

Was solle mit dem Zahlungsplan noch beantragt werden?
Es besteht ja die Möglichkeit, dass der Zahlungsplan von den Gläubigern nicht angenommen wird. Deshalb sollte für den Fall des Scheiterns gleich auch ein Antrag auf Abschöpfung eingereicht werden. Ansonsten kann später ein solcher Antrag alleine nicht gestellt werden.

Welche Schulden werden nicht reduziert?
Prinzipiell werden sämtliche Schulden im Zahlungsplan auf die Quote reduziert. Auch Schulden die z.B. durch Straftaten entstanden sind. Ausgenommen sind hier nur Geldstrafen. Diese müssen komplett bezahlt werden.

Was wenn der Zahlungsplan abgelehnt worden ist?
In einem solchen Fall darf der Schuldner den Gläubigern nochmal einen verbesserten Zahlungsplan vorlegen. Zulässig ist das jedoch nur wenn innerhalb von zwei Jahren eine Verbesserung des Einkommens erwartet werden kann. Dies trifft vor allem auf bspw. Arbeitslose, Präsenzdiener usw. zu.

Was ist mit den Restschulden?
Wird der Zahlungsplan von den Gläubigern akzeptiert, so muss das Gericht diesen bestätigen. Ist der Zahlungsplan ausbezahlt, so ist der Schuldner von den Restschulden befreit. Der Schuldner muss auch nie mehr als die vereinbarte Summe bezahlen. Das heißt, kommt es zu unerwarteten Geldregen durch bspw. einer unterwarteten Erbschaft, so bleibt dieses Geld unangetastet.

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