Einmalkosten bei der Anmietung einer neuen Wohnung

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Leider kann man eine Wohnung nicht einfach mieten, seine monatliche Miete im Voraus zahlen und damit hat es sich. Es können ganz schön hohe Kosten entstehen bis man in die Wohnung überhaupt einziehen kann. Über solche Kosten ist man sich oft gar nicht bewusst und so kann man ganz schnell in Geldnöte kommen. Deshalb sollte man schon im Voraus über solche Kosten gut informiert sein. Im Folgenden zählen wir Kosten auf, mit denen man grundsätzlich rechnen kann. Nicht immer werden alle Kosten schlagend. Aber mit dem einen oder anderen Punkt wird man schon rechnen müssen. Zu jedem der Aufzählungspunkte haben wir außerdem auch noch zusätzlich einen Artikel verfasst in dem wir auf den jeweiligen Punkt näher eingehen.

Maklerprovision:
Nicht immer findet man ohne Makler eine Wohnung. Schöne und begehrte Wohnungen werden sowieso meist mittels Makler vergeben. Je nachdem wie, lange der Mietvertrag abgeschlossen wird, muss man mit ein paar Monatsmieten Maklerprovision rechnen.
Nähere Informationen dazu in diesem Artikel.

Wohnungskaution:
Die Kaution dient der Sicherstellung für den Erhalt des Mietobjektes. Üblicherweise werden drei Monatsmieten als Kaution hinterlegt. Das erfolgt bar, per Sparbuch oder heute auch sehr gerne als Bankgarantie. Das Gute bei einer Kaution ist, dass man dieses Geld zumindest wieder zurück bekommt. Bei einer Bankgarantie muss man nur jährlich einen gewissen Prozentsatz der garantierten Summer an die Bank zahlen.
Nähere Informationen dazu in diesem Artikel.

Ablöse:
Diese wird sehr oft unzulässigerweise verlangt. Man sollte sich deshalb auf alle Fälle informieren, ob die verlangte Ablöse überhaupt rechtens ist. Verlangt der Vormieter z.B. Ablöse für Möbel so ist das erlaubt, da es nichts anderes als einen Kauf darstellt.
Nähere Informationen dazu in diesem Artikel.

Mietzinsvorauszahlung:
Diese wird von Seiten des Vermieters nur sehr selten verlangt, kann aber vorkommen. Diese muss entsprechend vertraglich vereinbart werden. Wie hoch diese ist kann unterschiedlich festgelegt werden. Oft sind es ein paar Tausend Euro. Aber auch dieses Geld ist ja nicht verloren, weil man ja für den Mietzins vorauszahlt.
Nähere Informationen dazu in diesem Artikel.

Vergebührung des Mietvertrages:
Wird der Mietvertrag unbefristet oder auf eine Dauer von mindestens drei Jahren abgeschlossen, so ist eine Gebühr von 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses zu bezahlen. Bei einer Summe von 7.800€ Jahresbruttomietzins muss man deshalb z.B. 234€ Gebühr bezahlen (7.800/100=78*3=234).
Nähere Informationen dazu in diesem Artikel.

Mietvertragserrichtungskosten:
Eine solche wird sehr häufig für den Aufwand bei der Errichtung eines Mietvertrages verlangt. Dazu gibt es aber keine gesetzliche Grundlage und darf deshalb nicht verlangt werden!
Nähere Informationen dazu in diesem Artikel.

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  • mietvertragserrichtungskosten

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Category: Mieten, Wohnen

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