Landtagswahlen

| 9. Januar 2012 | 0 Comments

Landtagswahlen sind, wie es ja schon der Name sagt, Landessache. Deshalb unterscheidet sich die Legislaturperiode und die Anzahl der Abgeordneten richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Bundeslandes. Generell dauert die Legislaturperiode 5 Jahre. Aber in Oberösterreich dauert sie beispielsweise 6 Jahre. Wie die Landesregierung im Anschluss gebildet wird, ist ebenfalls von Land zu Land verschieden.
Bis auf Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Wien gilt nämlich noch das Proporzsystem. Im Prinzip ist der Landtag das Landesparlament, da ja Österreich ein föderalistischer Bundesstaat ist. Generell ist die Macht des Landtages und die Möglichkeit der Gesetzgebung sehr eingeschränkt. Auch eigene Steuern werden nicht eingehoben. Deshalb gibt es schon lange Diskussionen, wie sinnvoll 9 Länderparlamente heute noch sind.

Gewählt wird zunächst einmal nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen die in Österreich gültig sind. Aber hier die wichtigsten Informationen zu den Wahlen:

Aktives Wahlrecht: Wer aktiv wählen möchte, muss am Tag der Wahl das 16 Lebensjahr vollenden und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (z.B. Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr). Prinzipiell gilt, dass man den Hauptwohnsitz in dem Bundesland haben muss in dem man wählt. Aber hier gibt es Ausnahmen: z.B. in Niederösterreich genügt es wenn man einen Nebenwohnsitz angemeldet hat (ein Grund: viele Niederösterreicher wohnen und arbeiten in Wien und sind nur am WE in Niederösterreich) und im Burgenland genügt es, dass man einen Wohnsitz unter bestimmten Kriterien nachweisen kann. Aber wie gesagt unterscheidet sich das von Bundesland zu Bundesland und man sollte sich beim jeweiligen Bundesland früh genug informieren wenn man sich nicht sicher ist, ob man an der Wahl teilnehmen kann.

An der Wahl teilnehmen kann man, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn man glaubt zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis zu sein, so kann man in dieses Einsicht nehmen.

Auch bei den Landtagswahlen ist die Wahl mittels Wahlkarte oder Briefwahl möglich und wenn es notwendig ist kommt die besondere Wahlbehörde, falls man nicht in der Lage ist ein Wahllokal aufzusuchen (Krankheit etc.). Aber auch zu Briefwahl und Wahlkarten hat jede Landeswahlordnung eigene Regelungen. Deshalb rechtzeitig informieren.

Aktiv wahlberechtigt ist man, wenn man spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Außerdem muss man im betreffenden Bundesland einen Hauptwohnsitz haben. Aber auch hier gibt’s Ausnahmen: Im Burgenland reicht es wenn man dort einen qualifizierten Wohnsitz hat.

Tags: , ,

Category: Leben, Wahlrecht

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.