Die Wahl des Bundespräsidenten

| 9. Januar 2012 | 0 Comments

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt von Österreich. Politisch gesehen steht er somit an der Spitze. Was die politische Macht angeht so ist diese jedoch sehr eingeschränkt. Auch wenn er verfassungsgemäß mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet ist macht er realpolitisch nur von wenigem Gebrauch. Die Funktion des Bundespräsidenten ist vielmehr die einer repräsentativen.
Dennoch ist die Bundespräsidentenwahl nicht unwichtig. Diese Wahl ist auch die einzige die der Wähler direkt macht. Das heißt, hier kandidiert keine Partei mit Personen, sondern die Person selbst wird direkt vom Wähler gewählt.
Die Amtsperiode dauert beim Bundespräsidenten sechs Jahre. Die einmalige Wiederwahl ist erlaubt.

Aktiv wahlberechtigt sind alle die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Passiv wahlberechtigt sind alle die am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet haben.

Ansonsten gilt das Gleiche wie bei allen anderen Wahlen in Österreich. Das heißt die Einhaltung der Wahlprinzipien, die Möglichkeit von Wahlen mittels Wahlkarte oder durch Briefwahl usw.

 

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