Die verschiedenen Klassen des österreichischen Führerscheines

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

In Österreich sind die Führerscheine in verschiedene Klassen eingeteilt. Je nachdem welches Fahrzeug man lenken möchte braucht man den entsprechenden Führerschein.
Hier die Unterscheidungen:

Klasse A:
Damit darf man Motorräder sowohl mit als auch ohne Beiwagen fahren. Wenn das Fahrzeug 3 Räder hat, darf ich es fahren, wenn es nicht schwerer als 400 kg ist. Die Altersgrenze dieser Klasse ist 21 Jahre.

Vorstufe Klasse A:
Hier gilt das gleiche wie oben, nur dass man bei der Auswahl seines Fahrzeuges eingeschränkt ist. Die Motorleistung darf nur 25 kW betragen, oder die Leistung/Leergewicht maximal 0,16 kW pro Kilogramm vom Motorrad. Dafür darf man diese Klasse schon ab 18 Jahren fahren. Wird man 21 Jahre alt gilt automatisch Klasse A.

Klasse B:
Mit diesem Führerschein darf ich Kraftwagen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren. Außerdem dürfen maximal 8 Personen (Fahrer nicht eingerechnet) damit transportiert werden. Die Altersgrenze beträgt hier 18 Jahre. Jedoch darf man auch die so genannte L17 Ausbildung machen. Damit darf man schon ab der Vollendung des 17. Lebensjahres einen Kraftwagen dieser Klasse lenken.

Klasse C:
Diese Lenkerberechtigung erlaubt das fahren von Kraftwagen mit einem maximalen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Wie bei B dürfen auch hier 8 Personen (ohne Fahrer) transportiert werden. Die Altersgrenze liegt hier bei 21 Jahren.

Klasse C1:
In dieser Klasse dürfen Kraftwagen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht gelenkt werden. Fahren darf ich diese Klasse schon ab 18 Jahren. Mit 21 erweitert sich diese Klasse automatisch auf C.

Klasse D:
Damit dürfen Kraftwagen gelenkt werden, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen gedacht sind. Auch hier gilt eine Altersgrenze von 21 Jahren.

Klasse B+E:
Damit darf ich Anhänger ziehen, die schwerer als jene sind, die für die Klasse B gedacht sind. Diesen Schein darf man ab 18 Jahren machen.

Klasse C1+E:
Damit darf ich mit Kraftwagen der Klasse C1 auch andere als nur leichte Anhänger transportieren. Der Erwerb dieses Führerscheines ist ebenfalls schon mit 18 Jahren erlaubt.

Klasse C+E:
Mit diesem Schein darf ich mit Kraftwagen der Klasse C andere als nur leichte Anhänger transportieren. Diesen Führerschein darf ich erst mit 21 Jahren machen. Achtung: C1+E geht automatisch in einen solchen Führerschein über.

Klasse D+E:
Auch hier darf ich mit einem Kraftwagen der Klasse D nicht nur leichte Anhänger ziehen. Auch hier gilt wie bei D die Altersgrenze von 21 Jahren.

Klasse F:
Hier dürfen Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden. Generell gilt hier eine Altersgrenze von 18 Jahren. Teilweise kann dieser Schein aber auch schon mit 16 Jahren erworben werden (bei landwirtschaftlichen Maschinen bei entsprechender psychischer Eignung).

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Category: Führerschein, Leben

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