Obsorge der gemeinsamen Kinder nach einer Scheidung

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Bei der Obsorge gibt es heute nicht nur mehr eine Möglichkeit wie früher. Früher war es generell so, dass nur ein Elternteil die Obsorge für die gemeinsamen Kinder bekommen hat. Heute sieht es so aus, dass prinzipiell die gemeinsame Obsorge für das Kind auch im Falle einer Scheidung aufrecht bleibt. Hier müssen jedoch einige Punkte erfüllt werden. Um das alles etwas näher zu erklären haben wir die folgenden Artikel verfasst, in dem die wichtigsten Punkte zur alleinigen und gemeinsamen Obsorge festgehalten sind. Da seit kurzem auch das Mitwirkungsrecht der Stiefeltern festgeschrieben ist gehen wir auch darauf in einem Artikel näher ein.

Alleinige Obsorge
Diese ist heute nicht mehr vorweg festgelegt. Wann es heute zu einer alleinigen Obsorge kommt und was dabei alles zu beachten
ist erklären wir ausführlich in diesem Artikel.

Gemeinsame Obsorge
Seit rund zehn Jahren gibt es nun die gesetzliche Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge und hat sich in der Praxis ganz gut bewährt. Prinzipiell bleibt die gemeinsame Obsorge nach einer Scheidung aufrecht, jedoch muss eine Vereinbarung darüber getroffen werden wo z.B. der überwiegende Wohnort des Kindes sein wird. Was sonst noch alles zu beachten ist wird in diesem Artikel näher ausgeführt.

Stiefeltern und Kindeserziehung
Seit Anfang 2010 sind nun auch erstmals die Rechte festgeschrieben, die Stiefeltern bei der gegenüber Stiefkindern haben. Was hier alles geklärt ist erklären wir hier.

Eingehende Suchanfragen
  • https://www auslaender at/migranten/obsorge

Tags: ,

Category: Leben, Scheidung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.