Gesetzliche Regelung über die Rechte und Pflichten von Stiefeltern

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Seit Anfang 2010 sind nun erstmals in Österreich auch Rechte und Pflichten für „Stiefeltern“ festgeschrieben.

Das Gesetz besagt, dass jeder Ehepartner seinen Ehepartner, der mit der Obsorge eines Kindes betraut ist, angemessen beistehen muss. Wenn notwendig muss der jeweilige Ehepartner z.B. die Vertretung bei Obsorgeangelegenheiten übernehmen.

Bisher durften Stiefeltern bspw. keine Tests oder
Entschuldigungsschreiben an die Schule unterschreiben. Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung ist das möglich. Das erleichtert natürlich vieles wenn der obsorgepflichtige Elternteil z.B. verhindert ist.

Nachdem so genannte „Patchworkfamilien“ heute immer verbreiterter werden, ist diese gesetzliche Regelung sicherlich ein wichtiger Schritt damit die Obsorge von minderjährigen Kindern innerhalb des Haushaltes vereinfacht wird.

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Category: Leben, Scheidung

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